Bauen mit GÜ - (Stillschweigende) Abnahme

Diskutiere Bauen mit GÜ - (Stillschweigende) Abnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind in den letzten Tagen vor dem Umzug (19.06.). Die meisten Gewerke sind soweit fertig bzw. werden bis dahin fertig,...

  1. #1 StefanW, 10.06.2010
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    Hallo zusammen,

    wir sind in den letzten Tagen vor dem Umzug (19.06.).
    Die meisten Gewerke sind soweit fertig bzw. werden bis dahin fertig, aber eben nicht alles.
    Die Terasse wird wohl nicht zum Einzug stehen, ein paar Fugen könnten wohl noch fehlen, etc.
    Mündlich habe ich dem Bauleiter den Einzugstermin genannt, eine Abnahme soll dann später erfolgen.

    Nun zu meiner Frage: wie sieht es mit der zeitlichen korrekten Folge bei der Abnahme aus ? Ich habe über stillschweigende Abnahme gelesen und bin mir nun unsicher, ob ich Formfehler produziere bzw. wie ich korrekt zu handeln habe.

    Im Vertrag steht nichts schriftlich fixiert, nur bezüglich der Ratenzahlungen (letzte bei Schlüsselübergabe).

    Auf was sollte ich achten ? Muss schriftlich etwas fixiert werden um sauber zu handeln ?


    Vielen Dank und viele Grüße

    Stefan
     
  2. #2 Baufuchs, 10.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Warum nicht Abnahme vor Bezug und Mängel bzw. Restarbeiten ins Protokoll ?

    2.) VOB oder BGB Vertrag ?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 10.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Folgendes bitte mit bedenken:
    Die Abnahme ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, dass SIE als Bauherr ausführen.
    Es ist zwar sinnvoll, einen Firmenvertreter dabei zu haben, aber nicht erforderlich. Ebensowenig müssen Sie die Abnahme auf dem Formblatt der Firma vollziehen, weil Sie ggf. nicht beurteilen können, was Sie da eigentlich unterschreiben.

    Da mit der Abnahme die Beweislast für mangelhafte Ausführungen auf Sie übergeht, ist es immer sinnvoll spätestens zur Abnahme einen Sachverständigen hinzu zu ziehen.
     
  4. #4 StefanW, 10.06.2010
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    Hallo,

    ich habe soeben die Abnahme (zumindest Innenbereich) vor den Umzug gelegt.
    Gewährleistung erfolgt nach BGB (5 Jahre).
    Einen Sachverständigen haben wir an unserer Seite, man ist ja meistens zu geblendet von dem schönen Dingen die man sich so im Laufe der Zeit ausgesucht hat.

    Die Protokollierung erfolgt dann von meinem Sachverständigen ? Oder suche ich mir da eine Vorlage a la Bauabnahmeprotokoll und lasse alle unterschreiben, wenn es ausgefüllt ist ?


    Vielen Dank und Grüße

    Stefan
     
  5. #5 Jürgen Jung, 10.06.2010
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    das sollte der SV machen, Sie sprechen das mit ihm durch durch und unterschreiben dann, wer was sonst unterschreibt unterschreiben sollt/muss), siehe vorherige Postings
     
  6. #6 rudi1106, 10.06.2010
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    Bei der Schlussrate sollte man dann das Zurückbehaltungsrecht nicht vergessen: Für Mängel kann (und sollte) man im Normalfall das Doppelte der Beseitigungskosten einbehalten, bis die Mängel beseitigt sind.
     
  7. #7 StefanW, 10.06.2010
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    Ja, dass muss ich im Moment noch mit der kaufmännischen Leitung des Unternehmens festlegen, taucht dann ergo im Abnahmeprotokoll auf.

    Vielen Dank allen,

    Stefan
     
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