Bauherrenhaftpflichtversicherung / Was muß bezahlt werden? / Treppe beschädigt

Diskutiere Bauherrenhaftpflichtversicherung / Was muß bezahlt werden? / Treppe beschädigt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich habe für meine Frage keinen anderen Ort im Furum gefunden, daher stelle ich sie hier ..... Ich habe meine Eigentumswohnung saniert...

  1. #1 StruppiOWL, 03.09.2008
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    Hallo, ich habe für meine Frage keinen anderen Ort im Furum gefunden, daher stelle ich sie hier .....

    Ich habe meine Eigentumswohnung saniert und für den Umbau eine Bauherrenhaftpflichtvers. abgeschlossen.

    Bei der Sanierung ist im gemeinschaftlich genutztem Treppenhaus (2-Fam.Haus) eine Stufe beschädigt worden.

    Die Versicherung reguliert gemäß Eigentumsanteil für den Ersatz der beschädigten Treppenstufe.

    Das Problem ist, daß es das Material nicht mehr in der gleichen Farbe gibt (die Treppe ist ca. 30 Jahre alt aber sonst gut in Schuss).

    Was hat der Geschädigte für Möglichkeiten?
    Ich habe gehört, daß der Ursprungszustand wieder herzustellen ist und dieses durch die Versicherung zu bezahlen ist.
    Wenn das Material aber nicht mehr verfügbar ist, steht dem Geschädigten dann eine neue Treppe zu?
    Falls nicht, wie sieht es mit einer Wertminderung aus?

    Mit Bitte um Hilfe und MFG
     
  2. Julius

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    Da rechtlich betrachtet der Schaden nicht großer sein kann als der Zeitwert der Treppe, wird man sich mit einer neuen Stufe begnügen müssen.
    Die Abweichung ist demnach hinzunehmen.
    Wertminderung wofür?
    Dafür, daß er dann ne neue Stufe bekommt statt einer ziemlich alten...?

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