Bauen vor Heirat

Diskutiere Bauen vor Heirat im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich kann allen unverheirateten Mädels nur abraten. Besser alleine bauen. Details! Wir wollen schmutzige Details! Das gruselt so schön!...

  1. #21 Andy B., 21.04.2006
    Andy B.

    Andy B. Gast

    Details! Wir wollen schmutzige Details!

    Das gruselt so schön!

    Salut, Andy
     
  2. #22 Andy B., 21.04.2006
    Andy B.

    Andy B. Gast

    Äh, sorry. Habe gesehen, dass Susannede inzwischen geantwortet hat. Das gruselt natürlich nicht, dass klingt nicht witzig.

    Ein Grund mehr, die Dinge zu regeln.

    Salut, Andy
     
  3. #23 Jaegerschnitzel, 22.04.2006
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    Na, alles natürlich -- wir stehen auch (noch) gemeinsam im Grundbuch, aber das wird, wie gesagt, gerade auseinanderklamüsert...

    Allerdings: Etwas Mitleid hätte ich schon erwartet anstatt so einer trockenen Rückfrage :D
     
  4. #24 susannede, 22.04.2006
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    Moin zusammen,

    freut mir, Erheiterung und Grusel ausgelöst zu haben... :D

    Ich habe das so "ausführlich" geschildert, weil ein abschreckendes Beispiel immer gut ist und so manche(n) unvermählt "Bauenden" vielleicht doch ermuntert, solche Dinge wirklich frühzeitig zu regeln und nicht zu glauben "sowas kann bei uns doch nicht passieren", was man in der Frühphase jeder "Beziehung" immer gerne glauben möchte.

    Nein, ich war natürlich nicht im Grundbuch und auch nicht im Kreditvertrag, was den einfachen Grund hatte, dass ich ein eigenes Haus (aus der Zeit "vor der Beziehung") zu finanzieren habe (was dann, als es so plötzlich und unerwartet "knallte", natürlich vermietet war).

    Grüßle (nur die Harten kommen in den Garten... ;) )

    Susanne
     
  5. campr

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    Sorry, wenn meine Nachfrage "trocken" rüber kam. Offenbar nicht so toll gelaufen für Susanne.

    Unabhängig davon habe ich ja eine ähnliche Situation wie eingangs geschildert: vor einem halben Jahr geheiratet. Als GS-Eigentümer steh nur ich im Grundbuch, genauso wurde der Hausbauvertrag nur von mir unterschrieben. Meine Frau steht auf Drängen der Bank auch im Kreditvertrag (da ich selbständig bin und sie als Angestellte für die Bank wohl etwas solider ausschaut) und wir haben einen Ehevertrag. Also wenn es mal knallen sollte, was ich nicht hoffe und sich auch nicht andeutet, wird es sicher knifflig. :aufholzklopf:
     
  6. #26 Hendrik42, 23.04.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Nach meinem Verständnis können Eltern (nur wenn kein Nachwuchs da ist) immer einen "Pflichtteil" des Erbes einklagen. Dabei erben sie dann die Hälfte. Und zwar die Hälfte der Schulden und die Hälfte von Grundstück und Haus. Wenn Ihr Eigenkapital hattet, dann ist des sehr wahrscheinlich, dass da unterm Strich (Wert des Grundstücks plus Haus minus Schulden) ein Guthaben rauskommt. Das können die Eltern dann einfordern.

    Dagegen kann man wohl nichtmal was machen. Aber lieber einen Rechtsanwalt fragen.

    Gruß, Hendrik
     
  7. #27 Hendrik42, 23.04.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Man kann sich wohl gegenseitig ein lebenslanges Wohnrecht in der Hütte einräumen.

    Aber lieber einen Rechtsanwalt fragen.
     
  8. #28 Neu_bauer, 25.04.2006
    Zuletzt bearbeitet: 25.04.2006
    Neu_bauer

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    Hallo @ all,

    interessantes Thema - beschäftigen wir uns auch gerade mit :

    Also wir (unverheiratetes Pärchen) bauen auch gerade - wir haben BEIDE GEMEINSAM den Darlehensvertrag unterschrieben und sind BEIDE GEMEINSAM im Grundbuch als Eigentümer eingetragen (allerdings mit unterschiedlichen Anteilen, da einer mehr EK eingebracht hat als der andere).

    Notariell beurkundet machen wir untereinander noch eine Vereinbarung, wer im Falle einer Trennung im Haus wohnen bleiben darf, dass keiner ohne die Zustimmung des anderen seinen Teil veräußern darf und wer wen ausbezahlen muss.

    Und jeder von uns hat noch ein Testament gemacht, indem jeder den anderen als Vollerben einsetzt.

    Grüße

    Neu_bauer
     
  9. campr

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    Laienwissen: wenn Du oder Dein(e) Partner(in) Kinder, Geschwister oder Eltern haben, gibt es keine Vollerben.
     
  10. #30 Neu_bauer, 25.04.2006
    Neu_bauer

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    Hallo,

    lt. unserem RA/Notar reicht unser handschriftliches Testament zumindest aus, um das zu erreichen was wir bezwecken wollen: dass der überlebende Partner das gesamte Vermögen des/der Verstorbenen bekommt.

    Kinder sind nicht da, aber Geschwister u. Eltern (auf beiden Seiten) - die würden dann aber alle komplett leer ausgehen (so unser RA/Notar).

    P.S.: Ob das nun einfach Erbe oder Vollerbe oder wie auch immer heißt - so bewandert bin ich im Juristendeutsch dann wieder doch nicht... :fleen

    Grüße

    Neu_bauer
     
  11. #31 Gast217, 25.04.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Was ist mit den Pflichtteilen?

    Marion :)
     
  12. #32 Neu_bauer, 25.04.2006
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    Hi Marion,

    wußte bis dato nicht, dass auch Eltern oder Geschwister beim Tod des Kindes bzw. des Bruders/der Schwester einen PFLICHTTEIL einfordern können.

    Habe aber nachher noch einen Termin bei unserem RA/Notar - werde ihn noch einmal fragen.

    Grüße

    Neu_bauer
     
  13. campr

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    Nein, das ist falsch. Die haben immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil.
     
  14. #34 Hendrik42, 25.04.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Es ist auch mein Verständnis, dass Eltern, wenn KEINE Kinder da sind, immer einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Das heisst NICHT, dass sie immer etwas bekommen müssen, das heisst aber, dass sie es einklagen können, wenn sie denn wollen. Siehe meinen Beitrag weiter oben.

    Das kann man wohl nichtmal ändern. Man kann sich aber ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

    Aber Rechtsanwalt fragen. Einen, der sich damit auskennt. Einen Notar würde ich damit nicht betrauen.

    Gruß, Hendrik
     
  15. #35 Gast217, 25.04.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Meine Frage war wirklich eine Frage! "Pflichtteil" ist für mich ein Stichwort, das ich einfach mal in Raum werfen wollte, denn das hätte ich als Laie in der Situation einfach mal abgeklärt.

    Bin neugierig wie die Antwort des RA/Notars aussieht.

    Das Ganze sieht für mich so nach dem Modell eines Berliner Testaments aus. Ich dachte bisher, dass dies für Ehegatten möglich ist. Inzwischen auch für Lebenspartnerschaften, so Wiki

    Marion :)
     
  16. #36 Neu_bauer, 27.04.2006
    Neu_bauer

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    Hallo @ all,

    so, wir haben alles bei unserem RA/Notar über die Bühne gebracht - bzgl. der Sache mit dem Erben ist es so, wie campr gesagt hat:

    Bei Nicht-Veiheirateten haben Verwandte zweiten Grades (Eltern u. Geschwister) Anspruch auf einen Pflichtteil.

    Grüße

    Neu_bauer
     
Thema: Bauen vor Heirat
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