Bauingenieur oder Architekt?

Diskutiere Bauingenieur oder Architekt? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, Brauch ich denn unbedingt einen Architekten oder reicht mir für ein Einfamilienhaus ein guter Bauingenieur mit Erfahrung auch...

  1. #1 MIASANMIA, 21.04.2017
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    Hallo zusammen,

    Brauch ich denn unbedingt einen Architekten oder reicht mir für ein Einfamilienhaus ein guter Bauingenieur mit Erfahrung auch aus? Was sind die Vor und Nachteile?

    Gruß

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  2. #2 Andybaut, 21.04.2017
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    Es geht um die "Bauvorlagenberechtigung".
    Die kann / muss aber ein Bauingenieur nicht haben.
    Zahlen musst du für beide ohnehin gleich viel.
    Dafür gibt´s die HOAI.
     
  3. #3 simon84, 21.04.2017
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    In Bayern reicht theoretisch auch ein Zimmerer- oder Maurermeister . Ob es sinnvoll ist sei mal dahingestellt
     
  4. #4 MIASANMIA, 21.04.2017
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    Mir geht's eben um die Sinnhaftigkeit bzw. Unterschiede.

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  5. #5 Gast56083, 21.04.2017
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  6. #6 Andybaut, 21.04.2017
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    Bauingenieur=statische Berechnung ob alles hält

    So die grobe Unterscheidung.
    Nun gibt´s auch Statiker die machen mehr und manche können das mehr sogar gut.
    Und es gibt Architekten die machen auch mehr und manche können das auch gut.
    Und dann gibt´s bei beiden wieder welche die manche Dinge doch nicht so gut können wie sie eigentlich sollten :-)

    Wenn du die Unterschiede von Haus aus nicht kennst, solltest du zum Architekten und der empfiehlt dir für die Statik einen Baingenieur.
     
  7. #7 Leser112, 22.04.2017
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    Bauingenieure allein auf die Statik abzuqualifizieren, ist wohl der Überheblichkeit einiger Archi´s geschuldet. Immerhin gab es ein gemeinsames Grundstudium.
    Ausschlaggebend ist die Bauvorlageberechtigung.
    Bei Architekten liegt der gestalterische Aspekt im Vordergrund, während bei Bauingenieuren es eher die technische Seite ist.
    Für den Bau eines EFH/ZFH sind beide Berufsgruppen gleichwertig geeignet.
     
  8. #8 Andybaut, 22.04.2017
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    Mal wieder ein Teilzitat.
    Als Abqualifizierung empfinde ich nicht mal das.
    Ich kann keine Statik machen und bin froh einen guten Statiker zu haben.
    Der macht bei mir nicht "nur die Statik", sonder der mach "DIE Statik"
     
  9. #9 Didi800, 22.04.2017
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    Also ich würde sagen, ein Architekt ist eher der Schöngeist unter den Bauleuten. Er hat große gestalterische Vorstellungen von einem Bauvorhaben. Am Liebsten möchte der typische Architekt ein extravagantes Bauwerk erschaffen, das so noch nie da gewesen ist. Ein Stein gewordenes Bildnis, einen Traum.

    Dagegen ist der Bauingenieur der, der sich für die banalen Fragen interessiert. Was kann wie, mit welchem Baustoff, gebaut werden, so dass es auch noch nach 30 Jahren hält? Welcher Baustoff hat welche Eigenschaften? Er versteht nur was vom Baumaterial. Von Gestaltung versteht der BauIng nichts. Er baut Häuser quadratisch praktisch gut. Aber die halten dann auch wirklich.
     
  10. #10 petra345, 22.04.2017
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    Ich denke alle diese Beiträge enthalten ein Körnchen Wahrheit.

    Wenn ich allerdings die Tragwerksplaner großer Projekte höre, welche Probleme sie mit Architekten haben, bin ich froh, daß ich nicht darauf angewiesen bin, der "Rechenknecht " eines Architekten zu sein.

    Für ein EFH genügt rein formal ein Meisterbrief eines Maurermeisters oder der Abschluß eines Bautechnikers, der einmal Fliesenleger gelernt hat. Beide sind damit (zumindest in Hessen) bauvorlagenberechtigt und dürfen die Pläne beim Bauamt einreichen. Ob sie es können ist die andere Frage. Es gibt eben solle und solle.

    Allerdings auch unter den Architekten.

    Wer als Bauingenieur bisher Hochhäuser und Brücken in dicken Betonkonstruktionen gebaut hat, wird sich auf ein EFH nicht umstellen können. Das wird auch für einen "Stararchitekten" wie Sir Forster gelten.

    In Bayern braucht man sowieso keine Statik einzureichen. Dort kann der Architekt oder wer auch immer seinen Plan einreichen und die EFH fallen ohne statische Berechnung nicht zusammen.

    Kritische Punkte beim EFH sind immer die Treppe nach oben oder unten und die Küche mit all ihren Anschlüssen und Besonderheiten.
    .
     
  11. #11 MIASANMIA, 23.04.2017
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    Danke für eure Antworten. Ich würde natürlich weder den einen noch den anderen nehmen, wenn er keine Referenzen im EFH-Bau hätte.

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  12. #12 Tafelsilber, 23.04.2017
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    Und welche Referenzen hast du als EFH-Bauherr?
     
  13. #13 MIASANMIA, 23.04.2017
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    Mein Vater und Großvater haben insgesamt an die 10 Häuser und Gebäude gebaut. Die Erfahrung ist also vorhanden.

    Ich brauche nur jemanden zur Planung und da ich einen guten Bauingenieur kenne, der auch bei uns in der Verwandtschaft und Nachbarschaft schon Pläne angefertigt hat, wollte ich einfach wissen, ob ein Architekt signifikante Vorteile bietet

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  14. #14 MIASANMIA, 25.04.2017
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    Tendiere nun zu nem Architekten. Sollte man konkret irgendwas beachten bei der Auswahl oder dem ersten Gespräch?

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  15. #15 bauspezi 45, 25.04.2017
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    eigentlich ganz einfach, so wie Du das schreibst..
    also, je nach dem was du dir vorstellst wie Dein Haus aussehen soll
    wende Dich erst mal an den langjährigen Familienbekannten Ing.
    bei der Erfahrung würde ich doch sagen das kann doch nicht verkehrt sein wenn die
    gebauten 10 Häuser schadensfrei gebaut wurden.
    als Ing. ist er Eingabeberechtigter der die Planung ,und wie erfreulich auch die Statik, erstellen und einreiche kann.
    wie es mit den Kosten ausschaut wäre vorher zu klären
     
  16. #16 petra345, 26.04.2017
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    Bei einem ersten Gespräch sollte man eigentlich nicht gleich einen Vertrag machen.

    Man muß ja wissen, ob der Stil des Architekten/Bauingenieurs auch seinem eigenen Vorstellungen entspricht.
    Es ist deshalb nicht unüblich, daß der Architekt erst mal Entwürfe als Bewerbungsentwurf und ohne Bezahlung erstellt.
    Das ist bei Architekten alles andere als beliebt und kann eine sehr umfangreiche Bewerbung werden.

    Gerade in diesem Bereich hat sich die Rechtsprechung etwas geändert. Also klare Absprachen treffen, wenn die Auswahl noch offen ist.

    Der Architekt wird z. B. die Frage stellen, ob er sich am Bauamt über das Vorhaben mit dem Sachbearbeiter "unterhalten darf". Sagt man "Ja" , hat man einen Geschäftsbesorgungsvertrag an der Backe.

    Wenn es so anfängt, würde ich schnell aufhören.
     
  17. #17 Didi800, 26.04.2017
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    Achtung! Als Laie, der mit einem Architekten spricht, muss man wissen:

    Für die Leistungen eines Architekten gilt eine gesetzlich festgelegte Preisordnung, die HOAI. ("zwingendes Preisrecht", hier gilt insoweit keine Marktwirtschaft) Dort ist in §7 geregelt, wie ein Vertrag zustande kommt. Man muss auch zwischen den Zeilen lesen:
    - Der Architekt kann (muss!) alle Leistungen, die er erbringt, abrechnen. Er kann grundsätzlich die Mindestgrenzen nicht unterschreiten.
    - Mündliche Absprachen sind grundsätzlich unwirksam.


    https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__7.html

    Beispiel: Die Bauherren machen ein Gespräch mit dem Architekten. Der Architekt sagt mündlich, das was er macht, würde nichts kosten. Der Architekt macht - mit Zustimmung der Bauherren - Entwurfszeichnungen. Nach einem Monat schickt der Architekt eine Rechnung und rechnet seine Leistungen nach HOAI ab. Ergebnis: Die Bauherren müssen zahlen. Denn die HOAI, stellt ein nicht abdingbares Preisrecht dar. Es ist rechtlich egal, was mündlich dazu gesprochen wurde.

    Auch eine schriftliche Vereinbarung zum Honorar ist ungültig, wenn die Mindestgrenzen der HOAI unterschritten sind!, vgl. §7 HOAI.

    Die HOAI gilt immer bei einem Gespräch mit dem Architekten. Ausnahme: Wenn der Architekt das Gespräch für eine Baufirma (Generalübernehmer, Bauträger,..) führt. Dann gelten auch mündliche Vereinbarungen oder Zusagen, z.B. eine Entwurfszeichnung würde kostenlos gemacht. (Also: Bauherr will bei Baufirma anfragen, die schicken ihren Architekten).

    Petra345 hat Recht: Beim Gespräch mit dem Architekten hat man schnell einen Vertrag an der Backe!
     
  18. #18 simon84, 26.04.2017
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    Beratungsleistungen eines Architekten können frei nach Vereinbarung pro Stunde abgerechnet werden.
    Die HOAI zieht hierzu keine Ober- oder Untergrenzen.

    Also wenn es mal etwas kleineres ist, dann gibt es durchaus Möglichkeiten eine nicht-HOAI Abrechnung mit einem Architekten zu machen, sofern dieser das auch so sieht. Meiner fand es gut und fair und so haben wir das gemacht.
     
  19. #19 MIASANMIA, 26.04.2017
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    D. h. Sämtliche Entwürfe oder ähnliches, die der Architekt nach dem Erstgespräch anfertigt sind kostenpflichtig?

    @Didi
    Zu deinem Beispiel:
    Wenn ich aber hier nicht zahle, mit dem Vermerk keinen Entwurf beauftragt zu haben?

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  20. #20 Didi800, 26.04.2017
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    Sämtliche Entwürfe, etc. sind nach dem Gesetz kostenpflichtig. Die HOAI verpflichtet den Architekten, solche Leistungen in Rechnung zu stellen. (Natürlich kann er es einem schenken. Aber wenn die Architektenkammer davon Wind bekommt, wird sie gegen ihn berufsrechtlich vorgehen. Das kann bis zum Entzug der Zulassung gehen. Andere Architekten könnten ihn kostenpflichtig abmahnen und von ihm strafbewehrte Unterlassungserklärungen fordern.) Das Gesetz will verhindern, dass Architektenleistungen verschleudert werden und dadurch die Qualität des Architektenberufs leidet.

    Wenn du nicht zahlst, mit dem Vermerk ihn nicht beauftrag zu haben, ist das eine Beweisfrage. Natürlich kann er nichts verlangen, wenn er von sich aus irgend welche Entwürfe macht. Wenn aber aus den Umständen irgend wie nachzuvollziehen ist, dass du einverstanden warst (Z.B. er schickt dir die Entwürfe und du nimmst sie und besprichst sie mit dem Bauamt oder einem Handwerker) dann ist beweisbar, dass du die Leistung angenommen hast.

    Ich denke, viele Architekten werden das Ganze lockerer handhaben. Wenn sie sagen, das würde nichts kosten, werden sie wahrscheinlich auch keine Rechnung schicken. Wer will schon als Lügner dastehen? Aber nach dem Gesetz haben sie einen Anspruch auf ein Honorar, zumindest in Höhe der Mindestgrenzen der HOAI.
     
Thema: Bauingenieur oder Architekt?
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