Baugrenzen verändern, Grenzabstand gewahrt

Diskutiere Baugrenzen verändern, Grenzabstand gewahrt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Mitglieder, ein gesundes neues Jahr erstmal für euch alle. Mein "Problem" ist, dass mir nach Angaben des Bauamtes nach Grenzverlegung...

  1. #1 Lautrerin, 02.01.2020
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    Liebe Mitglieder,

    ein gesundes neues Jahr erstmal für euch alle.

    Mein "Problem" ist, dass mir nach Angaben des Bauamtes nach Grenzverlegung unserer beiden parallel liegenden Grundstücke, das Bauamt einen Neubau genehmigen will in der Größe, die nach den Baugrenzen noch möglich ist. Das sind leider nur 7 x 7,50 und der Neubau (einstöckig als Alterssitz) stünde 6 m von unserem jetzigen Wohnzimmerfenster weg.

    Möchte beim Bauamt vorsprechen und sehen, ob ich etwas ändern kann. Bei Durchsicht der Pläne für unser Wohngebiet ist aufgefallen, dass wir die einzigen (20 andere) sind, bei denen5 m Grenzabstand zum Nachbarn eingezeichnet sind. Der Nachbar sitzt eh ganz hinten an der Grundstücksgrenze und hat die Baugrenzen zusätzlich um ca. 12 m überschritten. Möchte diesen nicht anschwärzen, zumal mich seine Anbauten auf unseren sehr großen Grundstücken, 3000 m2, nicht wirklich stören. Bin jetzt in der Zwickmühle.... wie kann ich argumentieren, ohne dass ich darauf hinweisen muss? Möchte die 3 m zum Nachbarn einhalten und das Haus hinten ca. 1 m über die Baugrenze hinaus bauen. Da beginnt das Haus vom Nachbarn noch nicht mal, insofern ist eine Beeinträchtigung nicht vorhanden. Bin auch über den Begriff Verzichtsbaulast gestolpert. Ginge das evtl.? Verzicht auf die jetzt möglichen 2 m vorm Wohnzimmer?

    Möchte es mir sowohl mit dem Bauamt, als auch mit den Nachbarn nicht verscherzen. Was tun??

    Habt ihr eine Idee?

    Die Lautrerin
     
  2. #2 simon84, 02.01.2020
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    Erstmal mit dem Nachbarn die Situation erklären
     
  3. #3 Lautrerin, 02.01.2020
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    was soll ich dem sagen? Dass ich da bauen möchte, weiß er schon.
     
  4. #4 simon84, 02.01.2020
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    Ok und für ihn passt es auch ?
     
  5. #5 Lautrerin, 02.01.2020
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    Wenn ich innerhalb der vorherigen Grenzen bleibe, kann er nichts dagegen machen. Auch wenn ein Nachbar mt einer Änderung des Grenzabstandes einverstanden wäre, müsste ich diese einhalten. Das war, bevor ich die örtlichen Gegebenheiten mit den Grenzabständen der übrigen Häuser kannte.... Deshalb möchte ich gerne vorsprechen und argumentieren. Kann man es mir versagen, auch lediglich 3 m Grenzabstand zu halten und nicht bei 5 m ?
     
  6. #6 simon84, 02.01.2020
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    Klar kann man es dir versagen dafür gibt es doch einen Plan und ein Baufenster, du willst ja eine Abweichung davon bekommen
     
  7. Dimeto

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    Hätte man vor der Verlegung mal mit dem Bauamt gesprochen ...
    Welcher Anlass liegt dieser Willensbildung zu Grunde und wie ist der Wille kommuniziert worden?
    Das war doch vor der Grenzverlegung schon klar, oder?
    Wo ist das Problem? Abstandsflächen scheinen dadurch ja gewahrt zu sein.
    Etwas ändern kannst Du nicht. Du kannst versuchen herauszufinden, ob ein Antrag auf Befreiung Aussicht auf Erfolg hat. Vermutlich wird man Dich aber auf die Möglichkeit verweisen, eine Bauvoranfrage einzureichen.
    Na, mit deinen Interessen und Gegebenheiten. Das solltest Du aber unbedingt Fachleuten überlassen. Man kann mit unsinnigen Argumenten, z.B. "Der Nachbar hat aber auch ..." viel Porzellan zerschlagen.
    Von "einhalten" kann ja keine Rede sein, wenn die Baugrenze 5m festsetzt.
    Wo kann man darüber stolpern? Wer soll auf was zu welchem Zweck verzichten?
    Gehe zu einem ortskundigen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, den Du ja ohnehin brauchst, und beschreibe dein Vorhaben. Der wird dann alle Fakten sammeln und Dich zu den Möglichkeiten beraten.
     
  8. #8 simon84, 02.01.2020
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    Es wäre gut zu wissen woher die 5 Meter resultieren irgendjemand hat sich das ja ausgedacht- aus einem bestimmten Grund
     
  9. #9 Lautrerin, 03.01.2020
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    Vielen Dank für die Meinungen. Die Grenze ist noch nicht verändert. Mache ich erst, wenn tatsächlich gebaut werden kann. Sei aber das Maximum.
    Die 5 m Grenzabstand nur bei uns: Ist nicht bekannt weshalb. Haben die Grundstücke erst vor 8 Jahren gekauft.

    Werde mit der Architektin nochmal drüber sprechen und sehen, ob wir was erreichen. 1 m wäre schon super.

    Danke!
     
  10. #10 simon84, 03.01.2020
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    Dann finde raus warum die 5m nur bei euch sind es wird schon einen Grund geben
     
    Fabian Weber gefällt das.
  11. #11 Fabian Weber, 03.01.2020
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    Also Du möchtest:

    1. den festgesetzten Abstand zum Nachbarn von 5m um 2m unterschreiten.

    2. zusätzlich die rückseitige Baugrenze um 1m überschreiten.

    Soweit richtig?

    Ich würde beim Bauamt vorsprechen und fragen, warum die 5m nur für Euer Grundstück gelten. Dann würde ich erkundigen ob das Bauamt Ausnahmen zulässt.

    Vielleicht noch priorisieren, welche der beiden Außnahmen für Dich wichtiger ist.
     
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  12. #12 Lautrerin, 08.01.2020
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    Fabian Weber: Dankeschön für den konstruktiven Vorschlag. Genau so werde ich vorgehen!
     
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