Baugenehmigung Terassenüberdachung

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  1. #1 Mat350ze, 28.06.2022
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    Hallo,

    ich plane den Bau einer Terrassenüberdachung aus Holz. Bei uns in Baden-Württemberg wäre es genehmigungsfrei wenn:

    - Kleiner 30qm2 --> Erfülle Ich
    - Mindestens 2,5m Abstand zu einem Nachbargrundstück --> Erfülle ich Nicht (Sind 1,8m).

    Jetzt möchte ich das alles auf offiziellem Wege machen und habe nun die "Zustimmungserklärung der Angrenzer / Nachbarn" ausgefüllt, Sowie eine Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen erstellt.

    In der Zustimmungserklärung ist ein Absatz über Baulasten den ich nicht verstehe. Passt das Formular so wie im Bild abgebildet? Muss man den Haken bei "sind bereit die erforderliche Baulast zu übernehmen" auch ankreuzen?

    1. Was ist eine Baulast und haben wir in unserem Fall eine?
    2. Unterschied zwischen Angrenzer und Nachbar?

    Danke

    Grüße
     

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  2. #2 simon84, 28.06.2022
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    Ist die Überdachung direkt an der Grenze bzw welchen Abstand von der Grenze hat sie ?

    angrenzer ist jemand der direkt an dein Grundstück angrenzt
     
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  3. #3 Mat350ze, 28.06.2022
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    Abstand zum Nachbargrundstück vom Dach beträgt 1,8m.

    Und ja das Nachbar Grundstück grenzt direkt an unsers an, da ist nichts dazwischen.

    Sprich die "Nachbarn" sollten als Angrenzer unterschreiben und nicht bei "Nachbar"?
     
  4. #4 simon84, 28.06.2022
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    Ja genau.

    ob sie die Baulast dann auch unterschreiben/ankreuzen müssen, wenn du die Abstandsfläche nicht einhältst weiß ich nicht

    @Dimeto
     
  5. Dimeto

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    Wo kommt diese Bedingung her?
    Wenn die Länge der Überdachung entlang der Grenze 5m nicht überschreitet reichen IMHO 2m Grenzabstand. Musst Du Dir überlegen, ob Dir die 20cm den Mehraufwand wert sind. Um die Situaltion besser zu verstehen, wäre ein maßstäblicher Lageplan mit Bestand und Planung hilfreich.
    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum tun, dulden oder unterlassen von grundstücksbezogenen Handlungen, meist zum Zwecke der Heilung von baurechtswidrigen Umständen. In Deinem Fall von 1,8m Grenzabstand ausgehend: Verstoß gegen §5 Abs. 7 Satz 2 LBO:
    Sie [Die Tiefe der Abstandsfläche] darf jedoch 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m nicht unterschreiten.
    Heilung gemäß §7 LBO:
    Soweit nach diesem Gesetz oder nach Vorschriften auf Grund dieses Gesetzes Abstände und Abstandsflächen
    auf dem Grundstück selbst liegen müssen, dürfen sie sich ganz oder teilweise auf andere
    Grundstücke erstrecken, wenn durch Baulast gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden und auf die
    auf diesen Grundstücken erforderlichen Abstandsflächen nicht angerechnet werden. Vorschriften, nach
    denen in den Abstandsflächen bauliche Anlagen zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden
    können, bleiben unberührt.

    Im Moment vermutlich noch nicht, aber nach LBO wäre eine nötig (bei 1,8m Grenzabstand). Manchen Baubehörden reicht aber die Angrenzerzustimmung, wenn sie keine öffentlichen Belange berührt sehen. Das steht zwar nicht in der LBO, es gibt aber vage Argumentationsketten z.B. mit allgemeinen Grundsätzen aus den Bürokratieabbaugesetzen. Falls Du nicht auf 2m Abstand umschwenken willst, musst Du mit dem zuständigen Sachbearbeiter verhandeln.
     
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  6. #6 Mat350ze, 30.06.2022
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  7. #7 Mat350ze, 30.06.2022
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    Anbei der Ausschnitt der LBO zu Grenzen: Landesrecht BW LBO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 | gültig ab: 01.03.2010
    1.

    die Höhe von Dächern oder Dachaufbauten mit einer Neigung von mehr als 70° voll und von mehr als 45° zu einem Viertel,

    2.
    die Höhe einer Giebelfläche zur Hälfte des Verhältnisses, in dem ihre tatsächliche Fläche zur gedachten Gesamtfläche einer rechteckigen Wand mit denselben Maximalabmessungen steht; die Giebelfläche beginnt an der Horizontalen durch den untersten Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut,

    3.
    bei Windenergieanlagen nur die Höhe bis zur Rotorachse, wobei die Tiefe der Abstandsfläche mindestens der Länge des Rotorradius entsprechen muss.

    (6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht

    1.
    untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten,

    2.
    Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5 m sind, nicht mehr als 1,5 m vortreten

    und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben. Außerdem bleibt die nachträgliche Wärmedämmung eines bestehenden Gebäudes außer Betracht, wenn sie einschließlich der Bekleidung nicht mehr als 0,30 m vor die Außenwand tritt; führt eine nachträgliche Dämmung des Daches zu einer größeren Wandhöhe, ist die zusätzlich erforderliche Abstandsfläche auf dieses Maß anzurechnen.

    (7) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt

    1.
    allgemein 0,4 der Wandhöhe,

    2.
    in Kerngebieten, Dorfgebieten, urbanen Gebieten und in besonderen Wohngebieten 0,2 der Wandhöhe,

    3.
    in Gewerbegebieten und in Industriegebieten, sowie in Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen, 0,125 der Wandhöhe.

    Sie darf jedoch 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m nicht unterschreiten.





    Sind es jetzt 2m oder 2,5m :D. Im Anhang einige Dateien das man es sich besser vorstellen kann inkl. Lageplan
     

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  8. Dimeto

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    Baulast geht sowieso nicht, da sich Deine Abstandsfläche mit der des Nachbarn überlagern würde, was gegen §5 Abs. 3 LBO verstößt und auch nicht mit §7 heilbar ist. Einzige legale Möglichkeit, die ich im Moment sehe, ist die Zulassung einer Abweichung nach §56 LBO. Das geht auch bei verfahrensfreien Vorhaben (s. Abs. 6).
    Aber auch hier sind sie nicht als Bedingung für die Genehmigungsfreiheit genannt.
    Wozu?
    Bei einer Wand bis 5m Länge 2m, bei einer längeren Wand mindestens 2,5m.
    Nun ja, es wirkt eher wie ein Rätsel mit wenig identischen Punkten auf den Fotos und Zeichnungen, dafür aber mit vielen Widersprüchen, Unleserlichkeiten und fehlenden Maßen.
     
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  9. #9 simon84, 30.06.2022
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    Einfach 20cm einrücken
    Fertig
     
  10. #10 Mat350ze, 30.06.2022
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    Welche Wand ist den gemeint bei der Abstandsregelung vom Terrassendach (Bis 5 Meter) ? Verstehe ich nicht.

    Die Grundstücksgrenze ist ein Sichtschutzzaun aus Holz.

    Wenn wirklich die 2m gelten dann würde ich reinrücken, aber nicht das dann die 2,5m zählen.
     
  11. #11 simon84, 30.06.2022
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    Die Tiefe deiner Überdachung.

    was ich nicht ganz versteh ist wie ist denn der Abstand von deiner Hauswand zu Hauswand nachbar ?

    Und ist da nur 1,8 Meter Abstand von Hauswand zu Grenze ?
     
  12. Dimeto

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    Jede fiktive Wand Deiner Überdachung. Genau wie bei einem Carport wird die senkrechte Verbindung des Daches zum Boden als Wand angenommen, also so, als ob Deine Überdachung geschlossen wäre.
    Ich habe mir Dein Grundstück mal im Geoportal angesehen, da ich mit Deinem bearbeiteten Lageplan nicht zurecht gekommen bin. Deine Grundstückssituation ist sehr speziell. Der Bestand, der anscheinend keine 20 Jahre alt ist, hält die Abstandsflächen schon nicht ein. Zudem ist Deine Tiefgarage, auf der Du Deine Überdachung errichten willst, überbaut. Weiterhin gibt es einen Bebauungsplan, von dem aber auch abgewichen wurde.
    Lageplan.png
    Im Grunde kannst Du die meisten baurechtlichen Vorschriften vergessen, da sie ohnehin nicht eingehalten wurden und von Deiner Überdachung auch nicht eingehalten werden können, und besprichst das Vorhaben direkt mit dem Sachbearbeiter Deiner Baurechtsbehörde.
     
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  13. #13 simon84, 30.06.2022
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    Dann war mein erster Eindruck doch nicht ganz falsch :)

    Ist der Brandschutzabstand (lichter Abstand zwischen Nachbarfenster und dein Fenster/Aussenwand zum Beispiel) überhaupt eingehalten?

    Vielleicht wäre es sogar besser keine schlafenden Hunde zu wecken und da erstmal bauantragstechnisch garnix zu machen und stattdessen nen schönen Schirm aufstellen. Oder Markise.
     
  14. #14 Mat350ze, 01.07.2022
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    Danke für die Hinweise.

    Also ich mache nun folgendes:

    1.Ich hole mir die Unterschriften der Angrenzer / Nachbarn
    2. Ich versuche dann das von der Baurechtsbehörde genehmigen zu lassen (Ohne Baulast)
    3. Falls es genehmigt wird --> Alles gut
    4. Falls nicht aus Grund XY, baue ich das Dach trotzdem mit dem 2m Abstand bewusst mit dem Risiko hier evtl. Probleme zu kriegen. Ich denke aber nicht das Sich ein Nachbar in der Zukunft beschweren wird, da Sie ja unterschrieben haben und nicht wissen das mein Vorhaben nicht offiziell genehmigt wurde.


    Wie gesagt, Schirm und Markise sind keine Alternative.
     
  15. #15 simon84, 01.07.2022
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    Nochmal @Mat350ze , hält dein Gebäude den Brandabstand zum anderen Gebäude überhaupt ein ?
    Falls nicht, würde ich da keinerlei Interaktionen mit dem Bauamt starten !!!

    PS.

    Du weisst es aber ganz genau! Das ist GANZ dünnes Eis auf dem du dich bewegst:

    Eventualvorsatz – Wikipedia

    Halb schwanger gibt es nicht.

    Entweder offiziell, mit Antrag und Genehmigung . Dann machen.
    Bei Ablehnung. NICHT machen. (+ Risiko das weitere Probleme angeschaut werden)

    Alternativ:

    Einfach machen !
     
  16. #16 Mat350ze, 05.07.2022
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    Das Haus wurde von einem offiziellen Bauunternehmen gebaut. Wieso sollte das damals genehmigt worden sein wenn die Brandabstände nicht eingehalten wurden?

    Und was wär wenn die Abstände nicht passen, soll ich dann mein Haus abreisen?:confused:

    Wenn das so kompliziert ist, dann kürze ich das eben ab:

    1.Ich hole mir die Unterschriften der Angrenzer / Nachbarn
    2.Ich baue das Dach
     
  17. #17 simon84, 05.07.2022
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    Ja und ? Auch diese bauen gerne mal nen Meter daneben.


    die erste Frage wäre mal ob so gebaut wurde wie geplant und genehmigt.
    Dazu kannst du ja einfach mal in den Bauantrag von deinem Haus schauen und vergleichst mal grob die Maße / Abstände

    Hast du denn nun mal den Abstand Außenwand dein Haus zu Außenwand nachbar gemessen ? Zb mit einem
    Laser.

    Wenn du zB weniger als den nötigen Brandschutz Abstand hast (zB 5 Meter) dann musst du aus deiner Außenwand eine Brandwand machen (Fenster als F90 fest Verglasung oder zu Mauern etc)

    Bei Brandschutz gibt es nur sehr wenig Toleranz und „bestandschutz“. Besonders wenn das nicht grade 60 Jahre her ist dass so gebaut wurde

    also erstmal kontrollieren. Falls da was faul ist keinerlei Aktionen ausführen die das Interesse des Bauamts auf dich ziehen.

    auch keine Unterschriften der Nachbarn einholen.
    Wozu denn, wenn du eh keinen Antrag einreichst
     
  18. #18 hanghaus2000, 05.07.2022
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    Ich wuerde auch tunlichst keine schlafenden Hunde wecken.
     
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  19. #19 Mat350ze, 07.07.2022
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    Also ich hab gemessen, zwischen beiden Außenwänden ist 5,5m Platz.

    Spricht jetzt etwas dagegen zu versuchen die Genehmigung einzuholen?
     
  20. #20 Mat350ze, 08.07.2022
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