Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens

Diskutiere Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Dadurch dass es innen an den Wänden und Ecken auch nass ist, würde ich nicht einziehen wollen. Wenn es nach mir geht, müsste eh umlaufend der...

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  1. #21 Wenke81, 28.07.2015
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    Dadurch dass es innen an den Wänden und Ecken auch nass ist, würde ich nicht einziehen wollen. Wenn es nach mir geht, müsste eh umlaufend der Estrich weg, um zu sehen, wo es noch nass ist und nur nicht weiter als 20 cm gestiegen ist. Da schimmelt mir ja die Küche und alles weg .... Ich wohne warm und trocken ohne Druck ausziehen zu müssen.

    Ralf, kennst du einen pfiffigen Anwalt in der Gegend Halle ? Brauche so nen richtig bissigen. So jemanden wie Dühlmeyer - nur eben als Abwalt ;-) :-D

    Die Firma wacht sicher nicht mehr auf. Sollte ich das neue Gutachter mit Gerichtsvollzieher zustellen oder per Einschreiben mit Rückschritt ? Reicht das ?

    In diesem steht auch dann dass ich weitere rechtliche Schritte einleiten werde, wenn die sich nicht bewegen.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 28.07.2015
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    Ja, gerade geschehen. Du hast eine PN.

    Viel Erfolg!
     
  3. R.B.

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    :mega_lol:

    Mein Vornamensvetter ist einmalig, den gibt es nicht als Kopie.
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 28.07.2015
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    Per Einwurfeinschreiben.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2015
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    Mich zweimal - das wärs ja noch. Wo hier doch einige schon mit einem Exemplar Krisen kriegen ;)

    @ Wenke
    Ich würde Dir auch raten, sämtliche Mängel in den Prozess oder das Beweissicherungsverfahren einzubringen. Einmal aus Kostengründen. Der Gutachter muss sich ja auch in die Akte einarbeiten. Machst Du Stück für Stück, gibts jedesmal nen neuen Gutachter, der sich jedesmal kostenpflichtig neu einarbeiten muss.
    Zum anderen wird irgendwann die Abnahme eintreten. Real oder fiktiv. Ab da gilt Beweislastumkehr. Nicht mehr der Unternehmer muss die Einhaltung der aRdT beweisen, sondern Ihr den Verstoß gegen selbige.
    Ausserdem gehen spätestens ab da alle Kosten erstmal auf Euren Deckel (abgerechnet wird am Ende)
     
  6. #26 Wenke81, 29.07.2015
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    Gut, dann mache ich das so....

    Wir haben eine förmliche Abnahme schriftlich vereinbart. Dadurch dass Fliesen und Innentüren noch fehlen und die mir eh erstmal Trockner reinstellen wollen (wegen Baufeuchte - du weißt) werde ich mit dem Verfahren wohl schneller sein. Deren Frist läuft am 14.8. ab für die Beseitigung der Feuchte und deren Ursache und die Bauzeit endet zu diesem Zeitpunkt auch. Ab dann gilt Vertragsstrafe.
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Nein. Das ist ein sogar unter Juristen weit verbreiteter Irrtum, dem Kniffka in seinem "Kompendium des Baurechts" sogar einen eigenen, dick umrandeten Hinweiskasten gewidmet hat.

    Mit den richtigen Maßnahmen und Erklärungen kann man die Abnahme, solange wesentliche Mängel fortbestehen, dauerhaft verhindern. Dann tritt auch nach jahrelangem Wohnen im Haus keineswegs irgendwann einmal eine Abnahmewirkung ein.

    Außerdem: wenn eine förmliche Abnahme wirksam vereinbart wurde und eine solche auftraggeberseits berechtigterweise verweigert wird, kommen konkludente Abnahmen ohnehin nicht in Betracht.
     
  8. #28 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Das ist im Grundsatz richtig, gilt aber uneingeschränkt nur, wenn es bei den anderen Mängeln bei einem Gutachter derselben Fachrichtung bleibt. Ich hatte schon mehrere Fälle, die sich um 2 Jahre und mehr verzögerten, nur weil noch ein zweiter Gutachter einer anderen Fachrichtung (z.B. Schallschutz, HLS, oder Tragwerksplanung) eingeschaltet werden musste.

    Ansonsten muss man natürlich (auch unter Kostengesichtspunkten) abwägen, was einem lieber ist, eine vermeintlich "schnelle" Entscheidung in einer Sockelabdichtungsproblematik oder einen evtl. mehrere Jahre länger dauernden Prozess, in welchem sämtliche Mängel auch anderer Fachbereiche mit abgehandelt werden.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2015
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    OK - aber andererseits unterscheiden Gerichte oft nicht, ob die Frage auch für den Gutachter geeignet ist (oder besser umgekehrt - der Gutachter für die Frage)
    Aktuell gerade bei einer Klage eines Bauherren erlebt.
    Fehler Nr. 1 - Statikfrage, Gericht stellt diese an einen SV, der Architekt ist.
    Fehler Nr. 2 - Kollege nimmt die Frage an.
    Fehler Nr. 3 - Kollege schwachverständigt eine DIN-widrige Statik des AN als i.O.
    Nach Widerlegung dieser Aussage durch uns
    Fehler Nr. 4 - der Kollege nimmt sich einen Statiker als Sub und übernimmt dessen Angaben ins Gutachten
    Fehler Nr. 5 - der Kollege spekuliert jenseits der Beweisfrage
    Fehler Nr. 6 - das Gericht schmeisst den nicht achtkantig aus dem Saal

    Von daher gehe ich davon aus, dass das Gespann Bauherrenanwalt und Privat-SV des Bauherren sinnvolle "Pakete" schnüren.
    Natürlich kann ein SV für Abdichtungen nix zu Schallschutz oder Lüftungsanlagen sagen.

    Aber leider - siehe oben - haben viele SV auch nicht das Kreuz, dem Gericht die Grenzen ihrer eigenen Fähigkeiten zu benennen und dankend um teilweise, ersatzweise völlige Entbindung vom Auftrag zu bitten.

    Da ist Dein Hinweis berechtigt, ich denke da manchmal zu wenig an die Fehlerhaftigkeit der Beteiligten.
     
  10. #30 Wenke81, 29.07.2015
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    Die Firma erklärt sich ja bereit, einige Dinge noch zu erledigen und hat die Dachdecker bereits ach mal nacharbeiten lassen.

    Es bleibt aktuell bei den Feuchtigkeitsschäden, nicht luftdichtem Fenstereinbau (zudem 6 mm über Toleranzmaß hinaus schief), Traufbohle zu dünn, zu wenig fixiert, eine unzulässige starre Anspachtelung der Rigipsdecke an Massivbauteile, nicht in der Installationszone liegende Abwasserrohre und eine Versteifung des Schornsteins im Deckenübergang.

    Sonst scheint alles tutti. :-) bis auf ein paar kleine Restarbeiten ....

    Das dürfte doch ein SV alles klären können ....
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2015
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    Naja - Sockelabdichtung wäre etwas für einen SV für Abdichtungen (hier im Forum z.B. Mark Carden)
    Der hat aber wahrscheinlich keine Ahnung von den Fachregeln beim Fenstereinbau.

    Ich würde auch mal einen Universal-SV durch Haus und die Fotos schauen lassen, ob da nicht noch Bolzen vorhanden sind, die Ihr bisher nicht gesehen habt.
     
  12. #32 Wenke81, 29.07.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.07.2015
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    Herr H..... war da (ich hoffe ein Allrounder - SV) und hat diverses am Dach, der Dämmung, der Abdichtung, Fußbodenheizung, am Aussenwasserhahn, der Dampfbremse und den Fenstern bemängelt ....

    Ist eben nur doof wenn er sagt Traufbohle zu dünn , der Zimmermann sagt nö, isse nicht. Dann stehste da wie n begossener Pudel .....

    Welche Bilder sollte ich denn explizit nochmal durchgucken lassen ?
     
  13. R.B.

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    Spätestens wenn Nachweise für solche Behauptungen zu liefern sind, zeigt sich schnell, wer mit seiner Meinung richtig liegt. ;)

    Es gibt beim Hausbau nur wenige Dinge die nicht in irgendeiner Form reglementiert sind.
     
  14. #34 Wenke81, 29.07.2015
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    Vor dem Verfahren macht es sicher keinen Sinn mehr nochmal nen speziellen Gutachter bzgl der Abdichtung durch s haus zu schicken oder ?

    Hab gestern mit meinem bauberater nochmal gemessen. Die betreffenden Ecken sind feucht bis nass. Dabei ist der 5.7. (Schlagregen) ja schon ne Weile her ....
     
  15. Jan81

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    Es gibt mehrere Wege nach Rom. Was ich damit sagen will ... es gibt auch viele Abdichtungskonzepte. Klar der SV hat jetzt irgendwas vorgeschlagen, aber ist das was deine Baufirma gemacht hat erst mal falsch?

    Soweit ich gesehen habe ist "Mu...lti Baudicht 2k" Sockelabdichtung für Zweischaliges Mauerwerk geeignet. Das kann man unter Technischen Merkblatt alles nachlesen. Nur ob in deinem Fall richtige ist oder auch richtig ausgeführt wurde? Es muss nicht gleich alles falsch sein, was die Firma macht. Ich will nur damit sagen, dass such der beste SV kann falsch liegen kann. Man kann nicht alles wissen.

    Nur vielleicht ist die Ursache für den Wasserschaden ganz andere?

    In der Regel wollen seriose Firmen keinen Streit und schon gar nicht mit Anwälten. Ich würde die Mängelliste mit dem Bauleiter erst mal durch gehen, zusammen mit dem SV.

    Wenn du keine vernüftige Baufirma erwischt hast, dann kann dir passieren, dass nächstes Jahr pleite gehen und deine Klage NULL bringt, nur das noch mehr Kosten für dich Entstanden sind.

    Ich persönlich würde mich vom Anwalt beraten lassen und ich wie weit man jetzt Geld einbehalten kann und Abnahme erst mal verweigern kann. Also so wenig Geld wie möglich an diese Firma überweisen. Keiner kennt deinen Vertrag. Vielleicht bezahlst du (wieso oft) schön im vorraus und hast schon längst überbezahlt. Wenn du jetzt kein Geld überweist, dann gibt es erst mal einen Baustopp, aber besser bevor alles zu gebaut wird (wie z.B. Fussbodenheizung oder Sockelabdichtung)

    Alles nicht so einfach. Nur Klagen ist wirklcih der letzte Schritt, weil es so ewig dauert und in zwischen Zeit ist die Firma zwei mal insolvent.

    Vielleicht ist auch besser Baustopp zu rufen und von Vertrag zurück zutretten, vielleicht billiger als 5 Jahre zu klagen? Das Problem ist doch nicht nur die Verhandlungskosten. Willst du in das Haus einziehen? Was passiert mit dem Haus in dieser Zeit? Zinsen und Mieter müssen weiter gezahlt werden.

    Man muss mit dem Anwalt und SV eine Strategie ausarbeiten.
     
  16. #36 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Das ist dann aber nicht nur ein Fehler des Gerichts und des betreffenden Sachverständigen, sondern wäre, sofern es nicht gerügt wurde, auch ein Fehler der auf beiden Parteiseiten beteiligten Anwälte. Sowas lässt man eigentlich nicht durchgehen.

    Es gehört zum alltäglichen Handwerkszeug eines Baujuristen, dann wenn ein Beweisbeschluss des Gerichts eingeht, in dem eine Fachfrage einem Sachverständigen eines hierfür nicht zuständigen Fachgebiets unterbreitet wird, dies gegenüber dem Gericht unverzüglich zu rügen. Das ist Standard. Ich habe mir hierfür schon vor langer Zeit einen Textbaustein formuliert, mit dem ich eine Gegenvorstellung gegen den Beweisbeschluss und eine Verfahrensrüge erhebe, unter Hinweis auf zwei BGH-Urteile.

    Dieser Textbaustein kommt bei mir (leider) recht häufig zum Einsatz. Mit dem Handwerkszeug passiert es eigentlich nur noch relativ selten, dass ein Gericht nicht einlenkt, sondern es dabei belässt, dass ein SV eines falschen Fachgebiets eine entsprechende Beweisfrage beantworten soll. Durch die Verfahrensrüge ist sichergestellt, dass solches Fehlverhalten des Gerichts selbst dann berufungsrelevant wäre, wenn es von Berufungsgericht nicht als unverzichtbarer Verfahrensfehler eingestuft werden sollte.

    Auch dann, wenn ein SV sich einen Statiker als Sub nimmt und sogar dessen Angaben in sein Gutachten übernimmt, ist eine Verfahrensrüge angebracht.
    Ist das denn von den Anwälten nicht gerügt worden? Das ist ein klarer Verstoß gegen § 407a Absatz 2 ZPO, da es sich nicht nur um Hilfsdienste von untergeordneter Bedeutung handelt. Zudem ist es ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs, da der Statiker nicht vom Gericht bestellt worden ist und deshalb nicht vom Gericht (auf Antrag einer Partei) zur Anhörung und Erläuterung seiner Feststellungen geladen werden kann.

    Sorry, das war jetzt off-topic.
     
  17. #37 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    @Jan81 :28:
     
  18. #38 Wenke81, 29.07.2015
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    Das Theater mit dem Bauleiter hab ich schon durch. Er und der Vorstand sagen Baunässe.

    Einbehalten habe ich 55.000 Euro, es sind noch noch glaube 40000 für Fliesen und Fertigstellung insgesamt.

    Bis auf die Mängel, Fliesen und Innentüren ist ja schon alles fertig. Hab den Zahlungsplan initial ändern lassen, da das Haus ansonsten natürlich überzahlt gewesen wäre.

    Edit: meine Miete beträgt 100 Euro (Einliegerwohnung bei den Eltern) - hält sich also in Grenzen.
     
  19. Jan81

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    Warum schließt dein SV Baunässe komplett aus?

    Bei mir war der Sockel noch 2-3 monate nach dem Estrich erstellt wurde noch feucht und sogar zum Teil nass.
    Wann wurde der Estrich erstellt und wurde schon Funktionheizen und Belegreifheizen gemacht? Bodenbeläge liege ja noch nicht.
     
  20. #40 Wenke81, 29.07.2015
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    Estrich wurde am 5.6. gemacht, heizen ist seit mehreren Wochen fertig (2 oder 3). Wir schließen es aus, da nach Schlagregen 20 cm an 2 Aussenkanten oberhalb des Estrichs und an der gesamten Außenwand HWR es zu nassen Ecken kam. Die Wände waren längst trocken, so dass dies neu war. Feuchtigkeitsmessung im Haus: 47 Prozent. Da der Estrich aufgemacht wurde (Fehlplanung Heizungsfirma) sahen wir dass an der Aussenecke nach links und rechts 50 cm nass waren (auch der Porotonstein an der betroffenen Ecke) und weiter weg davon war die Wand trocken.

    Baufeuchte korreliert für mich nicht linear mit Schlagregen und durchnässt nicht punktuell den Stein bis in die Tiefe und hört auch nicht nach 50 cm wieder auf. Oder irre ich ? Lasse mich gern belehren, falls ich etwas falsch sehe.
     
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Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens

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