Baugenehmigung

Diskutiere Baugenehmigung im Architektur und Fotografie Forum im Bereich Architektur; Hallo, es geht um ein Haus, Baujahr 1830. Das Haus wurde kernsaniert, und eine Maisonette Wohnung ausgebaut,das Haus wurde vorher nicht bewohnt....

  1. #1 Molly2000, 12.03.2024
    Molly2000

    Molly2000

    Dabei seit:
    12.03.2024
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,
    es geht um ein Haus, Baujahr 1830.
    Das Haus wurde kernsaniert, und eine Maisonette Wohnung ausgebaut,das Haus wurde vorher nicht bewohnt.
    Wir wollen dieses Haus kaufen, und vermieten, aber…die Deckenhöhe unten beträgt nur 2,2 Meter, im Dachgeschoss keine 2 Meter.
    Meine Frage ob man so die Wohnung als Wohnfläche vermieten darf? Die Raumhöhen sind niedriger als in LBO vorgeschrieben.(BW -mind. 2,3 Meter, im DG mind. 2 Meter muss es sein-allerdings die erste LBO gab es aus 1900). Danke für Tipps.
     
  2. #2 Fred Astair, 12.03.2024
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.142
    Zustimmungen:
    6.089
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Was war denn bisher in dem Haus?
    An wen willst Du vermieten?
    An eine Dackelfamilie?
     
    Baggerbedrieb gefällt das.
  3. #3 nordanney, 12.03.2024
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.032
    Zustimmungen:
    2.771
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Was sagt denn die Baugenehmigung dazu? Ausbau als Wohnraum?
     
    Fred Astair gefällt das.
  4. #4 Viethps, 12.03.2024
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    1.171
    Zustimmungen:
    381
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Frag die Verkäufer mal nach dem Grundsteuerbescheid......
     
  5. #5 Andreas Teich, 13.03.2024
    Andreas Teich

    Andreas Teich

    Dabei seit:
    20.03.2012
    Beiträge:
    3.101
    Zustimmungen:
    526
    Beruf:
    Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, HW-Meister
    Ort:
    Bonn und Kärnten/Österreich
    Benutzertitelzusatz:
    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Bei historischen Gebäuden wird’s sicher Ausnahmen geben- frag dein zuständiges Bauamt.
    Es gibt ja massenhaft Fachwerkgebäude mit geringer Deckenhöhe, die auch für Wohnzwecke genutzt werden.
     
  6. #6 Fred Astair, 13.03.2024
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.142
    Zustimmungen:
    6.089
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Vielleicht beantwortest Du mal die Frage nach der Baugenehmigung.
    Aber kaum für Gebäude, die bisher noch nicht für Wohnzwecke genutzt wurden.
    Der TE antwortet ja nicht auf Fragen. Was war vorher drin (Stall, Remise, Scheune)?
     
  7. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.201
    Zustimmungen:
    5.082
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Wenn vorher kein Wohnraum drin war sondern ein Kriechkeller oder ein Kriechboden (Lagerraum) dann gibt es auch keinen "Bestandsschutz für historisch gewachsenen Wohnraum".
    Finger weg vom Kauf solcher illegalen Umbauten/Umnutzungen. Wenn es keinen Bauantrag/Umnutzungsantrag (Lagerräume --> Wohnräume) für die Bude gibt, dann dürft ihr diese Räume auch nicht als Wohnung vermieten.
     
    Fred Astair gefällt das.
  8. #8 nordanney, 13.03.2024
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.032
    Zustimmungen:
    2.771
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Typischer Frager. Raushauen, duck und weg...
    upload_2024-3-13_11-22-20.png
     
    Kriminelle gefällt das.
  9. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.201
    Zustimmungen:
    5.082
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Vermutlich ist dem TE mittlerweile klar geworden, dass man ihm hier einen Schwarzbau verkaufen wollte und er ist von dem Kauf längst zurückgetreten. Uns dies hier mitzuteilen hielt er offenbar für überflüssig.
     
  10. #10 Baggerbedrieb, 13.03.2024
    Baggerbedrieb

    Baggerbedrieb

    Dabei seit:
    13.09.2012
    Beiträge:
    1.306
    Zustimmungen:
    426
    Beruf:
    Baggerfahrer
    Ort:
    Heidenheim
    Und da soll es dann auch ne Dusche im Bad geben? Oder muss man liegend in der Badewanne duschen?
     
Thema:

Baugenehmigung

Die Seite wird geladen...

Baugenehmigung - Ähnliche Themen

  1. Bayern: Bebauungsplan nach Baugenehmigung

    Bayern: Bebauungsplan nach Baugenehmigung: Folgende Situation in Bayern: Ein Bebauungsplan tritt erst ca. 2 Monate nach der Baugenehmigung aber einige Monate vor Baubeginn in Kraft. Vorher...
  2. Dickere Dämmung als Baugenehmigung

    Dickere Dämmung als Baugenehmigung: Hallo an alle... habe gerade unseren Neubau. Die Entscheidung ist eine Dickere EPS Dämmung zu verwenden als bereits in der Planung und wohl...
  3. Baugenehmigung - Spiel auf Zeit

    Baugenehmigung - Spiel auf Zeit: Liebe Community, mit Unterstützung unseres Architekten haben wir am 15.03.2025 den Bauantrag für unser Bauvorhaben eingereicht. Es handelt sich...
  4. Baugenehmigung Kreisstraße Stellplätze

    Baugenehmigung Kreisstraße Stellplätze: Hallo, ich habe aus einer Notsituation ein kleines Grundstück 240qm von privat gekauft, das uns von der Stadt im Vorfeld das Grundstück als...
  5. Benötige ich für eine Terrassenüberdachung mit Zustimmung der Nachbarn eine Baugenehmigung?

    Benötige ich für eine Terrassenüberdachung mit Zustimmung der Nachbarn eine Baugenehmigung?: Hallo zusammen, wir wohnen in einem kleinen Reihenhaus in Frankfurt am Main und wollen auf unserer Terrasse eine Terrassenüberdachung mit den...