Baugenehmigung vom Bauträger

Diskutiere Baugenehmigung vom Bauträger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @Eric im Freistellungsverfahren kriegst Du hier nur ein Schreiben der Gemeinde, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll und...

  1. #21 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Eric

    im Freistellungsverfahren kriegst Du hier nur ein Schreiben der Gemeinde, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll und mit dem Bau begonnen werden kann. Dazu den grünen Punkt, die Fertigstellungsanzeige und das Merkblatt der BGBau.

    Was soll der BT da an genehmigten Plänen vorlegen? Der hat selber keine.

    Wenn da der Bauherr wissen will, ob das, was er gebaut bekommt auch mit dem übereinstimmt, was eingereicht wurde, muss er aufs Bauamt.
     
  2. Eric

    Eric

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    Ist bekannt. Daher habe ich vorsorglich klargestellt, wovon ich bei meiner Antwort ausgehe. Ist es ein Freistellungsverfahren, gilt § 3 Abs.1 Nr. 4 a) und b) der MaBV und dann hätte der Fragesteller nicht mehr als die eine Seite zu erhalten.

    Der Notar und der Fragesteller haben allerdings von Baugenehmigung geredet, also ist es offenbar kein Freistellungsverfahren.

    Ist es kein Freistellungsverfahren, dann muß der Bauherr durch Einsichtnahme in die ihm vorzulegende Baugenehmigung prüfen, ob das, was genehmigt ist, mit dem was vertraglich vereinbart ist, übereinstimmt. Ob dann das vereinbarte und genehmigte auch tatsächlich gebaut wird, sollte der Bauherr dann selbst sehen können oder er muß für die Bauphase einen Fachmann hinzuziehen.
     
  3. #23 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    heisst für mich nicht, dass der BT dem Käufer Kopien übersenden muss.

    Richtigstellen muss ich "vorlegen der 1. Seite". Das reicht natürlich nicht, denn auf der 1. Seite ist der Genehmigungsstempel nicht zu finden. Der findet sich auf einer der folgenden A4 Seiten und immer vor evtl. Bedingungen und Auflagen.
     
  4. Eric

    Eric

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    Habe ich auch nicht gesagt.

    Was willste mit einer Kopie, ohne vorher das Original eingesehen zu haben?

    Ich hatte schon Fälle, wo z.B. Spitzböden als Wohnraum verkauft wurden und dann als solche nicht genehmigt waren. Ob der Spitzboden als Wohnraum genehmigt ist, siehst Du nur in den genehmigten Bauplänen.

    Wer nicht vorher prüft, muß halt sehen, wie er später sein Geld durch langwierigen Rechtsstreit zurückerhält.
     
  5. #25 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    War

    eigentlich auch nur zur Klarstellung für den Fragesteller gedacht, der da anderer Ansicht ist:

     
Thema: Baugenehmigung vom Bauträger
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