Bauen in zweiter Reihe...eure Einschätzung

Diskutiere Bauen in zweiter Reihe...eure Einschätzung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, nach langer Recherche zum Bauen in zweiter Reihe erbitte ich gerne eure Einschätzung an einem Beispiel. Szenario: - §34 BauGB,...

  1. #1 Lufterhitzer, 25.08.2024
    Lufterhitzer

    Lufterhitzer

    Dabei seit:
    23.04.2024
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Ort:
    NRW
    Hallo zusammen,
    nach langer Recherche zum Bauen in zweiter Reihe erbitte ich gerne eure Einschätzung an einem Beispiel.

    Szenario:
    - §34 BauGB, Mischgebiet, NRW, baureifes Land
    - im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen
    - zwei Flurstücke (X) insgesamt ca 800m² Gebäude- und Freifläche, Entfernung zur Straße ca. 60m
    - Wohngebäude (A) ca 80m westlich
    - Schreinerei Gebäude (B) ohne Hausnummer, 15m westlich
    - Gewerbegebäude (C) mit eigener Hausnummer, 40m östlich

    Die Flurstücke (X) liegen an einer privaten Stichstraße. Das Wohngebäude (A) liegt an einer anderen öffentlichen Straße.

    Wäre es realistisch für die beiden Flurstücke auf eine Beugenehmigung zu hoffen und dafür weitere Schritte zu investieren?

    Meine laienhafte Einschätzung:
    - Die Frage ist, ob die Flurstücke in dieser Tiefe noch bebaubar sind oder nicht. Sonst wären nur Nebengebäude möglich?
    - Wohngebäude A zählt nicht, da dieses im Süden eine andere Straße hat und die Bautiefe nördlich dadurch keine Rolle spielt?
    - Gebäude B ist trotz Größe und Schreinerei Firma möglicherweise nur Nebengebäude?
    - Gebäude C könnte jedoch ein Hauptgebäude sein und würde damit doch für eine Bebauung mit Hauptgebäuden in dieser Tiefe sprechen?

    Schwer finde ich es, Haupt- und Nebengebäuden eindeutig zu identifizieren. Vor allem wenn diese auf eigenen Gewerbe Grundstücken stehen und kein (offensichtlicher) Zusammenhang zu den Wohnhäusern besteht. Und ob der Ansatz überhaupt korrekt ist, aus diesem möglichen Hauptgebäude auf eine Bebaubarkeit schließen zu können.

    Ich freue mich auf eure Einschätzungen und Tipps. Danke!
     

    Anhänge:

    • karte.jpg
      karte.jpg
      Dateigröße:
      167 KB
      Aufrufe:
      206
  2. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    6.235
    Zustimmungen:
    3.346
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    Mein Betrieb steht in einem Gewerbemischgebiet, ich möchte da nicht wohnen, da ist nie Ruhe
     
  3. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    421
    Zustimmungen:
    356
    Und dann erst mal 60 m Strom-, Trinkwasser-, Abwasserleitungen kalkulieren. Bevor etwas läuft.
    ~50-70.000 €. + neue Oberfläche.
     
  4. #4 Lufterhitzer, 27.08.2024
    Zuletzt bearbeitet: 27.08.2024
    Lufterhitzer

    Lufterhitzer

    Dabei seit:
    23.04.2024
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Ort:
    NRW
    Danke für eure Antworten.

    Die Lautstärke wäre dort glücklicherweise kein Problem. Die hohen Erschließungskosten müssen nicht zwingend ein Hindernis sein, wenn der Preis entsprechend niedriger ist.

    Ist mein Ansatz für eine mögliche Baugenehmigung denn realistisch? Mit der Begründung, dass in dieser Tiefe bereits die Gebäude B und C stehen und diese nicht bloß Nebenanlagen sind. Falls dieser Ansatz korrekt ist, müsste dann geprüft werden, ob es wirklich keine Nebenanlagen sind.

    Die Gesetzeskommentare zu § 14 BauNVO würden mir da sogar Hoffnung geben...
     
  5. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    421
    Zustimmungen:
    356
    Na ja, wenn es die Feuerwehr hin schafft und sonst erst mal keine dicken Böcke zu erkennen sind hilft nur mal der Gang zum Bauamt und eine Voranfrage zu stellen.(Oder Unverbindlich mal drüber reden).
    Oft haben Bauämter "Probleme" die wir hier nicht kennen.
     
    Lufterhitzer gefällt das.
  6. #6 Lufterhitzer, 28.08.2024
    Lufterhitzer

    Lufterhitzer

    Dabei seit:
    23.04.2024
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Ort:
    NRW
    Danke, die Bedingungen für die Feuerwehrzufahrt wären glücklicherweise ebenfalls erfüllt, der Weg ist 3m breit und hat keine Höhenbegrenzung.

    Ich hatte gehofft vor der Bauvoranfrage noch klären zu können, ob es Hauptgebäude oder Nebengebäude sind. Aber dies scheint wohl nicht so einfach möglich zu sein. Dann werde ich auf gut Glück dort vorstellig werden...
     
  7. #7 driver55, 17.02.2025
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.468
    Zustimmungen:
    1.559
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Update?
     
    11ant und Kriminelle gefällt das.
  8. #8 Lufterhitzer, 18.02.2025
    Lufterhitzer

    Lufterhitzer

    Dabei seit:
    23.04.2024
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    2
    Ort:
    NRW
    Wohnbebauung laut mündlicher Auskunft des Bauamtes nicht möglich, da in dieser Tiefe nur Nebengebäude erlaubt sind... Demnach hat sich das Grundstück für mich erledigt.
     
    driver55 gefällt das.
Thema:

Bauen in zweiter Reihe...eure Einschätzung

Die Seite wird geladen...

Bauen in zweiter Reihe...eure Einschätzung - Ähnliche Themen

  1. Lärmschutzzaun selber bauen

    Lärmschutzzaun selber bauen: Hallo zusammen, mein Nachbar hat sich eine Wärmepumpe an die Grundstücksgrenze gesetzt. Momentan trennt uns nur sein Doppelstabmattenzaun mit...
  2. Bau einer Hütte für Gartengeräte

    Bau einer Hütte für Gartengeräte: Hallo an alle, ich wohne in Bayern und würde gerne wissen, wie man folgende Regelungen bzgl. Bau einer Gartenhütte verstehen darf: Es heißt...
  3. Terrasse bauen, offene Fragen

    Terrasse bauen, offene Fragen: Hallo zusammen, ich möchte eine Terrasse bauen und bin bei einigen Themen unsicher. Es handelt sich um eine ans Haus anschließende Betonplatte,...
  4. Bauen im Außenbereich, Zweite Umnutzung

    Bauen im Außenbereich, Zweite Umnutzung: Hallo miteinander, wir haben hier folgendes Problem: Unser landwirtschaftliches Gebäude wurde bis ins Jahr 2000 landwirtschaftlich genutzt. Dann...
  5. zweite Haus mit gleichen Unterlagen bauen

    zweite Haus mit gleichen Unterlagen bauen: Hallo! Mein Haus wurde von einem Architkten geplant. Der Bau ist nun schon lange abgeschlossen. Ist es denn möglich, dass ein guter Bekannter...