Baubeschreibung Wohnungstür

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  1. irhan

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    Hallo Zusammen,

    ich hoffe, es kann mir einer behilflich sein.

    Es geht um unsere Wohnungstür der Neubau-Eigentumswohnung. Diese befindet sich im offenen Treppenhaus, d.h. eine normale Wohnungstür aus Holz macht keinen Sinn.
    Jetzt hat die Architekten einfach Wohnungstüren aus Alu bestellt, die mit Mehrkosten verbunden sind (ohne diese Kosten mit uns besprochen zu haben und bestätigt haben zu lassen).
    Wir waren natürlich auf 180 und haben die Kosten abgelehnt, daraufhin hat man uns gesagt, dass eine ganz normale Wohnungseingangstür aus Holz eingebaut wird (anscheinend laut Baubeschreibung im Standard). Wenn ich mir aber die Baubeschreibung anschaue, Wird nur beschrieben, dass die Variante aus Holz im geschlossenen Treppenhaus eingebaut wird. Zum offenen Treppenhaus steht nichts.
    Jetzt ist die Frage ob ich die Baubeschreibung falsch interpretiere oder auf die Alu-Tür ohne Mehrkosten bestehen kann? Hat einer von euch irgendwelche Erfahrungen damit?
    Anbei der Passus aus der Baubeschreibung: „Haus- und Wohnungseingangstüren: Elemente mit stabilem Aluminiumtürblatt, wärme- und schallgedämmt, Bodendichtung und Profildichtung im Falz, Den jeweiligen einschlägigen Anforderungen entsprechend. Hauseingangstüren zu geschlossen Treppenhäusern in Holzausführung, wärme-und schallgedemmt, Bodendichtung und Profildichtung im Falz, den jeweiligen Anforderungen entsprechend. Ausführung und Farbe nach Bemusterung und Konzept des Architekten, gefertigt nach RAL Güte-und Prüfbestimmungen. Ausgestattet innen mit Drücker, außen mit Sicherheits-Langschildbelag mit Knauf oder Stoß-/Stangengriff, Profilzylinderschloss...(...)”
     

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  2. #2 Fabian Weber, 12.07.2019
    Fabian Weber

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    Leider ist die Baubeschreibung etwas widersprüchlich. Mal geht es um Haus- dann wieder um Wohnungseingangstüren.

    Grundsätzlich musst Du nur Mehrkosten akzeptieren, die Du auch selbst verursachst.

    Wenn die Architektin also eine Alu-Tür möchte, dann kann Sie dies ja gerne haben, Du zahlst halt nichts dafür.
     
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  3. #3 Fabian Weber, 12.07.2019
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    Was sagen denn die anderen Eigentümer, eigentlich ist die Wohnungstür doch Gemeinschaftseigentum?
     
  4. SIL

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    Doch, das steht nur voll verquer.
    Dort ist der Fehler, da müsste Wohnungseingangstür stehen..
    Im MFH wohl kaum je nach Aufbau - mehrfach verriegelnd, Klimaklasse, DS Tür mit OT insoweit es sich um ein baurechtlich 'notwendiges Treppenhaus handelt...' minimum bei Neubau 37 dB wenn ich nicht irre, so ganz eine Holz Tür ist das nicht :winken
     
  5. SIL

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    Zu spät gelesen:mauer - wirklich offenes Treppenhaus? Keine Zugangstür/Durchgangstür noch? Dann ALU ohne Diskussion und ohne Mehrkosten es ist eben dann keine Wohnungstür mehr sondern entspricht einer 'Haustür'...BTW eine Holztür liegt sicher gleichauf mit Alu als HT....
     
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