baufällige Nachbargarage grenzt an Grundstück für mögl. Neubau

Diskutiere baufällige Nachbargarage grenzt an Grundstück für mögl. Neubau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir verhandeln mit der Stadt über ein Grundstückskauf, wo direkt an einer Grenze die hässliche Rückseite einer baufälligen Garage...

  1. #1 friedi76, 18.09.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.09.2017
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    Hallo zusammen,

    wir verhandeln mit der Stadt über ein Grundstückskauf, wo direkt an einer Grenze die hässliche Rückseite einer baufälligen Garage steht. Wohl deshalb ist das Grundstück noch nicht verkauft.
    Die Garage steht auch noch ca. 1 Meter erhöht, so dass man einen Sichtschutz (Hecke o.ä.) mindestens 3 Meter Höhe bräuchte.
    Möglichst in Grenznähe der Garage (notfalls auch in 3 Meter Abstand)

    Mal angenommen das Bauamt hat nichts dagegen.

    Wäre hier auch der Eigentümer der Garage zu fragen, ob man die trostlose Hinteransicht seiner Garagen mit Hecken auf Traufhöhe (in 1-2 Meter Grenzabstand) verdecken darf?

    Oder könnte man sonst irgendwas machen. Also abgesehen von "mit dem reden", denn vor Grundstückskauf möchte ich keine Anwohner behelligen. Ich will aber keinesfalls mich dessen Willkür ausgesetzt sehen, falls das ein Streithahn ist o.ä.
     
  2. #2 Andybaut, 18.09.2017
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    und die Hecke willst du auf deinem oder Nachbars Grundstück?
    Auf deinem darfst du viel machen.
    Das Nachbarschaftsrecht und der Bebauungsplan können da vorgeben für Hecken geben.
    Auf Nachbars Grundstück darfst du natürlich keine Hecke pflanzen.
     
  3. #3 friedi76, 18.09.2017
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    Hecke auf meinem Grundstück. Aber halt nah dran und hoch, was normalerweise nicht erlaubt ist bzw. Einverständnis Nachbar erfordert.

    Frage wäre also: Ist es (in NRW) denkbar mit der Stadt eine Sonderregelegung auszumachen die es dem Nachbarn unmöglich macht, gegen meine hohe Hecke nah an seiner Garagengrenze vorzugehen.
     
  4. #4 simon84, 18.09.2017
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    Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW
    NRW-Justiz: Nachbarrecht

    Bis 2 Meter in 0,5 Meter Abstand vermutlich OK falls nichts anderes laut Bebauungsplan vorgeschrieben. Bauamt fragen.

    Ab 2 Meter nur mit Genehmigung des Nachbarn ("Bauantrag") und mit weiterem Abstand, mind. 1 Meter Abstand je nach Höhe mehr.
    Ist im Nachbarschaftsrecht für NRW ziemlich penibel geregelt.

    Für die Pflege der Hecke bist du alleine verantwortlich, für ggf. entstehende aussergewöhnliche Schäden am Bauwerk des Nachbarn auch (z.B. bei Efeu oder sonstige Rankpflanzen).

    Kann man dort nicht z.B. eine Garage oder ein Gartenhaus platzieren ?



    Das ist natürlich _NICHT_ möglich :mega_lol:
    Wäre ja noch schöner, Mauschelei und sich über geltendes Recht stellen.
     
  5. #5 Andybaut, 18.09.2017
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    Da bin ich bei simon.

    Du möchtest eine legitime, aber nicht hübsche Garage, mit einer nicht legitimen Hecke abschirmen,
    damit den ästhetisches Empfinden nicht gestört wird.

    Sicher nachvollziehbar, aber dennoch aus guten Gründen nicht statthaft.
     
  6. #6 friedi76, 18.09.2017
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    Meine Vorstellungen gingen eher in die Richtung: Bebauungsplan ändern lassen. Ansonsten wird die Stadt ihr Grundstück wohl auf Dauer behalten müssen. Niemand möchte aus seiner Terasse auf eine angrenzende Halb-Ruine schauen (bereits von Efeu bewachsen, was die Optik fast retten könnte, wäre es halbwegs flächendeckend bewachsen).

    Gartenhaus/usw. dort nicht sinlvoll msetzbar. Es geht um Aussicht aus "unserer" Terasse.
    Da die Nachbargarage erhöht steht, bräuchte man wie gesagt einen mindestens 3 Meter hohen Sichtschutz, um die Wand effektiv zu verdecken.

    Würden wir nun 3 Meter Abstand halten käme das einer Abtrennung einies Gartenbereichs gleich, was eher unattraktiv erscheint.

    Tja, man könnte ja nun auch argumentieren, dass der Nachbar mit seiner *baufälligen* Garage die Landschaft verschandelt und speziell dieses Grundstück in unzumutbarer Weise belastet.
     
  7. #7 Andybaut, 18.09.2017
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    Bebauungsplan ändern ist noch schwieriger.
    Dein Nachbar durfte auf den Bebauungsplan vertrauen.
    Rein formal dauert eine solche Änderung 2-3 Jahre.
    Mit Einsprüchen noch länger.

    Dein Nachbar müsste als zustimmen, dass der Bebauungsplan zu seinen ungunsten geändert wird.
     
  8. #8 friedi76, 18.09.2017
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    Ah okay. Na gut dann müssen wir uns das wohl aus dem Kopf schlagen. Schade :-(
    Wir fragen trotzdem mal die Stadt ob man was machen kann.

    Ungewöhnlich an der Lage ist ja, dass "3 Meter Höhe auf unserem Grundstück" quasi 2 Meter Höhe auf Nachbars Grundstück entspricht, da es genau an der Grundstückgrenze abschüssig ist.

    Also er könnte nach vernünftigem Ermessen eigentlich gar nichts dagegen haben - aber aus reiner Willkür könnte er sich sperren. Vielleicht ist es ihm ganz recht dass "unter" seiner Garage niemand wohnt o.ä.
     
  9. #9 simon84, 18.09.2017
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    Wenn dir das Grundstück nicht passt, dann kauf es einfach nicht. Zwingt dich doch niemand dazu.
    Es gibt genug andere Interessenten, denen das vermutlich völlig egal ist.

    Was der Nachbar auf seinem Grundstück macht, ob er seine Garage verfallen lässt oder nicht und warum, das geht dich leider erstmal nix an.

    Bebauungsplan ändern kannst du (leider) wie schon beschrieben vergessen.

    Aufschüttung an der Stelle müsste man prüfen.
    Evtl ist es zulässig z.B. 0,5 Meter aufzuschütten und dann zu bepflanzen.

    Irgendeinen Kompromiss hat jedes Grundstück.
     
  10. #10 friedi76, 18.09.2017
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    Uns passt die Neubausiedlung an sich sehr gut, nur eben das letzte freie Grundstück hat diesen schweren Mangel.
    Wir wissen aus der Nachbarschaft dass wir bereits die 7. sind die das Grundstück reserviert haben und die Käufer jedesmal abspringen, zumindest teilweise weil ihnen (wie uns) aufgegangen war dass die Garage zu sehr den Wert mindert.
    Die Stadt dürfte schon interessiert sein, das Grundstück irgendwann auch mal loszuwerden.

    Das ist mal ein Ansatz. Durch die gegebene Abschüssigkeit hätte man bereits jetzt ca. 0,3-0,5 Meter Erhöhung im Bereich "unter 1 Meter Abstand an Grenze". Man müsste also für 0,5 Meter Bodenerhöhung im Prinzip nicht mal was aufschütten. Bei 2 Metern Maximalhöhe fehlen dann aber trotzdem noch 0,5 Meter an Höhe..
     
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