Baugenehmigung und Bußgelder

Diskutiere Baugenehmigung und Bußgelder im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meinen Eltern gehört das Haus jeweils zur Hälfte. Nun soll das Haus verkauft werden und deswegen wollten meine Geschwister und ich ein...

  1. #1 jutta burchardt, 13.09.2006
    jutta burchardt

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    Hallo,
    meinen Eltern gehört das Haus jeweils zur Hälfte. Nun soll das Haus verkauft werden und deswegen wollten meine Geschwister und ich ein Gutachten erstellen lassen. Leider hat mein Vater vieles am Haus "schwarz" gebaut, was ca. 20 Jahre schon her ist. Meine Mutter wußte davon nichts. Immer war alles in Ordnung. Frage: Was können wir nachträglich tun, um ein Bußgeld zu vermeiden und mit was muß man nun noch rechnen? Mein Vater hat fortschreitende Alzheimer und soll ins Heim.

    Vielen Dank für Eure Antwort,
    wir sind etwas verzweifelt:
     
  2. #2 planfix, 13.09.2006
    planfix

    planfix Gast

    wo kein kläger, da kein richter!
    der verkauf hat nichts mit den schwarzbauten zu tun, es vereinfacht es bloß eben nicht, wenn der käufer auf den Plänen erkennt, dass nichts so ist, wie es da steht.
    lasst euch doch mal beraten, was an den schwarzbauten gegen das baurecht oder nachbar-schaftsrecht verstößt, und was davon unkritisch ist.
    dazu solltet ihr einen vertrauenswürdigen architekte(/i)n suchen und das ganze mal besichtigen. einiges ist vielleicht "verjährt". gab es nie ärger mit den nachbarn? dann würde ich vielleicht auch nur die pläne anpassen lassen.
     
  3. #3 Baufuchs, 13.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz so einfach

    ist es nicht. Üblicherweise liegen Kaufverträgen über Gebrauchtimmobilien keine Pläne bei, sondern es wird verkauft "wie besichtigt". Ist dem Verkäufer bekannt, dass Teile der verkauften baulichen Anlage ohne Genehmigung errichtet wurden, ist dies ein Rechtsmangel, für den er haftet. Kann bis zur Rückabwicklung des Vertrages führen.

    Beispiel aus der Praxis:
    Verkauft wurde ein Haus mit Wintergarten.
    Käufer beantragt nach dem Kauf Fördermittel des Landes NRW. Im Rahmen der Antragsbearbeitung gleicht Wohnbauförderungsamt die Pläne mit Bauamt ab. Ergebnis: Wintergarten ungenehmigt angebaut.
    Käufer schaltet RA ein wg. arglistiger Täuschung (Rechtsmangel). Verkäufer musste auf seine Kosten nachträglich Bauantrag für WiGa stellen.
     
  4. Uwe!

    Uwe!

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    @Jutta

    Kannst Du noch mal definieren, was "schwarz" bei Dir bedeutet?
    Die Kollegen haben es als "An- / Umbauten ohne Baugenehmigung" interpretiert. Ich hätte es jetzt als "klassische Schwarzarbeit", also ohne Rechnung etc. interpretiert.
    Was von beiden ist bei euch jetzt das Problem? Oder beides...:shades
     
  5. #5 Baufuchs, 14.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dem letzten

    Beitrag fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung:

    "Sie müssen diese Frage nicht beantworten, wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden." :D
     
  6. #6 butterbär, 19.10.2006
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    manches lässt sich auch nachgenehmigen.

    zuerst würde ich dazu alledings zu einem architekten raten, der die belange vertraulich abklärt und auch einen guten draht zur behörde hat.

    problematisch sind halt bereiche wie, nachbarrecht, baulasten oder anderes was für dritte von nachteil sein könnte.

    auch dies kann man im vorfeld abklären - z.b. die nachträgliche übernahme einer baulast durch den nachbarn.

    dabei ist es immer gut, wenn man den schrit auf die behörde letztendlich wagt, auch mit offenen karten zu spielen.
     
  7. #7 Der Bauberater, 20.10.2006
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    Hallole Jutta,
    abklären der nicht einen Draht zur Behörde hat sondern weiß was machbar ist und was nicht! Die ungenehmigten An- Um- und Ausbauten müssen Sie vor dem Verkauf genehmigen lassen (wenn das den alles geht).
    Meiner Laienmeinung nach sind die Ordnungswidrigkeiten verjährt (wenn länger als drei Jahre zurück), also brauchen Sie deswegen keine Angst mehr haben.
    Der Gutachter war doch ein Fachmann(frau). Fragen Sie den/die mal, ob alles oder was nicht genehmigungsfähig ist.
    Gruß aus Baden
     
  8. #8 butterbär, 20.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 20.10.2006
    butterbär

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    Schwierig wird´s nur, wenn Interessen Dritter verletzt werden... da ist auch ein Rückbau zu späterer Zeit noch möglich, sofern vertretbar und der verhältnismässigkeit der Mittel entsprechend (liegt teilweise auch im Ermessenspielraum ob Bussgeld oder Rückbau - drum der "gute" Draht)

    Zu was unsere Behörden fähig sind, sieht man ja in einschlägigen Sendungen so mancher Sender.
     
  9. ISYBAU

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    Gewohnheitsrecht ... da müssen schon 30 jahre vergangen sein, aber nur für grundsätzlich genehmigungsfähiges. Wenn jeder Schwarzbau nach 3 jahren automatisch genehmigungsfähig wäre, würde unsere landschaft anders aussehen. Ich weiss von ungenehmigten Gartenhaussiedlungen im aussenbereich die abgerissen werden mussten ... wehret den anfängen.
     
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