Baugenehmigung für überdachte Haustürtreppe?

Diskutiere Baugenehmigung für überdachte Haustürtreppe? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich schildere den Sachfachhalt in Kürze: Wir haben ein Mittelreihenhaus. Der Keller schaut halb heraus, so daß unsere...

  1. JayC

    JayC

    Dabei seit:
    29.06.2009
    Beiträge:
    22
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Klein Salitz
    Hallo zusammen,

    ich schildere den Sachfachhalt in Kürze: Wir haben ein Mittelreihenhaus. Der Keller schaut halb heraus, so daß unsere Haustürunterkannte 1,30 Meter über dem Boden liegt. Für den Zugang haben wir eine Treppe mit Podest und ein an der Fassade angeschraubtes Baumarktdach. sowohl Treppe und erst recht das Dach sind sanierungsbedürftig. Wir wollen die Treppe und das Dach ersetzen und auf der Fläche vor dem Haus 6,00 Meter x 6,00 Meter) ein Carport errichten. Das Carport ist baugenehmungsfrei. aufgrund von entsprechenden Gegebenheiten (Fenster im Haus, Fahrzeughöhen) wollen wir den Carport (von vorn betrachtet) mit einem Pultdach (8% Gefälle zur linken Seite) bauen. Dadurch ergeben sich Carporthöhen auf der linken Seite von insgesamt 2,05 Meter und auf der rechten Seite von 2,85 Meter Höhe. Die Haustürtreppe mit Dach soll in die Carportkonstruktion integriert werden und soll auch ein um 8% nach links abfallendes Dach erhalten. Die Gesamthöhe der Treppe mit Dachkonstruktion beträgt auf der rechten Seite ca. 4,30 Meter Höhe.

    Nun komme ich zu meinem Anliegen: Ich habe mir von einem Carportersteller sagen lassen, daß Bauwerke mit einer Höhe von mehr als 2,75 Meter auf einer Grundstücksgrenze eine Baugenehmigung benötigen. Die rechte Carportseite ist mit 2,85 Meter 10 Zentimeter höher; die Teppe mit Pultdach mit 4,30 Meter sogar erheblich höher. Das vorherige Baumarkt-Dach war ähnlich hoch > ohne Baugenehmigung!

    Bevor ich zum örtlichen Bauamt gehe, möchte ich mich gern informieren. deshalb meine Fragen:

    • Ist die Aussage mit den max. 2,75 Meter richtig?
    • Wo werden solche Vorgaben festgelegt ( Landesbauordnung oder Bebauungsplan oder anderes?)
    • Trifft das auch für überdachte, notwendige Treppen zu?
    • Trifft diese Vorgabe auch für Reihenhausgrundstücke zu?

    Wer kann helfen?

    Gruß
    JayC
     
  2. #2 Gast036816, 16.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ganze wird grauenhaft aussehen, wie du es beschreibst!
     
  3. #3 Benjamin78, 16.11.2012
    Benjamin78

    Benjamin78

    Dabei seit:
    01.02.2012
    Beiträge:
    104
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    SH
    Wie gemein, so ehrlich zu sein! :mega_lol:
     
  4. #4 Gast036816, 17.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die wahrheit ist nun mal so!
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    10
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dann wäre es zumindest nicht so schlimm, wenn er es schwarz errichtet und dann wieder entfernen muß...
     
  6. #6 ralph12345, 19.11.2012
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    In der Landesbauordnung und ggf. dem B-Plan finden sie die Festlegungen für Grenzabstände, Abstandsflächen, maximale Höhen von Grenzbebeuaungen etc. Auch ist dort ggf. beschrieben, was wie überragen darf, z.B. ein Dach in eine Abstandsfläche hinein etc.
    §6 LBO Schleswig Holstein z.B.
    Da ist dann unter (7) die mittlere Wandhöhe von 2,75 genannt.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    24
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wie wäre es, wenn Du mal ein Bild von der Hausfront machst und den Dachverlauf so ganz grob einträgst.
    Dann kann man vielleicht mehr sagen. So kann ich mir alles und nichts vorstellen. Mal ist links 2,85, mal 4.30, irgendwas ist auch noch 2.05 m hoch - alles wirr, vielleicht auch wahr
     
  8. #8 Thomas Traut, 19.11.2012
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Da es sich nicht um ein Carport, sondern um ein Vordach handelt, wird wohl die Verfahrensfreistellung nicht greifen.
     
Thema:

Baugenehmigung für überdachte Haustürtreppe?

Die Seite wird geladen...

Baugenehmigung für überdachte Haustürtreppe? - Ähnliche Themen

  1. Baugenehmigung abgelehnt

    Baugenehmigung abgelehnt: Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem, unser Bauantrag wurde abgelehnt. Wir haben ein Baufenster von 12x13m was wir voll ausgenutzt haben,...
  2. Baugenehmigung Gaube Altbau

    Baugenehmigung Gaube Altbau: [ATTACH] [ATTACH] Guten Abend, meine Frau und ich haben uns ein Haus aus den 60er Jahren gekauft. Das Haus hat ein Satteldach und besitzt eine...
  3. Gebühren Baugenehmigung bei Aufstockung

    Gebühren Baugenehmigung bei Aufstockung: Hallo, ich möchte mein bestehende Gebäude um ein Stockwerk aufstocken. Im EG wird zusätzlich ein Zimmer angebaut. Das Bauamt hat nun den...
  4. Fehlende Baugenehmigung für geänderte Gaube

    Fehlende Baugenehmigung für geänderte Gaube: Hallo zusammen, ich bräuchte zu dem folgenden Thema mal einen Rat: Mein Partner hat kürzlich ein Drei-Familienhaus erworben. Der Notartermin...
  5. Aufsparrendämmung Hamburg: Baugenehmigung

    Aufsparrendämmung Hamburg: Baugenehmigung: Hallo zusammen, wir haben ein ca. 100 Jahres Doppelhaus in Hamburg und möchten zeitnah das Dach sanieren. Ich stehe noch am Anfang meiner...