Baubeginn wird ständig verschoben

Diskutiere Baubeginn wird ständig verschoben im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Terminverschiebung Moin Moin Nadel, leider viele verwirrende Ratschläge hier. Fragen: Ist VOB/B und C im Vertrag vereinbart? Hat der der GU...

  1. #41 Gast036816, 28.02.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Terminverschiebung

    Moin Moin Nadel,

    leider viele verwirrende Ratschläge hier.

    Fragen: Ist VOB/B und C im Vertrag vereinbart? Hat der der GU über den Vertrag aufgeklärt, nach VOB oder BGB?

    Wenn VOB, dann nach VOB/B § 5 Nr. 2 schriftlich zum Baubeginn auffordern, 2 Wochen nach Eingang der Aufforderung muss der GU dann beginnen. Bitte Einschreiben/Rückschein. Sollte er dann nicht beginnen, nach VOB/B § 5 Nr. 4 in Verzug setzen, Nachfrist zum Beginn 1 Woche. Bitte alle Termine genau beobachten und nicht all zu viel Zeit dazwischen verstreichen lassen. Wenn dann nichts passiert, bleibt der Gang zum Anwalt leider nicht erspart.

    Sollte VOB/B und C nicht vereinbart sein, sondern BGB, dann sollte der gang zum Anwalt nicht lange abgewartet werden.

    So long.
     
  2. Nadel

    Nadel

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    *AmKopfKratz* bräuchte bitte ne Übersetzung für VOB/B und C, dafür bin ich nicht fit genug im Bauherren-Dialekt
     
  3. #43 Shai Hulud, 28.02.2009
    Shai Hulud

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    Etwas verwirrend? :D

    Dann lies einfach nur diesen Teil:

     
  4. #44 MoRüBe, 28.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Verdingungsordnung für Bauleistungen...

    ... kannste aber vergessen. Zu deren Wirksamkeit hätte Sie Dir ausgehändigt werden müssen. Also ists ein BGB Werkvertrag.
     
  5. Nadel

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    Hab zum Glück in unserer Stadt einen Anwalt für Baurecht finden können, der hat auch soweit ich weiß einen passablen Ruf - allerdings hab ich dann doch noch mal die Police der Rechtsschutzversiherung gechekt: leider doch nicht das Komplettpaket, Baurecht wäre eine spezielle Regelung gewesen, was Euch Experten hier wohl eher nicht verwundern wird.
    Werden aber trotzdem beim Anwalt vorstellig, hab das heute mit meinem Mann geklärt und wir sind uns da einig. Bin nur mal gespannt, ob die Baupartner "mitziehen"...
     
  6. Dungan

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    noch blutiger angehender Bauherr
    Wir haben vor ein paar Wochen auch unsere Versicherungen auf aktuellsten Stand gebracht. Unser Versicherungsagent meinte zu diesem Thema, dass es keine Privat-Rechtsschutz-Versicherung gibt, die den Streitfall mit einem Bauträger abdeckt. Gleiches gilt übrigens auch für Familienrecht. Vermutlich wären die Prämien viel zu hoch.

    Aber eine Beratung bei einem sachkundigen Anwalt kostet nicht die Welt. Für 2-3 Stunden wird er euch ein entsprechendes Zeithonorar in Rechnung stellen. Das wird sicherlich niedriger ausfallen als eine Monatsmietrate. Wenn dann ein entsprechendes Schreiben von ihm ausreichen sollte, um dem Bauträger aus seinem Winterschlaf zu wecken, habt ihr die Kosten ja wieder drin.

    Viel Glück!

    dungan
     
  7. #47 HolzhausWolli, 01.03.2009
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    Echt ?

    Das heißt, immer dann, wenn jemand mit mir VOB vereinbart, diese aber am Ende des Vetrages nicht als (übergebene) Anlage vermerkt ist, ist sie gleichzeitig gegenstandslos und BGB tritt in Kraft?

    Gilt das nur für Verträge an Privatpersonen oder auch unter Kaufleuten ?
     
  8. #48 MoRüBe, 01.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Du kannst Fragen stellen...

    ...:)

    Also, wenn ich das lese..

    http://www.handwerk-info.de/data/news/news_2078076.html

    sagt mein Bauch ja, wenn Du als Kaufmann nicht aus der Branche bist. Aber mein Bauch muß nicht richtig liegen:cool:

    Übrigens: in o.a. Artikel steht auch die genaue Bezeichnung der VOB drin. Hatte es mit der VOL verwechselt. Tschulligung:o
     
  9. #49 HolzhausWolli, 01.03.2009
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    I am so sorry.... aber ich hatte nur nachgehakt, da ich deine Aussage -so sie denn gesichert zutrifft und nicht nur ein Bauchgefühl ist- für elementar wichtig im Baurecht halte.

    Dann wären ja die allermeißten Verträge nicht das Papier wert, worauf sie stehen. Und wo der Unternhmer bei BGB-Recht steht brauchen wir sicher nicht diskutieren.
     
  10. #50 MoRüBe, 01.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nö nö...

    ... wenn VOB nicht beigefügt, dann kannste das 23 x vereinbaren, dann ist sie nicht wirksam vereinbart. Das ist klar. Bei Kaufleuten schwimme ich...:o
     
  11. #51 Anfauglir, 01.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 01.03.2009
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    Bei Vertragsabschluss ist die VOB körperlich auszuhändigen, sofern nicht davon auszugehen ist, das der Vertragspartner durch seine Tätigkeit Kenntniss von ihrem Inhalt hat.

    Ich würde also sagen: Architekt (zB im Auftrag des Bauherren) nicht nötig,
    Kaufmann allgemein schon, dass es kaum einer tut ändert ja nichts an der Vorschrift.
     
  12. lawyer

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    Der Clou aber ist, daß der BH sich die Regelungen der VOB/B auch dann zu Nutze machen kann, wenn die VOB Vertragsbestandteil sein sollte, aber nicht in Textform ausgehändigt wurde. :wow Grund: Der BU kann sich nicht auf die Unwirksamkeit seiner eigenen AGB berufen.
     
  13. #53 Gast036816, 01.03.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Terminverschiebung

    Moin Moin

    das hört sich danach an, dass zwischen dem Bauherrn und dem GU kein Aufklärungsgespräch zur Vertragsgestaltung statt gefunden hat. Wenn dem Bauherrn Sinn und Zweck der VOB, die Bedeutung der VOB und was VOB bedeutet - Verdingungsordnung für Bauleistungen - dann ist der Gang zum Anwalt nicht nur sinnvoll, sondern zwingend erforderlich.

    So long

     
  14. #54 Baufuchs, 01.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Scheint auch

    Architekten zu geben, denen die Bedeutung VOB nicht klar ist.

    Nämlich nicht Verdingungsordnung für Bauleistungen, sondern Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen :)
     
  15. #55 HolzhausWolli, 01.03.2009
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    Stimmt, wurde irgendwann Anfang des neuen Jahrtausends umbenannt. Hat aber kaum jemand so richtig mitbekommen, glaube ich.

    Jedenfalls handelt es sich um das selbe. :biggthumpup:
     
  16. #56 Gast036816, 01.03.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Terminverschiebung


    Name geändert, aber nicht die Abkürzung oder heißt es jetzt VVOB? Aber wenn´s hilft, es löst nicht das Problem des Bauherrn. Dem Laien ist die neue Bezeichnung erst recht nicht verständlich. Ich bleibe bei der alten Bezeichnung. Neue umständliche Namen müssen nicht besser sein, schon gar nicht wenn Sie unverständlich sind.
     
  17. #57 Baufuchs, 01.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum

    rumeiern?

    Wenn man Bedeutungen von Abkürzungen hier im Forum erklärt, dann sollte das Ergebnis korrekt sein.
     
  18. Nadel

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    Wen es interessiert: hier mal eben der Neueste Stand der Dinge: nachdem ich die Firma selber vor dem WE nicht telefonisch erreichen konnte, hat dann heute doch noch der "Vermittelnde" zurückgerufen und die volle Packung meines Unmutes abbekommen.
    Er hat sich umgehend gekümmert und die Firma kontaktiert, so dass man mir jetzt wenigstens schriftlich mitgeteilt hat, man sehe einen Baubeginn für die 14. oder 15. Kalenderwoche vor.
    Das werden wir nicht so hinnehmen, haben aber wenigstens etwas schriftlich (wobei wir das gleiche Schreinben ja schon für die 8. / 9. KW hatten...)

    Interessanterweise wurde mir dann heute auch eine Handwerkerliste zugemailt aus der wir entnehmen können, wer welche Gewerke durchführen wird bzw. soll.

    Für Freitag haben wir einen Termin beim Anwalt - ich bin gespannt...
     
  19. #59 DerSuchende, 03.03.2009
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    Ja : Wer ist das (Beruf reicht) denn jetzt ?

    MfG
     
  20. #60 Thomas B, 03.03.2009
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    Schön. Und vor allem schriftlich. Leider ohne Wert.

    Der GU schreibt doch nur, daß man den Baubeginn für diesen Zeitraum vorsehe. Er garantiert ihn nicht, er verpflichtet sich nicht dazu, nichts dergleichen.

    Wenn es ihm paßt, wird er dann eben wieder verschoben. auf den St. Nimmerleinstag zum Beispiel.

    Vielleicht weiß ja der Anwalt einen Rat. Klar, Ihr habt versäumt hier etwas Verbindliches zu vereinbaren. Aber dennoch -so denke ich zumindest- hat der GU sicher nicht die völlig freie Wahl wann und ob er überhaupt anfängt. Schließlich laufen bei Euch Zinsen auf (und seien es "nur" die Bereitstellungszinsen), Ihr müßt planen können wann ihr Eure jetzige Wohnung kündigt usw. usf.

    Viel Glück

    Thomas

    PS: Ich würde vom RA auch mal prüfen lassen, ob Ihr den Vertrag evtl. kündigen klönnt bzw. welche rechtlichen Konsequenzen dies hätte. Immerhin verzögert sich der Baubeginn -ohne Euer verschulden- nun schon um ca. 5 Monate. Was darf man von diesem Partner in der Zukunft erwarten...?????
     
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