Baugrube zu tief - wer haftet?

Diskutiere Baugrube zu tief - wer haftet? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe ein etwas komplexeres Problem (und hoffe auf eine einfache Antwort). Wir bauen derzeit ein Fertighaus mit Keller. Für...

  1. #1 BrightWords, 10.09.2019
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    Hallo zusammen,

    ich habe ein etwas komplexeres Problem (und hoffe auf eine einfache Antwort).

    Wir bauen derzeit ein Fertighaus mit Keller. Für den Keller wurde nun eine Baugrube ausgeschachtet. Für die Ausschachtung der Baugrube des Kellers haben wir einen Tiefbauer engagiert.

    Nun war nach erfolgter Ausschachtung der Vermesser noch mal vor Ort und hat festgestellt, dass die Baugrube einen Meter zu tief ausgeschachtet ist. Das ganze muss nun wieder verfüllt und verdichtet werden, was natürlich erhebliche Mehrkosten nach sich zieht.

    Wie konnte es dazu kommen?
    In den Planungsunterlagen unseres Architekten gab es im Querschnitt unseres Hauses einen Tippfehler für die Oberkante Fußboden. Diese war einen Meter zu niedrig angesetzt.
    Aufgrund dieser fehlerhaften Angabe hat unser Kellerbauer ein Höhenprotokoll erstellt bei dem ebenfalls die Oberkante Fußboden und daraus resultierend auch die Oberkante Aushub einen Meter zu niedrig war.
    An dieses Höhenprotokoll hat sich nun der Tiefbauer gehalten und die Ausschachtung bis zur im Höhenprotokoll angegebenen Oberkante Aushub vorgenommen.

    Nun will natürlich keiner für den Fehler verantwortlich sein.
    - Der Tiefbauer beruft sich darauf die falsche OK Aushub vom Kellerbauer bekommen zu haben, der Kellerbauer beruft sich darauf schon von der Architektin die falsche OK Fußboden bekommen zu haben und die Architektin gibt zwar zu, dass in den Planungsunterlagen eine falsche OK Fußboden vermerkt ist, ist aber der Meinung, dass der Tiefbauer sich ohnehin nie nach diesen Werten hätte richten dürfen, sondern dass die Werte des Vermessers und des offiziellen Lageplans maßgebend sind. Unser Vermesser hat uns bereits bestätigt, dass er vor Ort an der Baustelle im Beisein des Tiefbauers eine Höhenmarkierung mit der korrekten OK Fußboden angebracht hat. Diese hätte dem Tiefbauer also bekannt sein müssen.

    Auch wenn wir vermutlich nicht drum herumkommen werden uns in dieser Sache einen Anwalt zu nehmen, würde mich vorab eine sachkundige Einschätzung interessieren, wer in dieser Sache recht hat.
     
  2. #2 Lexmaul, 10.09.2019
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    Laienmeinungb Tiefbauer, da er vom Vermesser die korrekte Höhe bekommen hat.

    Sehr ärgerlich so oder so, dass nun nicht auf vewachsenem Boden gegründet werden muss..

    Davon ab hätte dem Tiefbauer bei einem Meter zu tief schon ein Licht aufgehen sollen.

    Oder er soll die Mehrkosten des höheren Kellers übernehmen, was ja ganz geil wäre :D
     
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  3. #3 C. Schwarze, 10.09.2019
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    Sei froh dasse so ein grossen Keller bekommen kannst!!
    Wieso verfüllen?
    Hohe Raumhöhen ist eine Form von Luxus!!
    Dafür kannste mehr und billigere Dämmung auf den Kellerboden legen und ggf deine Rohre reinlegen.
    Ggf brauchst du nur dickere Wände oder mehr Zulagen wegen Erddruck.
     
  4. #4 Gast85808, 10.09.2019
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    Wer ist der verantwortliche Bauleiter nach LBO?
     
  5. #5 BrightWords, 10.09.2019
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    Fachbauleiter für den aktuellen Bauabschnitt wäre der Kellerbauer.
     
  6. Mok

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    Ja, du wirst um einen Anwalt wohl leider nicht herumkommen, wenn sich hier keine gütliche Einigung finden lässt. Ich lasse dir mal ein paar Stichwörter da, auf deren Basis du sicherlich nach ähnlich gelagerten Urteilen recherchieren kannst.

    Grundsätzlich hat der Bauunternehmer eine Sorgfalts- und Hinweispflicht, die hat er aus meiner Sicht als juristischer Laie vernachlässigt, da der Widerspruch von Plan und Absteckung offensichtlich ist. Wie weitgehend diese Pflichten sind, hängt vom Einzelfall ab. Daher denke ich auch, dass du um juristischen Beistand nicht verzichten können wirst. Ein in diesem Zusammenhang oft angeführter Begriff ist die "Zumutbarkeit".

    Wenn der Schaden sowohl aus der Einflusssphäre des Architekten als auch der des Bauunternehmers kommt, dann haften sie meines Wissens gesamtschuldnerisch. Das würde ich hier so sehen. Handelt es sich hier um Gesamtschuldner, dann hast du die Möglichkeit, beide zu packen und zwar über die volle Schadenshöhe. Das dürfte die gute Nachricht für dich sein. In einem zweiten Schritt, mit dem du dann nichts mehr zu tun haben dürftest, müssten Architekt und Bauunternehmer ausbaldowern, wer zu welchem Anteil Schuld trägt. Dann erfolgt innerhalb der beiden Parteien ein entsprechender Ausgleich.

    Mit dem neuen Baurecht hat sich in die Richtung meine ich auch irgendwas getan, aber habe leider momentan keine Zeit, da vertieft einzusteigen. Aber ich denke mit diesen Buzzwords kannst du dich selber schon mal auf die Suche begeben und letztlich einen versierten Anwalt zu dem Thema befragen, sofern bei den Beteiligten die Verweigerungshaltung bestehen bleibt.
     
  7. #7 Gast84488, 10.09.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.09.2019
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    jaja ... alles richtig ... wir haben alle viel zu viel zu tun ...

    um wieviel Millionen Euro geht es ?

    Fertighaus mit Keller ... 50 m² Aushub ? x 1 m = 50 m³ x 20 € = 1.000 €. und erzählen Sie uns nicht, das solle jetzt 25.000 € oder sowas kosten ...

    Das behalten Sie von irgendeinem oder von allen ein. Sollen sie doch klagen ...

    .. oder sie gehen zum Anwalt ... da werden die 1.000 € bereits nach dem 2.Termin fällig ...
     
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  8. #8 simon84, 10.09.2019
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    Auffüllen würde ich da auch nix , falls realisierbar wie schon geschrieben tieferer Keller und mehr Dämmung. Mehrkosten für Keller erstmal ermitteln
     
  9. #9 Stadtbaumeister, 10.09.2019
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    Gesamtschuldnerische Haftung. Anwalt nehmen. Klagen falls nötig. Zunächst aber mit allen Beteiligten nach einer Lösung suchen. Höherer Keller bedeutet aber Mehrkosten für dich und stellt dann keinen Schaden dar, da du ja mehr bekommst. Ausserdem müsste die Genehmigung geändert werden. Möglichweise auch andere Probleme, wie Abdichtung gegen anstehendes Grundwasser, Hebeanlage nötig, etc. Also besser auf dem beharren, was geschuldet war.
     
  10. #10 Gast84488, 10.09.2019
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    warum würdest du nichts auffüllen ... ?
     
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  11. #11 simon84, 10.09.2019
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    Weil es die ideale Gelegenheit ist etwas draus zu machen was nicht jeder hat.!
     
  12. #12 BrightWords, 10.09.2019
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    Mit dem Aushub alleine ist es ja leider nicht getan. Es geht um knapp 120 m³ die
    a) zu viel ausgehoben und entsorgt wurden
    b) nun neu besorgt und wieder verfüllt werden müssen.
    und da sprechen wir jetzt noch nicht von Folgekosten wegen Bauverzögerung und der Tatsache, dass der Vermesser nun ein zweites Mal für die Feinabsteckung kommen muss,

    Und das ist dann alles in allem leider doch schon ein sehr hoher vierstelliger Betrag, um den es hier geht.

    Ein höherer Keller ist für uns leider auch keine Lösung, da wir auch einen Fertigkeller bestellt haben und die Teile bereits produziert sind (Eigentlich hätte der Keller ab dieser Woche gestellt werden sollen).
     
  13. #13 Fabian Weber, 10.09.2019
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    Und warum hat dann keiner von beiden den Fehler gemeldet?

    Für mich 80% Tiefbauer, 20% Architekt.

    Aber sehe es auch nicht so tragisch, 1m wieder auffüllen kostet jetzt fast nichts und das würde ich denen jetzt auch mal so mitteilen, dass die das bis Montag bitteschön wieder in Ordnung bringen.

    Das ist ein halber Tag Arbeit für den Baggerfahrer.

    Liegt der Aushub noch auf der Baustelle?
     
  14. SIL

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    :mega_lol::mega_lol::mega_lol: mit welcher Begründung.....
    doch tut es, Mehrkosten.Verzögerung und ggf Änderung BA etc
     
  15. #15 Gast85808, 11.09.2019
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    Also, jeder hat so seine Rechte und Pflichten. Aber auch der Bauherr hat seine Pflichten...

    Um das ganze Konstrukt erst mal zu ergründen: die Architektin kam vermutlich vom Fertighausbauer? Der Vermesser kam vom Bauherrn?

    Zunächst: der Vermesser kann nicht mal so eben selbständig eine Höhe festlegen. Wenn er das macht, dann gibt es darüber ein Protokoll, welches von allen Beteiligten, also inkl. Architektin und Bauherrn(!!) zu unterzeichnen ist. Niemand(!!) hier kennt den Grund für diese Höhe. Es wurde auch schon tiefer gebuddelt, weil man sonst mit der Firsthöhe nicht hingekommen wäre.

    Zu sagen, der Tiefbauer ist schuld ist viel zu einfach. Der bekommt seine Höhe angegeben und gut ist. Dafür ist denn der Fachbauleiter da.Und ich glaube ganz einfach nicht, daß ein Tiefbauer mal so eben einfach nen Meter tiefer buddelt, wie angegeben.

    Aber trotz allem ist immer der Bauherr verantwortlich! Ich empfehle das genaue lesen des Vordruckes zum Bauantrag/Bauanzeige. Das ist da, wo man als Bauherr unterschreibt.

    Fazit: kacke gelaufen. Wenn man jetzt nen Film draus macht, gehts sicherlich nicht weiter. Dann steht irgendwann der FH-Anbieter da und sagt, mein lieber, was ist nu. Dieses Jahr nicht mehr, Mehrkosten, wwi.
    Einigt Euch, inkl. der Architektin die den Bock geschossen hat.
     
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  16. #16 Stadtbaumeister, 11.09.2019
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    Zur gesamtschuldnerischen Haftung einfach mal folgendes lesen: https://www.byak.de/data/Recht/Die_gesamtschuldnerische_Haftung_des_Architekten__Endversion.pdf

    Zur Frage des Schadens:
    Wenn er im Nachhinein einen tieferen Keller bestellt, also die geschuldete Leistung ändert, liegt auch keine Leistungsstörung mehr vor. Der Schaden aus der Leistungsverzögerung muss erstmal nachgewiesen und der Höhe nach ermittelt werden.
     
  17. SIL

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    Nöpe ;) nach dem vom TE verfassten Text, bis dato sehe ich keine " komplette Beauftragung des Architekten, aller LPH"
    siehe :hammer:
    aber gerne verkünden wir Architekten den Streit, ohne Würdigung und Sichtung des Vertrages.:winken
     
  18. #18 Stadtbaumeister, 11.09.2019
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    Ich gehe natürlich davon aus, dass der Architekt mit der Objektüberwachung beauftragt wurde. Dazu noch widersprüchliche Angaben in den Plänen...
     
  19. Cybso

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    Vielleicht wurden die Pläne mit einem ungepatchten Xerox-Drucker kopiert? Da wurde vor einigen Jahren entdeckt, dass der Drucker durch einen falsch angewendeten Kompressionsalgorithmus willkürlich Zahlen auf kopierten Dokumenten ausgetauscht hat:

    Zifferntausch beim Scannen: Xerox kündigt Software-Patch an

    media.ccc.de - Traue keinem Scan, den du nicht selbst gefälscht hast
     
  20. #20 Lexmaul, 11.09.2019
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    Ich denke, es waren die Sowjets..
     
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