Bauherrenhaftpflicht will nicht zahlen

Diskutiere Bauherrenhaftpflicht will nicht zahlen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir haben für unseren Neubau eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen. Nun ist es passiert, dass während eines Sturmes ein ungesichertes...

  1. semi

    semi

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    Hallo,

    wir haben für unseren Neubau eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen. Nun ist es passiert, dass während eines Sturmes ein ungesichertes Blech (ca. 10cm x 30cm) von unserer Baustelle zum Nachbarn geflogen ist. Dadurch ist bei ihm ein Schaden am Putz und an einem Fenster an der Rolloführungsschiene entstanden. Er hat es uns mitgeteilt und uns das Blech überreicht. Wir haben das dann der Versicherung gemeldet, die sich zwecks Regulierung mit dem Nachbarn in Verbindung gesetzt hat.

    Soweit war das für mich ein ganz klarer Fall für die Versicherung. Der Schaden beim Nachbarn ist eindeutig durch unsere Baustelle entstanden und genau für diesen Fall haben wir eine Versicherung abgeschlossen.

    Heute haben wir eine Antwort von der Versicherung bekommen. Da steht sowas drin:

    Als ich das gelesen habe bin ich aus allen Wolken gefallen! Bevor ich da anrufe und vielleicht etwas haltlos werde, wollte ich mal eure Meinung dazu wissen. Vielleicht habt ihr ja noch ein paar Tipps für mich.

    Also der Schaden muss auf jeden Fall beglichen werden, durch ne Versicherung oder anderswie. Es kann ja nicht sein, dass die Nachbarn da nen Schaden am Haus haben, weil wir gebaut haben.

    Viele Grüße
    Sebastian
     
  2. #2 wasweissich, 31.12.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das sagt für mich schon eine menge aus .
    und das
    sollte dich dazu anhalten erstmal nicht ungehalten zu randalieren , so ein SV schreibt sowas nicht aus jux und dollerei .




    heisst für mich , dass die versicherung der meinung ist , dass das blech den schaden so nicht verursacht haben kann .
     
  3. #3 Gast036816, 31.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wer hat denn das blech nicht sturmsicher angebracht? der verursacher muss dafür gerade stehen.
     
  4. Mathie

    Mathie

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    Genau dieser Meinung ist die Versicherung auch. Es kann nach Meinung des Sachverständigen nicht sein, dass euer schlecht gesichertes Blech den Schaden beim Nachbarn verursacht hat.

    Da ihr weiter mit dem Nachbarn zusammenleben werdet, solltet ihr euch mal zusammen das Gutachten des Sachverständigen anschauen, ob es euch plausibel erscheint. Dann könnt ihr entscheiden, wie ihr weiter vorgeht.

    Gruß Mathie
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Der beste Tipp den ich Dir geben kann, zuerst einmal Ruhe bewahren. Du hast einen Schaden gemeldet, die Versicherung hat nach Prüfung eine Regulierung abgelehnt, also muss man erst einmal herausfinden, warum abgelehnt wurde.

    Für mich liest sich die Stellungnahme der Versicherung so, dass sie zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Schaden nicht durch das Blech verursacht werden konnte. Weiterhin wurde die Schadenssumme, bzw. die Beseitigungskosten, zu hoch angesetzt.

    Nun, die Versicherungen sind ja nicht auf den Kopf gefallen, und deren SV haben täglich mit solchen Dingen zu tun. Also sollte man das Antwortschreiben ernst nehmen. Der SV hat die Beurteilung mit Sicherheit nicht grundlos so geschrieben.

    Darauf könnte es hinauslaufen. Das anderswie wird dann so aussehen, dass Du als Eigentümer zuerst einmal in der Verantwortung stehst. Bist Du im Gegensatz zu Deiner Versicherung der Meinung, dass der Schaden eindeutig ist, dann darfst Du ihn regulieren (aus eigener Tasche), das steht Dir frei.

    Ich würde also zuerst einmal klären, ob der Schaden tatsächlich von Deinem Eigentum ausging. Es klingt vielleicht blöde, aber nur weil der Nachbar Dir ein Blechstück in die Hand drückt, muss dieses noch lange nicht den Schaden verursacht haben.

    So lange dieser Nachweis nicht zweifelsfrei geführt werden kann, wird keine Versicherung den Schaden regulieren.

    Gruß
    Ralf
     
  6. bernix

    bernix

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    ....wie vor

    Auch für mich liest sich die Stellungnahme so, als ob da einiges nicht in Ordnung ist....
    Für Haftpflichtversicherungen gibts drei Situationen:
    * der Schadensfall wird reguliert,...
    * der Schadensfall wird nicht reguliert, weil er nicht den Bedingungen entspricht,...
    * der Schadensfall wird nicht reguliert, weil der Verursacher nicht der Versicherungsnehmer ist.

    Letzteres ist hier der Fall: Die VS kommt zu dem Schluss, dass das Blech nicht den Schaden verursacht haben kann und lehnt die Regulierung ab. Dies ist letztendlich auch in eurem Sinne...denn es hält die VS-gebühren niedrig ....

    Gibts Bilder von dem Schaden?
     
  7. semi

    semi

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    Hallo,

    und vielen Dank erstmal für eure Antworten.

    Also wenn jemand Schuld hat, dann wohl wir (also einer unserer Bauhelfer) selbst. Das Blech wurde wohl nach dem Einlatten auf der Unterspannbahn bzw. Dachlatte beim Dachdecken vergessen. Wie es der Zufall so will gabs dann übers Wochenende einen Sturm in ganz Deutschland. Die Nachrichten haben berichtet, Bäume sind umgestürzt usw....

    Ohne die Nachbarn in Schutz nehmen zu wollen, ist für mich die Sache auch klar. Und bisher hab ich immer gedacht, genau für so einen Fall hab ich eine Versicherung. Die Bauleiterin meinte damals auch, dass das ein Fall für die Versicherung ist.

    Umso verärgerter bin ich über diesen Brief. Einfach mal ne Behauptung aufstellen (... nicht plausibel ...) und sich so aus der Affäre ziehen. Das ist heute gang und gäbe.

    Natürlich werde in letzter Konsequenz ich einspringen müssen, aber das kann ja nicht der Sinn der Sache sein.


    Viele Grüße
    Sebastian
     
  8. #8 wasweissich, 31.12.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31.12.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wenn so ein stück blech einen derartigen schaden mangels masse garnicht verursachen kann ??

    wenn der SV das nur anhand von fotos beurteilt hat , dann soll er bitteschön herauskommen .

    aber:
    wenn du sicher bist , dass es wirklich ein vom handwerker vergessenes blech war , ist nicht deine versicherung gefragt .

    nachtrag : eigenleistung bauhelfer ??
     
  9. Baumal

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    sinn der sache kann aber auch nicht sein, ein blech
    nicht sturmsicher anzubringen und hinterher soll die
    versicherung für den schaden aufkommen.

    sei froh, dass es sich nur um einen sachschaden und
    nicht personenschaden handelt.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Aber nur wenn das Blech tatsächlich die Ursache war, was von der Versicherung anscheinend anders gesehen wird. Das ist der Knackpunkt.

    Deswegen hatte ich oben ja geschrieben, dass zweifelsfrei geklärt sein muss, dass das Blech die Ursache war. Ich formuliere das mal anders, es wäre ja denkbar, dass der Schaden schon vorher bestand, und jetzt das Blech und der Sturm nur als Begründung herhalten sollen, damit die Versicherung den Schaden begleicht.

    Gruß
    Ralf
     
  11. semi

    semi

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    Es ist natürlich davon auszugehen, dass jemand extra das Blech da hingelegt hat, damit extra ein Schaden entsteht. Nach dazu wenn ein Sturm ansteht.

    Achja, und bei anderen Häusern hat vor zig Jahren extra der Dachdecker ein paar Ziegeln nicht mit UHU-Alleskleber festgeklebt, damit extra diese Dachziegeln bei dem Sturm runterfliegen.

    Viele Grüße
    Sebastian
     
  12. Baumal

    Baumal

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    jetzt werd mal nicht zynisch meister.

    soll die versicherung für den schaden aufkommen, wenn
    ich mein auto ohne einen gang einzulegen, die handbremse zu ziehen
    abstelle und die karre macht sich selbständig?
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Das ist doch völliger Quark.

    Wir reden über einen Blechstreifen von 10cm x 30cm. Wie dick? (schwer?), Wie weit ist der Nachbar entfernt? Wie sieht der Schaden genau aus? (Bilder)

    Ich wäre als Versicherung auch skeptisch.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Gast036816, 31.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schau doch mal die versicherungsbedingungen durch. vielleicht sind solche dinger - grobe fahrlässigkeit bei eigenleistung - ausgeklammert.

    als erstes solltest du mit deinem nachbarn reden und ihm erklären, dass der schaden auf jeden fall reguliert wird. nimm deine handwerker dazu. dann wirst du auch wissen, wie hoch die schadenssumme tatsächlich ist.
     
  15. #15 Baufuchs, 31.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Baumal

    Die Versicherung will nicht deshalb zahlen, weil das Blech nicht gesichert war, sondern weil Schadenshergangsschilderung und Schadensbild lt. Gutachter nicht zusammenpasst.

    Um bei deinem Beispiel mit dem Auto zu bleiben:

    Die Haftpflicht würde auch bei ungesichert abgestelltem Auto zahlen. (ggf. würde sich sich bei dir das Geld zurückholen)
    Soll der Kleinwagen aber ein Hochhaus zum Einsturz gebracht haben, wird die Versicherung ablehnen.:28:
     
  16. Baumal

    Baumal

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    @baufuchs
    ja das ist mir schon klar.

    mich stört nur diese grundeinstellung zu der sache:
    (oder ist fahrlässigkeit versicherbar)

     
  17. #17 Hessekopp, 31.12.2011
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    Hallo Sebastian,

    alles Spekulation, aber die Versicherungen haben ein ausgeklügeltes System um faule Eier herauszupicken. Und ob der Schaden durch das Blech entstanden sein kann muss schon plausibel sein (siehe das Auto, welches ein Hochhaus zum Einsturz bringt). Aber es gibt natürlich auch solche Schadensfälle. Ich erinnere mich da an den PKW, der einen Laster gerammt hatte auf irgendeiner Autobahnbrücke; Laster fängt zu brennen an - Brücke danach Sanierungsfall. Wohl dem, der unbegrenzte Haftpflicht in diesem Fall hat...
    Trotzdem: wenn Du den Schaden aus eigener Tasche zahlen müsstest, wärst Du dicher auch daran interessiert nur für das aufzukommen, was von Dir verschuldet wurde - ist doch logisch. Am besten mal mit der Versicheung telefonieren und ggfs. mit dem Sachverständigen reden.

    beste Grüße

    Heiko
     
  18. bernix

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    ...alleine die Behauptung, dass ein 10x30cm langes Blech an Putz und zurückversetzter Führungsschiene einen erheblichen (?) Schaden angerichtet hat, würde mich schon stutzig machen....
    So ein Blech fliegt nicht besonders gut, hat keine Masse....und wenn dann noch die Einschlagsspuren mehr als 30cm (?) auseinander liegen....
    Wir wollen dem Nachbarn mal nix unterstellen...vermutlich hat das Blech in der Nähe des Hauses gefunden, wo es auf direktem Weg hingelangt ist.
    ....und vermutet, dass die Schadensspuren vom Blech sind.

    Bild bitte!
     
  19. #19 Baufuchs, 31.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich verstehe die Reaktion der Versicherung so:

    Da der Gutachter zu der Feststellung gekommen ist, dass nach Schilderung des Schadenshergangs und des Schadensbildes das Ganze so nicht schlüssig ist, liegt der Verdacht des versuchten Versicherungsbetrugs nahe.

    Kann übel enden.
     
  20. #20 ThomasMD, 31.12.2011
    ThomasMD

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    Bei solchen Bagatellschäden schicken die Versicherungen keinen Sachverständigen sondern beauftragen ein Schadensbüro die ein Netz von freien Mitarbeitern in den Regionen haben und genau wissen, was sie wie zu fotografieren haben um den Auswertern im Office die Entscheidung zu ermöglichen.
    Natürlich wird bei einer Diskrepanz von geschildertem Hergang und fotografischen Belegen erstmal abgelehnt. Würde wohl jeder so machen.

    Jetzt ist es also am Versicherungsnehmer, den Gegenbeweis anzutreten. Moralische Entrüstung ist fehl am Platze.

    Solange der TE keine aussagekräftigen Fotos liefert ( am Bestens eins als Totale mit Baustelle und demoliertem Haus, ein Foto mit beiden Einschlagstellen gemeinsam und einem Maßstab und je ein Detail der Beschädigungen) können wir uns das Stochern im Nebel ersparen.
     
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