Baugenehmigung und Einverständnis des Nachbarn erforderlich

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  1. #1 Polarschnee, 01.03.2016
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    Guten Abend,

    wir wohnen in der Mitte von 3 Reihenhäusern Baujahr 1956. Unser Nachbar plant seinen Flur zu vergrößern und dafür einen Anbau zur Straße zu bauen, d.h. die Eingangstüre Richtung Vorgarten/Straße zu verlegen. Seine Eingangstüre liegt neben unserem Küchenfenster. Durch seine Dämmung vor 2 Jahren ist seine Hauswand nun schon um 20 cm vorgerückt und behindert unsere Sicht aus dem Fenster.
    Frage Bauantrag ja oder nein?
    Einverständnis des Nachbarn erforderlich ja oder nein?

    Vielen Dank vorab
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 01.03.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Kann so keiner sagen.
    Möglich ist von Bauantrag mit Baulasteintragung über Bauantrag mit nachbarlicher Zustimmung bis Bauanzeige ohne den Nachbarn.

    Je nach Baurechtslage und Bundesland.
     
  3. #3 toxicmolotow, 01.03.2016
    toxicmolotow

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    Vielleicht wäre für einen Fachkundigen auch eine Skizze (oder sogar Plan) sehr hilfreich.
     
  4. #4 Gast036816, 01.03.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    oder das amt fragen!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 01.03.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    @ toxic

    Aber nicht hier. Um das zu beurteilen, muss man da recht tief einsteigen. Offene oder geschlossene Bauweise, LBO, B-Plan usw usw.

    Da muss sich der von seinen Nachbar so arg gebeutelte Rentner schon mal kostenpflichtig Hilfe suchen, wenn er nicht auf die Gesetzestreue seiner Nebeneigentümer hoffen will (was ihm anscheinend grundsätzlich nicht möglich ist, wenn Du mal die Themenhistorie ansiehst)
     
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