Baugenehmigung Saunahaus in Nds.

Diskutiere Baugenehmigung Saunahaus in Nds. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe schon versucht mich selber schlau zu lesen und auch mit dem Bauamt telefoniert, aber dort von 2 Mitarbeitern wiedersprüchliche...

  1. #1 JensR84, 03.11.2020
    JensR84

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    Hallo, ich habe schon versucht mich selber schlau zu lesen und auch mit dem Bauamt telefoniert, aber dort von 2 Mitarbeitern wiedersprüchliche Auskünfte erhalten.

    Zur Situation: Wir haben in unserem Garten ein ca. 25m3 großes Gartenhaus, welches nicht als Aufenthaltsraum dient und daher genehmigungsfrei ist. Jetzt würden wir uns gerne zusätzlich ein kleines Saunahaus (Rauminhalt 12,8m3) in den Garten bauen. Der Grenzabstand beträgt zu allen Seiten mehr als 3m.

    Beim Bauamt teilte man mir mit, dass ich in jedem Fall einen Bauantrag stellen muss, damit es gebaut werden kann. Die erste Auskunft war, dass ich auf einem Lageplan das einzeichnen soll und Unterlagen vom Saunahaus mitsenden soll.

    Heute habe ich erneut angerufen, weil ich noch eine Frage zum Ausfüllen hatte, und nun wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Entwurfsverfasser benötige, der mir auch die Zeichnung erstellt. Die Zeichnungen der Hersteller seien in keinem Fall ausreichend.

    Jetzt stehe ich hier mit Fragezeichen, auch weil ein Entwurfsverfasser mit Sicherheit die Kosten deutlich nach oben treiben würde, was ich natürlich gerne vermeiden würde.

    In der Hoffnung, dass es hier aus Niedersachen bereits kundige gibt, die ebenfalls Erfahrungen gesammelt haen würde ich mich über eine kleine Rückmeldung freuen wie ihr vorgegangen seid und ob ihr Tipps habt ...

    Vielen Dank
     
  2. Dimeto

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    Bei der Größe gehe ich davon aus, dass das Saunahaus nur einen Raum beinhaltet, der nach allgemeiner Rechtsauffassung kein Aufenthaltsraum ist, da ein Saunagang nur einen vorübergehenden Aufenthalt darstellt. Sofern sich auch keine Feuerstätte, also ein Holz-, Kohle- oder Gasofen, im Saunahaus befindet, ist es verfahrensfrei. Somit müssen auch nicht die für genehmigungspflichtige Bauvorhaben notwendigen Bauvorlagen eingereicht werden, so dass auch kein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser benötigt wird.

    Sollte Dein Baugrundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen und das Saunahaus außerhalb der überbaubaren Fläche geplant sein, muss die Gemeinde aber über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden, damit sie Gelegenheit hat, die Zulassung nach §23 BauNVO zu erteilen oder zu versagen. Eine vorgeschriebene formelle Vorgehensweise für diesen Fall ist mir nicht bekannt. Jedenfalls sollte nicht das übliche Formular zur Bauantragstellung benutzt werden.

    Du kannst also der ersten Auskunft folgen, indem Du in einen aktuellen Flurkartenausschnitt das Saunahaus maßstabsgerecht und lagerichtig einzeichnest, die Herstellerunterlagen kopierst und in einem formlosen Schreiben die Gemeinde um Stellungnahme bittest. Weise darauf hin, dass Du nach Ablauf einer angemessenen Frist (z.B. vier Wochen) davon ausgehst, dass die Gemeinde keine Einwände gegen Dein Vorhaben hat.
     
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  3. #3 JensR84, 05.11.2020
    JensR84

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    Vielen Dank, so habe ich es gemacht :)
     
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