Baugenehmigung und Grundstückseigentümer

Diskutiere Baugenehmigung und Grundstückseigentümer im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Spielt es eigentlich bei der Genehmigung bzw. Entscheidung eines Bauantrages irgendeine Rolle, wem das zu bebauende Grundstück gehört?...

  1. #1 Projektante, 12.06.2013
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    Hallo.

    Spielt es eigentlich bei der Genehmigung bzw. Entscheidung eines Bauantrages irgendeine Rolle, wem das zu bebauende Grundstück gehört? Oder könnte theoretisch jedermann für irgendein Grundstück eine Baugenehmigung beantragen und ggf. auch bekommen, wenns baurechtlich Ok ist?

    (Es geht mir hier nicht um eine Diskussion, wie sinnvoll es wäre, auf einem fremden Grundstück zu bauen und natürlich weiß ich auch, daß das Gebäude automatisch dem Grundstücksbesitzer gehören würde.... Mir ist halt beim Bauantrag nur aufgefallen, daß man überhaupt nicht nachweisen mußte, daß man auch berechtigt ist, auf dem Baugrundstück zu bauen...)
     
  2. #2 MoRüBe, 12.06.2013
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    MoRüBe Gast

    Nö, ja, ja, ja :D
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.06.2013
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    Muss man auch nicht nachweisen, denn eine Baugenehmigung bescheinigt nur, dass nicht gegen ÖFFENTLICHES (Bau)Recht verstossen wurde.
    Privatrechte jedweder Form und Farbe wird nicht tangiert.

    Wird meist auch durch Sätze wie "...wird erteilt unbeschadet Rechte Dritter..." o.ä. im Text verdeutlicht.

    Ob DU Eigentümer bist, ist egal. Sonst ginge ja z.B. Erbpacht nicht, wo der Pächter nicht Eigentümer ist!
    Genauso kann ein Verkäufer bei Grundstücksteilung ein privatrechtliches "Baufenster" vereinbaren. Auch da gibts eine Genehmigung, wenn die Planung AUSSERHALB dieses "Baufensters" liegt!
     
  4. #4 Skeptiker, 13.06.2013
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    Und das ist auch gut so, denn mitunter ist ja für den Erwerb eines Grundstücks die Sicherheit gewünscht, dort eine bestimmte Bebauung genehmigt zu bekommen. Und das ist so (mit der Zwischenstufe einer sog. "Bauvoranfrage") möglich.
     
Thema: Baugenehmigung und Grundstückseigentümer
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