Baugenehmigung von reduzierten Abstandsflächen

Diskutiere Baugenehmigung von reduzierten Abstandsflächen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Vor ca. 1 Jahre haben wir in BW ein 3-Familienhaus und das anliegende Grundstück gekauft.(eigentlich...

  1. #1 Petroula, 02.03.2019
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    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Vor ca. 1 Jahre haben wir in BW ein 3-Familienhaus und das anliegende Grundstück gekauft.(eigentlich wollten wir nur Bauen aufgrund der Erbgemeinschaft gab es nur eine Option entweder beides oder nichts..)

    Nun wollen wir Bauen und folgendes Problem ist bei der Vermessung rausgekommen.
    Das 3-Familienhaus ragt ca. 30 cm in das Grundstück rein jetzt haben wir ein Problem die Abstandsflächen einzuhalten.

    Jeder muss 2,5 Meter von der Grundstücksgrenze einhalten jetzt ist das Mehrfamilienhaus in den 60 er Jahren "nicht Vorschriftsgemäß" gebaut worden und wir müssen nun das ausbaden und die kompletten 5 Meter auf das neue Grundstück einhalten?!

    4770 ist das Mehrfamilienhaus und 4771 wird der Neubau!
    Am Dienstag haben wir einen Termin bei der Stadt um nach einer Lösung zu suchen..
    Habt Ihr irgendwelche Tips/Erfahrungen wie wir vorgehen sollen.

    Ich habe gelesen es gibt Sonderregelungen bei den Abstandsflächen?!

    Bedanke mich im voraus für eure Hilfe.
     

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  2. #2 Petroula, 02.03.2019
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    Folgende Ergänzungen sind erforderlich "Stadt":

    Entsprechend dem Lageplan (was wir eingereicht ´haben nach der Vermessung) tangiert die Abstandsfläche das bestehende Gebäude, dies ist Baurechtlich unzulässig.
    Es ist zu überprüfen ob das Gebäude 1 tatsächlich zum Teil auf dem Baugrundstück Flst 4771 liegt, da dies nicht den genehmigten Unterlagen entspricht.
     
  3. Dimeto

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    Ja. Die 5m reichen eigentlich gar nicht, da die neue Abstandsfläche deutlich größer als die Mindestabstandsfläche (2,50m) ist. Außerdem macht dein Lageplan hierzu widersprüchliche Angaben (3,42 oder 3,73?).
    Den Architekten wachrütteln! Der soll eine genehmigungsfähige Planung vorlegen. Man hätte z.B. Stellplatz und Garage tauschen können, wodurch der ganze Baukörper nach Süd-Westen rutschen könnte. Warum das Baufenster nicht eingehalten wird, ist auch nicht einzusehen.
    Ja, §6 (3) 2. LBO. Leichter könnte es werden, wenn ihr die Grundstücke vereinigt. Mal den Vermesser kontaktieren, ob das möglich und sinnvoll ist.
    Kaum zu glauben, dass das der angehängte Lageplan sein soll. Hier fehlen Grenzabstände und der Überbau ist auch nicht bemaßt. Woher soll die Stadt dann wissen, ob etwas tangiert wird. Außerdem wäre eine Berührung zulässig, eine Überschneidung nicht.
    Da auch dieses euer Haus ist, sehe ich hier noch mehr Probleme auf Euch zukommen.
     
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  4. #4 simon84, 02.03.2019
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    Wieso kauft man ein Haus bzw Grundstück wenn man vor hat es zu bebauen und informiert sich nicht vorher ?
    Hat ja wohl doch ein paar hundert tausend euro gekostet
    Der Notar hat nur einen Vertrag vorgelesen und dafür evtl genauso viel oder mehr Geld erhalten wie die Vermessung ?
     
  5. #5 msfox30, 02.03.2019
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    Bei uns war es zwar nicht ganz so schlimme, aber: Mann kauft ja das Grundstück auf Basis der Liegenschaft. Als bei uns dann der Vermesser kam, stellte sich heraus, dass der Grünstreifen vor unserem Zaun doch nicht mehr uns gehöhrt. Zum Glück hatten wir den Zaun schon in einer Flucht zu den Nachbarn gesetzt. Laut Liegenschaft ragt unser Grundstück 2m raus, laut Vermesser nicht.
     
  6. #6 simon84, 02.03.2019
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    Wahrscheinlich war die Erbengemeinschaft nicht der einzige Grund warum es das unbebaute Grundstück nicht separat gab.
    Klingelten da nicht die Alarmglocken ?

    Der Brandschutz Abstand ist immer einzuhalten, bestandschutz gibt es nicht (offiziell)
     
  7. #7 Fabian Weber, 02.03.2019
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    Sorry aber sind die Abstände nicht zu beiden Nachbarn zu klein?
     
  8. #8 simon84, 02.03.2019
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    Stimmt sieht echt übel aus

    Also mit Fenster wird das dann schwierig
     
  9. #9 Petroula, 02.03.2019
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    Vielen Dank für eure Antworten.

    Der Architekt hat vor der Planung einen Vorabentwurf an die zuständigen vom Bauamt verschickt mit der Bitte ob wir das Baufenster um 50 cm überschreiten dürfen und die 2 Frage waren die Abstandsflächen.

    Es gab eine mündliche Zusage das es in Ordnung ist, sowohl für das Baufenster wie auch für die Abstandsfläche.
    Hat jemand Erfahrungen wann die Sonderregelung bezüglich geringeren Abstandsflächen angewendet werden darf/kann?
     
  10. #10 Fabian Weber, 02.03.2019
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    Warum eigentlich nur 2,50? Die Abstandsfläche ist doch mit 3,73m angegeben?
     
  11. Dimeto

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    Er reicht einen Vorentwurf ein und bekommt nur eine mündliche Antwort? Also bei einem Gesamtinvestitionsvolumen, welches stramm auf sieben Stellen zuläuft, die Kosten für einen Bauvorbescheid zu sparen ist absurd.
    Es ist offensichtlich, dass ihr das Grundstück überreizen wollt. Da wird es erfahrungsgemäß schwierig mit Sonderregelungen. Welche Fassung der BauNVO liegt denn dem Bebauungsplan zu Grunde? Eigentlich egal: Vor 1990 überschreitet Ihr höchstwahrscheinlich die GFZ, nach 1990 die GRZ.
    Und wenn die Informationen zur Stadt ebenso zäh wie unvollständig geflossen sind und fließen wie hier im Forum, macht Ihr Euch dort auch keine Freunde. Dein erster Post in nun schon 8 Monate her. Da ging es um die gleiche Problematik; nur, dass Ihr da noch mehr wolltet.
    Vermutlich ist euer Architekt zu bemitleiden. Für mich ergibt sich hier ein Bild von halbwissenden internetgebildeten Bauherren, die mit schwäbischer Sparsamkeit Anforderungen an ein Bauvorhaben stellen, die das Grundstück einfach nicht hergibt und dann die Schuld für das Nichtgelingen bei anderen suchen.
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  12. #12 Petroula, 02.03.2019
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    @Dimeto
    Wir suchen absolut keine Schuld sondern wollen nur das beste aus dem Grundstück rausholen. Wir haben nicht vor mehrmals zubauen.
    Wenn wir die Treppen der Garage entfernen können wir das komplette Haus um einen Meter verschieben!
    Ich wollte im Forum einfach nur ein paar Tipps einen schuldigen suchen wir nicht!
    Wir bauen nach der alten LBO.

    Wie gesagt wir haben kommende Woche einen Termin ich informiere euch wie der gelaufen ist :lock
     
  13. #13 Fabian Weber, 02.03.2019
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    So wie ich das sehe, müsstet Ihr viel kleiner werden, denn die beiden Abstandsflächen vom Neubau und dem Haus 4770 dürfen sich nicht überschneiden. Jetzt liegt aber die Abstandsfläche von 4770 voll auf Eurem Grundstück und somit auch in Eurer Abstandsfläche. Wahrscheinlich wurde das Grundstück irgendwann falsch geteilt oder sogar mit Baulast, ansonsten wäre 4770 nämlich von Anfang an ein Schwarzbau.
     
  14. #14 wurmwichtel, 04.03.2019
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    Grundstücke Verschmelzen wäre vielleicht auch eine Option.
    Ebenso Aufstocken und/oder Eigenbedarf.

    Bei einem Neubau hat man aber wenigstens gleich zwei Häuser mit der vorgeschriebenen Mindestgrünstreifenbreite (Abstandsfläche) bis zur Grundstücksgrenze und braucht sich nicht mehr um Gartengedöns kümmern. Krabbelt ja eh nur Viehzeugs drin rum!
    Toll!
    [/ironie]
     
  15. #15 Fabian Weber, 04.03.2019
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  16. #16 simon84, 04.03.2019
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    Die Brandschutzabstände sind unabhängig von Verschmelzung.
    Generell aber keine schlechte Idee, evtl. stattdessen versuchen eine Abweichung für geschlossene Bauweise zu bekommen und sozusagen ein abweichendes Doppelhaus anzubauen. Dann hat man zwar auch keine Fenster auf der Seite, aber man kann mit gängigen Doppelhaus-/Reihenendhausgrundrissen als Basis arbeiten.
     
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