Baufenster und 2,5 Meter zum Nachbar...

Diskutiere Baufenster und 2,5 Meter zum Nachbar... im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben vor in Baden Württemberg ein Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung zu bauen.Wollen in den nächsten Tagen das Baugesuch...

  1. #1 Petroula, 24.06.2018
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    Hallo zusammen,

    wir haben vor in Baden Württemberg ein Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung zu bauen.Wollen in den nächsten Tagen das Baugesuch einreichen.
    Unser Architekt hat bei der Stadt angefragt ob das Baufenster überschritten werden darf, pauschal gab es die Aussage ein halber Meter ist ok.

    Zählen Balkone auch dazu?
    Den Vorderbau um 0,5 Meter zu kürzen wäre kein Problem.

    Das nächste Problem:
    Bei der Vermessung hat sich herausgestellt das der Balkon vom Nachbar ein paar Zentimeter in unser Grundstück reinragt.(von 2,5 Meter Abstand zur Grenze kann man hier nicht sprechen)

    Können wir das als Argument nehmen um

    a) die 2,5 Meter zum anderen Nachbar auch nicht einzuhalten, (Vergleichsfall, das sind wir von 2 Seiten eingeengt.)
    b) gibt es sonst noch Möglickeiten? (wichtige wäre uns nur das Geländer sollte Bündig mit der Garage abschließen und die ist leider genau an der Grenze.

    Für weitere Tips und Tricks wäre ich natürlich Dankbar..
    Vielen Dank
    Petroula
     

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  2. #2 Andybaut, 24.06.2018
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    für Balkone gelten andere Regeln. Je nach Länge usw. ist dies anders zu werten.
    Steht alles in der LBO. Sprich deinen Planer darauf an.

    was kann der andere Nachbar dafür? Nichts.

    ansonsten ist das viel Text und viele Pläne. Aber so richtige verstehen tue ich das nicht.
    Ein paar Kommentare in den Plänen, was wo ist und was wo sein sollte wäre hilfreich.
     
  3. #3 Petroula, 24.06.2018
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich gehe morgen zur Stadt und wollte einfach noch ein paar Infos haben.

    a) die 2,5 Meter zum anderen Nachbar auch nicht einzuhalten, (Vergleichsfall, das sind wir von 2 Seiten eingeengt.)
    b) gibt es sonst noch Möglickeiten? (wichtige wäre uns nur das Geländer sollte Bündig mit der Garage abschließen und die ist leider genau an der Grenze.


    Bei der Frage a) habe ich gefragt ob ein Vergleichsfall möglich ist.
    b) ob es andere Möglichkeiten gibt, z.B. Befreiung/Genehmigung vom Nachbar....
     
  4. #4 simon84, 24.06.2018
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    Ragt der Balkon wirklich in euer Grundstück rein ??? Oder verwechselt du das mit grenzabstand auf der Nachbarseite.

    Es gibt in Baurecht leider weder Verjährung noch gewohnheitsrecht/„ersitzen“ oder Gleichberechtigungsansprueche

    Eine Übernahme von abstandsflächen auf der Nachbarseite ist generell möglich mit Zustimmung des Nachbarn,auf eine Überschreitung des baufensters besteht kein Rechtsanspruch
     
  5. Dimeto

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    Ja.
    Ich glaube nicht, dass das Bauamt sich darauf einlässt, da die Überschreitung sich über die gesamte Gebäudefront erstreckt. Erst recht nicht, wenn ihr den Plan mit 1m-Überschreitung einreicht. Aber die Einschätzungen können ja nur so gut sein, wie die Informationen und da wäre der Lageplan zum Bauantrag hilfreicher als der Vorabzug ohne geplantes Gebäude. Außerdem müsste man sehen, ob sich die Nachbarn an den B-Plan gehalten haben.
    Das ist Ansichtssache,30cm finde ich schon beeindruckend. Kaum zu glauben, dass es dazu keine Baulasten und /oder Grundbucheinträge gibt.
    Nein.
    Was meinst Du damit?
    Wird Euch keiner abnehmen, dass die Terrasse nur bis 2,5m Abstand zur Grenze genutzt wird, wenn das Geländer an der Grenze angebracht wird. Hier müsste der Nachbar einer Baulast zustimmen. Wobei ein großer Teil der Terrasse außerhalb des Baufensters liegt.
    Das wirst Du ja morgen erfahren. Die vom Bauamt haben mehr Informationen als Du uns hier geben kannst.
     
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