Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens

Diskutiere Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hier mal 2 Bilder für dich wie s aussah nach dem Gewitter. Nicht typisch Baufeuchte. Oder ? [IMG] [IMG] Und der Bereich HWR (ohne...

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  1. #41 Wenke81, 29.07.2015
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    Hier mal 2 Bilder für dich wie s aussah nach dem Gewitter. Nicht typisch Baufeuchte. Oder ?

    [​IMG]

    [​IMG]

    Und der Bereich HWR (ohne Estrichbereich, da neben der Heizung. Das Bild ist vielleicht fünf Tage alt.

    [​IMG]
     
  2. Mibe25

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    Was die angesprochene mögliche Insolvenz angeht: Je nach Gesellschaftsform sind die Bilanzen unter www.bundeanzeiger.de veröffentlicht. Die kannst Du runterladen und damit zu einem Steuerberater gehen, der die Bilanzen für Dich interpretiert. Danach hast Du einen Anhaltspunkt mehr, mit dem Dein Anwalt festlegen kann, was das weitere sinnvolle Vorgehen ist.
     
  3. #43 Kalle88, 30.07.2015
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    Vorsicht! Es ist mitunter egal was im Technischem Merkblatt vermerkt ist. Es zählt die zuständige DIN/Fachregel oder anderes als a.R.d.T. verifizierte Merkblatt. NUR was DA drin steht ist regelkonform und eine Dichtschlämme ist dort - meines Kenntnisstandes - nicht aufgenommen. Also ist die Wahl eine zu vereinbarende Geschichte mit der TS mit allen nötigen Bedenkenanzeigen.
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2015
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    Was hat die veröffentlichte Bilanz von vor 2 Jahren mit einer möglich Insolvenz übermorgen zu tun???
    Nicht mehr als [​IMG]
     
  5. #45 Wenke81, 30.07.2015
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    Was heißt TS ? Das steht in diesem Merkblatt auch drin ...
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2015
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    Bei Kalle solls wohl Themenstarterin heissen.

    Im Merkblatt = keine Ahnung
     
  7. #47 Kalle88, 30.07.2015
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    @ Ralf: :winken :bierchen:
     
  8. Mibe25

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    Vielleicht mal abwarten, was tatsächlich veröffentlicht ist. Mit etwas Glück ist die Bilanz vom Vorjahr und mit etwas Pech sagt der Steuerberater, dass der Unternehmer kaum mehr als einen PC und ein Stück Software als Vermögensgegenstände hat.
    Mit hat die Info geholfen, dass ich jede angeforderte AZ vom Anwalt soweit kürzen und kontrollieren lasse, dass die Überbezahlung abgebaut wird.
     
  9. #49 Wenke81, 30.07.2015
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    Da ist nur 2013 (und Vorjahre). 2014 nicht da. Worauf soll ich gucken ? :-D

    Und bringt das von 2013 irgendwas ?
     
  10. Mibe25

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    Mein Steuerberater hat die Bilanzen von 2012 bis 2014 angesehen und klare Worte gehabt. Für mich haben die Zahlen gut ausgesehen und bei der Creditreform ist _mir_ auch nichts aufgefallen. Dem Banker allerdings schon...
     
  11. #51 Wenke81, 30.07.2015
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    Also ich muss zugeben ich bin schon mit aktiva und passiva überfordert. Und dann die ganzen unterspalten ... Puuhhh
     
  12. Jan81

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    Wenn alle nach DIN und a.R.d.T. und die Löhne halb wegs gleich sind, dann müsste eigentlich die Häuser in der Region gleich kosten. tun die aber nicht, weil oft diese diese größeren Baufirmen ihre eigene Systeme fahren oder halt genau solche Produkte benutzen.

    ich konnte jedenfalls aus dem Technischen Merkblatt nicht rauslesen dass es sich um reine Dichtschlämme handelt.

    Zitat: "polymere Dickbe-schichtung, welche die Eigen-schaften einer flexiblen, minerali-schen Dichtungsschlämme (MDS) und kunststoffmodifizierten Bitu-mendickbeschichtung (PMBC)"

    Ich bin kein Experte und wollte eigentlich nur einen anderen Denkanstoss geben, bevor TE (Threadersteller) einen Prozess anfängt ohen mal sich zu informieren was eigentlcih bei ihm verbaut wurde. Nur weil sein SV meint es muss genau so gemacht werden und nciht anders.
    Was ist wenn z.B. in den nächsten Jahren das problem nicht noch mal auftritt, also die Ecken usw. nicht nass werden. Dann sitzt man da in 2 Jahren vor Gericht und da wird einen simple Frage gestellt: Ist das Problem noch mal aufgetrette: Äh Nein. Diese Ausführung entspricht aber den Hersteller vorgaben. Wie wird dann der Richter wohl entscheiden?
     
  13. #53 Wenke81, 31.07.2015
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    Es kam zwei mal bei Schlagregen vor und aus dem Stein (der angebohrt wurde) riecht es seit 2 Tagen modrig, wie nasse Erde.

    Nur weil 1 Jahr der Schlagregen nicht aus der richtigen Himmelsrichtung kommt, soll das Gericht sagen, es gibt keinen Mangel weil es nur zweimal statt dreimal vorgekommen ist ? Fakt ist - das Haus war verklinkert, es kam Schlagregen, innen wurde es nass. Welches Gericht sagt - das ist normal ?! Dann können die da ja einziehen !!

    In Fachkreisen ist KMB gegen drückendes Wasser nicht geeignet. Irgendwo MUSS das Wasser ja herkommen oder hergekommen sein. Ich stelle den Sockel gern auch mal einen Tag unter Wasser ......
     
  14. Jan81

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    Nur mal so eine Frage an die Experten? Warum drückendes Wasser? ist doch mehr gegen Spritzwasser? Das Wasser muss doch abfliesen können, es steht doch da nicht.
    Oder verstehe ich da falsch.

    ps: Ich glaube ich halte mich lieber aus dieser Diskusion raus ;) Wollte eigentlich nur einen kleinen Denkanstoss geben und sagen, dass wenn auch Recht hat, noch lange kein Recht bekommt.
     
  15. #55 Halbwissender, 31.07.2015
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    Die Bilder der fertiggestellten Klinkervosatzschale geben erst einmal keinen Hinweis, dass auf Höhe der Bodenplatte irgendwelches "drückendes" oder zeitweise (was bedeutet Zeit? Das ist ein anderes Thema) ansteht.

    Auch zeitweise drückendes Wasser aus aufstaeundem Sickerwasser erzeugt erst einmal hydrostatischen Druck und ist dann? Richtig! Drückend...

    Richtig ist, dass die sogeannten "Reaktiven" Dickbeschichtungen nicht aus KMB sind und daher nicht unter die KMB Richtlinie fallen. Richtig ist auch, dass diese nicht der DIN 18195-2 entsprechen. Richtig ist auch das Dichtschlämmen und derartige Beschichtungen geeignet sind. Aber Rollschuhe sind auch geeignet um eine Weltumrundung zu machen. Diese Stoffe sind jedoch nicht als a.R.d.T. anzusehen.
    Es ist zudem so, dass diese Stoffe wenn richtig verwendet ausreichend dicht gegen Wassereintrag sind. Den Schaden alleine aufgrund des Stoffes schließe ich aus, wenn keine hanwerklichen Unzulänglichkeiten vorliegen.

    Die Forderung "Bahnen" einzubauen kannst du und euer SV, wenn nicht explizit vertraglich vereinbart, euch abschminken. Die Wahl der Instandsetzung obliegt laut ständiger Rechtsprechung dem Mangelverursacher. Der ist aber noch unbekannt. Hier kann sogar vollkommen DIN-konform OHNE eine Sockelabdichtung aus Bahnen abegdichtet werden. Ob das der Fall ist lässt sich schwer sagen. Die Höhenlage des Objekts, der geschilderte Schaden geben mir zu denken. Ich würde hier vollkommen anders vorgehen umd die Ursache zu ergründen. In der Zeit seit der Putzverschwindungsdiskussion bis jetzt hätte das schon längst passieren können und müssen!
     
  16. Mibe25

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    Genau das steht auch so im technischen Merkblatt: "Die Ausführung mit Multi-Baudicht 2K ist für die in diesem TM beschriebenen Anwendungsfälle mit dem Bauherren gesondert zu vereinbaren."
     
  17. #57 Wenke81, 31.07.2015
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    Das Regenwasser fließt stundenlang null ab (aktuell nur ein kleiner Wall) - es wird noch ungefähr 40 cm aufgeschüttet. Da das Wasser nicht abfließt (sehr schlechte Versickerbarkeit) ist Lastfall mindestens aufstauendes Sickerwasser.

    So sieht s nach nem (kurzen !) Regenschauer aus:

    [​IMG]

    Und wenn die Firma sich hinstellt und sagt - das ist Baufeuchte ?! (Der Vorstand sagte das - obwohl er sich das nie angesehen hat) Ich kann die aktuell (noch) nicht zwingen das abzuklären.
     
  18. #58 Wenke81, 31.07.2015
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    Was heißt TM ?
     
  19. Jan81

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    Kannst du mal bitte einen Querschnitt vom Sockel reinstellen und einzeichnen wie hoch das Gelände jetzt ist und wie es sein wird. Damit man ungefähr weiß wo in Momemt das Wasser steht und wo die Abdichtung usw. aufhört.
     
  20. #60 Halbwissender, 31.07.2015
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Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens

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