Baugenehmigung für Dachstuhl-Neubau

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  1. #1 KevvonMatterhorn, 17.01.2021
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    Nabend miteinerander,

    an unserem 150 Jahre alten Haus soll der ebenso alte Dachstuhl erneuert werden.

    Sprich alles Alte ( riesige Kiefernhölzer ) runter und neu in KVH nach heutigem Standard wieder rauf.

    Die Binder wurden vom Statiker berechnet.

    Benötige ich für diese Aktion eine Baugenehmigung oder fällt das unter "Instandhaltungsmaßnahmen" ?

    Das Haus steht in Brandenburg.

    In Zeiten von Corona gibt es leider beim Bauamt keine Termine und ohne Architekt nehmen sie aktuell keine Anfragen an.

    Über ein paar Anregungen wäre ich sehr dankbar :)
     
  2. #2 simon84, 17.01.2021
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    Und Denkmalschutz besteht keiner ?

    Gebäudeklasse ?

    In Brandenburg bei GKL 1+2 (wie in Bayern) Änderungen an tragenden Teilen verfahrensfrei.
     
  3. #3 KevvonMatterhorn, 17.01.2021
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    Nein, zum Glück kein Denkmalschutz.

    Gebäudeklasse 1
     
  4. #4 simon84, 17.01.2021
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    Dann ist es meiner Meinung nach verfahrensfrei und du darfst als Bauherr ohne Genehmigungsverfahren die gesamte Haftung für die korrekte Ausführung selbst übernehmen.

    Wird sonst noch etwas umgebaut ? Gauben? Änderung dachneigung ? Aufstockung Drempel ?
    Bebauungsplan wird es nicht geben also zieht wohl 34

    EnEV/GEG im Auge behalten für Dämmung oberste Geschossdecke etc
     
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  5. #5 KevvonMatterhorn, 17.01.2021
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    Das klingt ja schon mal gut.

    Geplant sind 8 Dachfenster.

    Ansonsten bleibt alles beim Alten.

    Dämmung wird in 160mm Aufsparren und 200mm Zwischensparren ausgeführt. Also mehr als genug für die Enev
     
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Baugenehmigung für Dachstuhl-Neubau

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