Baugenehmigung - Fiktionsgenehmigung von Bauanträgen nach Fristüberschreitung

Diskutiere Baugenehmigung - Fiktionsgenehmigung von Bauanträgen nach Fristüberschreitung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Herr K. hat einen Bauantrag im vollständigen Verfahren am 15.08.2017 eingereicht. Die Eingangsbestätigung kam am 18.08.2017. Die...

  1. #1 Le Woltaire, 17.02.2019
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    Herr K. hat einen Bauantrag im vollständigen Verfahren am 15.08.2017 eingereicht.

    Die Eingangsbestätigung kam am 18.08.2017.

    Die Vollständigkeitsbestätigung kam am 12.12.2017.

    Herr K. musste nichts nachreichen. Der Antrag war also von vorneherein vollständig.

    Seitdem hat Herr K. nichts mehr von der Baurechtsbehörde gehört. Heute ist der 17.02.2019.

    Gemäß Landesbauordnung BW muss die Behörde innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen einen Bescheid erteilen.

    Fragen:

    Handelt es sich bei diesen Fristen um eine Ereignisfrist?

    Besteht hier ein Anspruch auf eine Fiktionsgenehmigung?
     
  2. #2 SIL, 17.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 17.02.2019
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    De facto und de jure genehmigt - Baubeginnanzeige senden und loslegen. Im Prinzip ist Ihre Baugenehmigung erteilt gemäß der Verwaltungsvorschrift, Ihr rechtssicherer Status ist vorab gewahrt, es gibt einige OVG und VG Urteile dazu, nicht abwehren können Sie allerdings eine Klage von Seiten der Bauaufsicht gegen die 'Fiktierung'.Allerdings stehen nach Ihrer Sichtung bzw Ihrem Kontext wenig Aussichten auf Erfolg bei Klage an.


    Besteht hier ein Anspruch auf eine Fiktionsgenehmigung?
    Diese ist bereits erfolgt.
     
  3. #3 msfox30, 17.02.2019
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  4. #4 Le Woltaire, 18.02.2019
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    Sehe ich es richtig, dass die mir die Genehmigungsfiktion Bescheinigen müssen (§41 VwVfG).
    Ich würde mir die Bescheinigng lieber vorher holen und dann loslegen.

    Es gab Nachbareinsprüche wegen einem Befreiungsantrag (Dachform + Kniestock) gegenüber Bebauungsplan.
    Der Befreiungsantrag wurde mit dem Bauantrag eingereicht.

    Ändert das den Sachverhalt?
     
  5. #5 SIL, 18.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 18.02.2019
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    Einspruch oder Klage vs Sie oder vs Bauamt - gegen die Erteilung Baugenehmigung oder Schutzverletzung 'nachbarschaftlicher ..' oder gegen Befreiung, gab es ein hearing? liegt Ihre Akte eventuell in der Rechtabteilung? Wann wurde der Einspruch/Klage erhoben? @FabianWeber oder @Dimeto, wenn diese Sachlage bei Gericht liegt entbindet dies erstmal nicht von der Fiktion, allerdings kann per Urteil ihre rechtsgültige Baugenehmigung geändert, mit Nachforderungen im schlimmsten sogar zum Rückbau führen oder zum Neuantrag weisen. Trotz allem gibt es dazu auch Fristen die gewahrt bleiben....äußert diffizil :lock und mit welcher Begründung wurde vom B Plan abgewichen? Was sagt den der Entwurfsverfasser dazu?vllt hält sich das Bauamt zurück mit der Begründung 'Antrag ist nicht hinreichend genehmigungsfähig bzw nicht würdigungsfähig, ..oder wie es de jure heißt nicht hinreichend bestimmt genug... ich würde Ihnen einen Fachanwalt Baurecht empfehlen.
    Sie drehen sich da etwas im' Kreis' 2x ist es mir bereits untergekommen das ein Richter die Baugenehmigung per Urteil in Teilen als 'nachbarschaftlich verletzend' gewertet hat im Nachgang, nach Abschluss und Bezug, jedes Mal Punkte über Befreiung gegenüber B Plan, das Bauamt ist da keine wirkliche Hilfe, leider..
    Alternativ senden Sie die Baubeginnanzeige-mal schauen was dann passiert...
     
  6. #6 simon84, 19.02.2019
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    Rechtsanwalt, vorher keinen weiteren Schritt machen.
    Das ist doch DAS Streitpotential schlechthin.
     
  7. #7 Le Woltaire, 19.02.2019
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    Ich habe Kollegen bei der Architektenkammer gefragt diese Antworten:

    "es gibt keine Genehmigungsfiktion nach Erreichen oder bei Überschreiten des dem Bauherrn mitgeteilten Entscheidungsdatums. Denn die Baugenehmigung bedarf ausdrücklich der Schriftform (§ 58 Abs. 1 Satz 3 LBO). "

    Allerdings beruft er sich auf Landesrecht.
     
  8. Dimeto

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    Yep.
    Ich passe, viel zu heikel.
     
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    Wie jetzt :e_smiley_brille02:
    Noch nie ohne schriftliche Baugenehmigung begonnen ;)
     
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    Das ist so nicht correct, wozu gibt es dann das VG oder VvWG. Zumal ihren Ausführungen nach ihnen kein Datum mitgeteilt wurde, insofern greift der Passus nicht.
     
  11. #11 simon84, 19.02.2019
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    Aber doch nicht wenn schon Nachbar Einwände bekannnt sind. Das ist ja so wie wenn die Schwiegermutter daneben steht.
     
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    Einwände sind doch wurscht Simon, das geht nur mit einer Klage - Streitverkündigung-auch dafür gibt es Fristen, die Fiktion wird davon nicht berührt.
     
  13. #13 simon84, 19.02.2019
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    Das Risiko ist aber ungleich höher !
     
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    Simon dein Nachbar kann immer klagen, egal wie unsinnig es ist, es findet sich immer ein Anwalt der dein Geld mag, nur klagt er gegen das Bauamt du bist bloss der 2.te Part wenn so etwas ansteht.
     
  15. #15 simon84, 19.02.2019
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    Sagen wir mal so.
    Es gibt in der Situation verschiedene Strategien.
    Entscheidung erzwingen
    Einfach weitermachen
    Usw

    Zu allen kann am besten ein vor Ort sitzender mit dem lokalen Bauamt und der LBO sowie deren Kommentierungen Vertrauter Fachanwalt beraten.

    Es könnte sogar sein, dass es sobald der erste Brief vom Anwalt mit bitte um Einsicht in den Vorgang beim Amt eintrudelt es Ruck zuck weitergeht ....
     
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