Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt

Diskutiere Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind gerade im Bau unseres Eigenheims - in einer Woche sollen die Bagger losrollen. Wir bauen mit Bauträger, die Finanzierung...

  1. Gae

    Gae

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    Hallo zusammen,
    wir sind gerade im Bau unseres Eigenheims - in einer Woche sollen die Bagger losrollen. Wir bauen mit Bauträger, die Finanzierung ist gesichert, die ersten beiden Raten sind bereits bezahlt, die nächsten beiden sowie die Zusatzvereinbarungen kommen noch aus Eigenmitteln, danach übernimmt der Finanzierer.
    Nun möchte unser Bauträger eine Finanzierungsbestätigung. Für den Kredit war das kein Problem, aber für die Eigenmittel umso mehr. Effektiv benötige ich ein Konto, auf das ich die nächsten beiden Raten + ZVs packen kann und bei dem die Bank mir bestätigt, dass das Guthaben nur an den Bauträger ausgezahlt werden kann. Entweder per Abtretungserklärung oder per von der Bank unterschriebenen Finanzierungsbestätigung über das Eigenkapital.
    Meine Hausbank macht sowas generell nicht. Unser Finanzierer ist eine Versicherung, die das auch nicht macht. Die Hausbank meiner Frau macht das nicht, weil wir nicht über diese Bank finanzieren. Auch bei allen anderen angefragten Banken bin ich bisher auch gegen Mauern gelaufen.
    Daher der Hilferuf: kann jemand eine (nach Möglichkeit deutsche) Bank nennen, bei der ich ad hoc so ein Konto eröffnen kann, um das Eigenkapital zu parken und die mir schriftlich zusichern kann, dass es nur an das Referenzkonto des Bauträgers rausgehen kann? Ohne dass ich bereits Kunde sein muss, im Einzugsgebiet wohnen muss, ...
    Damit wäre uns sehr geholfen :).
     
  2. SIL

    SIL

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    Kommen zur SR.

    Dein Bauträger wenn es denn wirklich einer ist verstößt gegen die MABV ....aber zu deiner Frage ING anfragen oder Anderkonto notariell ggf Bürgschaft .. wie sieht eigentlich die Bürgschaft des BT aus und wie ist dein Ratenplan ...sollten die hier dargestellten Sachverhalte bezüglich der Abrechnung stimmen , empfehle ich schon einen Anwalt
     
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  3. Tilo

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    Hallo
    Ich verstehe das Anliegen des BT so, dass dieser eine Bankbürgschaft nach BGB 648a wünscht.....
     
  4. #4 Gae, 05.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 05.05.2023
    Gae

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    Hallo SIL,
    danke dir. Ja, genau, die ersten beiden Raten wurden nach "Übergabe des Baugrundgutachtens und Durchführung des Planungsgespräches" und "Aushändigung des Bauantrags/Bauanzeige" fällig. Das ist der aktuelle Stand. Die dritte kommt dann nach "Fertigstellung der Bodenplatte".
    Ich bin was Baurecht anbelangt leider ein Laie, gegen welchen Paragraphen der MABV verstößt das denn? Wo sind hier die kritischen Punkte?
    Der Bauträger hat seinerseits eine Baugewährleistungsversicherung abgeschlossen.

    EDIT: Bei der ING habe ich gerade eben nachgefragt, die machen das auch nur, wenn man über sie finanziert. Sonst gibt es da keine Möglichkeit.
    EDIT2: Das mit dem Ander-/Treuhandkonto verstehe ich nicht ganz, soweit ich das verstanden habe gilt das doch nur für das Verwalten fremder Vermögenswerte. Aber ich will doch eigene Vermögenswerte verwalten, die nur gesperrt sind / über die ich nicht frei verfügen kann.
     
  5. Tilo

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  6. #6 Tilo, 05.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 05.05.2023
    Tilo

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    Hallo
    Welche Sicherheiten hast du denn gegenüber deinem BT ?

    Die Bau gewährleistungs versicherung kann es nicht sein. Die tritt erst nach Fertigstellung des Objektes in Kraft. In der 5 - jährigen Gewährleistungsfrist (-zeit)
     
  7. #7 Gae, 05.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 05.05.2023
    Gae

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    Danke dir! Es gibt insgesamt 12 Raten / Abschlagszahlungen, welche alle erst nach Fertigstellung der entsprechenden Leistungen zu zahlen sind. Letzteres ist quasi unsere Sicherheit gegenüber dem Bauträger. Aber er verlangt dafür als Sicherheit, dass wir das Geld nicht anderweitig ausgeben können, damit er nicht auf den Herstellkosten des entsprechenden Bauabschnittes sitzen bleibt. Hört sich für mich als Laien soweit eigentlich ganz fair an.
    Zusätzlich kommen noch zahlreiche Zusatzvereinbarungen, welche aber alle auch erst bezahlt werden sobald die Leistung erbracht wurde.
    Wenn ich es richtig sehe sollte das mit dem MaBV im Einklang sein.
     
  8. Gae

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    Außer der Sicherheit die Raten/Abschläge erst nach der jeweiligen Fertigstellung zu zahlen hat der Bauträger auch eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von ca. 10% des Gesamtvolumens abgeschlossen und uns den von einer Versicherung ausgestellten Bürgschein damals mit dem Bauvertrag zusammen überreicht.
     
  9. SIL

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    Max 7 nach MABV nicht mehr ! Die erste bei 'Grundstückskauf' die zweite mit max 30% bei Beginn ( aber nicht 30% v . H. )im deutschen Recht allgemein, Beginn Aushub Baugrube ( vorherige Leistung wie Baustelleneinrichtung Strom Geländeabtrag Mutterboden Baufreiheit herstellen etc zählen nicht dazu !)
    Nein!
    Du kannst hinterlegen bei einem Notar oder Anwalt - ich empfehle dir dringend deinen notariellen KV einer anwaltlichen Überprüfung , es ist für mich auch unverständlich wenn es wirklich ein 12et Ratenplan ist , das überhaupt eine Finanzierung stattgefunden hat - entweder hat der Finanzierer gepennt oder du hast keinen BT Vertrag ! Das Problem dürfte spätestens bei Ratenabruf entstehen , diese Teilung ist unzulässig! Bevor hier noch weitere Ratschläge auftauchen - dieses Forum ist nicht dafür geeignet, zumal die wenigsten überhaupt im BT 'Geschäft' unterwegs sind ... respektive eine 'gewisse Kenntnis ' darüber besitzen.
     
  10. SIL

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    Noch kurz , diese Bürgschaft ist garantiert nicht unbefristet ! Also der nächste Verstoß!
     
  11. Gae

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    Ich kenne mich mit den Termini und deren Bedeutung nicht so gut aus - daher habe ich die Baufirma Bauträger in Abgrenzung zu uns als Bauherren genannt. Habe mir gerade den Vertrag nochmals angeschaut. Der heißt offiziell: "Verbrauchervertrag für ein ausgebautes Haus gemäß Bau- und Leistungsbeschreibung".
     
  12. #12 Slickride, 06.06.2023
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    Was steht im Vertrag? Hatten auch so ne Konstellation, war nicht einfach. Haben dann nach viel hin und her bei unserer finanzierenden Bank ein Tagesgeld eröffnet und die haben den Wisch unterschrieben, dass das Geld "gesperrt" ist.

    War mir damals nicht so bewusst, sonst hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben. Die Chancen, dass du eine externe Bank findest bei der du kein Kunde bist und die dich nicht kennt geht gegen 0 - been there - done that.

    Schildere (falls es wirklich keine andere Möglichkeit gibt) das Anliegen deiner finanzierenden Bank. Sollte Sie sich Querstellen frag mal den Anbieter, welche Banken sowas unterschreiben und lass dir das anonymisiert geben - hilft manchmal. Ansonsten wenn es laut Bauträger ja ach kein Problem ist: Soll er doch mal bei SEINER Hausbank fragen ob die das machen...
     
  13. Ckfh

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    In dem Fall ist es zwar wohl zu spät, aber ich möchte kurz ein paar Gründe in den Ring werfen, wieso man so was NICHT machen sollte:

    WIrd das Geld aus einer Baufinanzierung für den Vertragspartner blockiert, gehst du zahlreiche Risiken ein:
    • Erfüllt die Vertragsfirma die Leistung nicht, ist dein Geld blockiert.
      Worstcase: Ihr streitet mehrere Jahre vor Gericht über die Vertragsauflösung - im Worstcase steht dann 4-5 Jahre lang eine Bauruine, welche du nicht weiterbauen kannst, da du nicht auf dein Geld zugreifen kannst
    • Behältst du wegen Mängeln Geld zurück, wirst du dein Darlehen solange nicht voll abrufen können, bis dies aus der Welt geschafft ist.
      Das kann auch mehrere Jahre dauern.
      Problem? Deine Finanzierung wird nicht "scharf" - du zahlst fleissig Bereitstellzinsen und kommst nicht in die Tilgung
    • Der Vertragspartner kann dies als "Druckmittel" gegen dich benutzen. z.B. dich dazu "bewegen" Mehrkosten zu akzeptieren, da du sonst einfach mit Stillstand/Verzug rechnen müsstest
    Es gibt Gerichtsentscheide zu diesem Thema, welche auch ein Ordnungsgeld bei weiteren Verstössen vorsieht.
    Siehe: DFH Haus GmbH muss Strafe zahlen: Deshalb lohnt sich die nachträgliche Vertragsprüfung – Bauglück
    (@Mod: Falls der Link nicht erlaubt ist wegen Bezug zur DFH, bitte die Passage rauslöschen - war mir hier nicht ganz sicher)

    Seit kurzem gibt es auch Gerichtsentscheide, welche solche Abtretungen anscheinend wieder Rückgängig machen lassen.


    Prinzipiell sollte man unabhängig davon schauen, dass man nach Fortschritt bezahlt und sich selbst auch absichert. (z.B: 5% Rückbehalt zu Beginn)

    Bevor es zu einer Abtretung kommt, würde ich persönlich auf jeden Fall eine Bauherren Bürgschaft bevorzugen.
     
  14. #14 petra345, 16.06.2023
    petra345

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    Bei diesem Vertrag gehen bei mir alle Alarmlichter an!!
    Frage deine Bank was sie davon hält und konsultiere einen Anwalt.

    Wenn es noch nicht zuspät ist???
    .
     
  15. #15 Kriminelle, 16.06.2023
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    Ich hätte wetten können, dass es sich nicht um einen Bauträger handelt…
    … und siehe da: ein Generalunternehmer!
     
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Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt

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