Baubeginnsanzeige Bayern

Diskutiere Baubeginnsanzeige Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Unterforum. Bei uns solls jetzt dann im August mit dem Bau losgehen, daher hab...

  1. Mark27

    Mark27

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    Hallo zusammen, ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Unterforum.

    Bei uns solls jetzt dann im August mit dem Bau losgehen, daher hab ich mich in den letzten Tagen mit der Baubeginnsanzeige auseinandergesetzt. Sowohl die ausführende Firma, als auch mein Planer, sind momentan leider im Urlaub. Ich hoffe hier kann jemand meine Fragen beantworten.

    Die Planung wurde nicht von einem Architekten gemacht, sondern über ein Ingenieurbüro. Im Nachhinein würde ich das nicht mehr so machen, aber jetzt kann ichs ja eh nicht mehr ändern. Wir mussten uns leider relativ viele Infos selbst zusammensuchen und die Unterstützung von unserem Planer war sehr dürftig, bzw. hat er viele Dinge als selbstverständlich angesehen (was es für ihn wahrscheinlich auch ist), aber für uns als Laien, bzw. Neulinge auf dem Gebiet eben nicht.

    Noch ein paar Randinfos: Wir bauen ein Zweifamilienhaus (Massiv) - Gebäudeklasse 1 - Im Freistellungsverfahren

    Jetzt habe ich in der Baubeginnsanzeige die Punkte "Brandschutznachweis" und "Hinweise zum GEG" gefunden. Unser Planer hat nie auch nur ein Wort über diese Punkte verloren.

    Ich hab mich Online schon etwas schlau gemacht und so wie ich das verstanden habe, ist ein Brandschutznachweis zwingend erforderlich. Sprich ohne Brandschutznachweis ist auch keine Baubeginnsanzeige möglich. Ist das korrekt?

    Beim "GEG" gibt es zwei Punkte. Einmal, dasss die Erfüllungserklärung erbracht wurde und einmal, dass vorl. keine Erfüllungserklärung erbracht werden muss. Ich konnte allerdings nirgendwo eine Erklärung finden unter welchen Umständen keine Erfüllungserklärung erbracht werden muss. Und wie sieht so eine Erfüllungserklärung überhaupt aus? Online konnte ich nur finden, dass man diese Erfüllungserklärung auch formlos abgeben kann.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,

    Gruß, Mark
     
  2. 11ant

    11ant

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    Für mich liest sich das, als berichtetest Du uns vom Inhalt eines Formulars, und vermischtest dabei Felder, die durch Dich und solche, die "durch die Behörde anzukreuzen" sind. Scanne das Formular doch einfach ein, dann verstehen wir es vermutlich. Über 200 Zugriffe und 0 Antworten sind ein Mißverhältnis, das kaum ohne Grund zustandekommt.
     
  3. KatiS

    KatiS

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    Hallo, mir stellen sich die gleichen Fragen. Was ist dabei rausgekommen "Mark27"?
     
  4. KatiS

    KatiS

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    Anbei das Formular. Es geht um Punkt 5 und 7.
     

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  5. #5 hanghaus2000, 28.11.2022
    hanghaus2000

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    Das Formular must Du oder Dein Planer ausfüllen. Wer Dir die Angaben liefert können wir nicht wissen.

    Architekt und Energieberater sind Deine Ansprechpartner.

    Im Zweifel hilft Dir auch Dein Bauunternehmer.

    unter 5. kommt der Ersteller des Brandschutznachweises rein und der Prüfer des Brandschutzes.
    und die Bescheinigung laut 5.2 beilegen.
    unter 7. wirst links ankreuzen müssen und dann die Erklärung auch vorliegen haben.
     
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  6. SIL

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    Nochmals nur 5.1 kommt der Arch oder Statiker rein , das weitere ist SB Großgarage etc , das wird nicht ausgefüllt beim EFH DHH bis GK 3
     
    Tilo und 11ant gefällt das.
  7. #7 hanghaus2000, 28.11.2022
    hanghaus2000

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    Hallo @SIL
    Ich habe leider erst jetzt gelesen, das es noch einen weiteren Beitrag zu dem Thema gibt.:bierchen:
     
  8. SIL

    SIL

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    Np , alles gut :winken
     
Thema: Baubeginnsanzeige Bayern
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