Baukosten-Berücksichtigung in Steuererklärung?

Diskutiere Baukosten-Berücksichtigung in Steuererklärung? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, :winken kann mir eventuell jemand sagen, ob und welche Hausbau-Kosten ist steuerlich absetzen kann? Irgendwie finde ich keine...

  1. PieWie

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    Hallo zusammen, :winken

    kann mir eventuell jemand sagen, ob und welche Hausbau-Kosten ist steuerlich absetzen kann?
    Irgendwie finde ich keine wirkliche Lösung :bef1006:

    Ich habe bereits gelesen, dass einiges nur möglich ist, wenn ich mein Eigentum vermiete. Das ist aber hier nicht der Fall.

    Wir haben Werkvertrag geschlossen und ein "Fertighaus" gebaut bzw. bauen lassen und zusätzlich die Garage von einem anderen Unternehmen bauen lassen.
    Was ist mit der Arbeitsleistung oder eventuell auch durch uns gekaufte Artikel/Waren (Fliesen usw.)?

    Danke vorab für eure Hilfe:28:.

    Grüße

    PieWie
     
  2. #2 Kriminelle, 01.03.2017
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    Nix! Warum auch? Ist reine Privatsache, wenn nicht gewerblich.

    Erst nach Einzug kann man Handwerkerrechnungen einreichen, auch ausgewiese Arbeitsstunden des Galabauers.


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  3. #3 Andi1888, 01.03.2017
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    Also am Besten vor dem Innenausbau einziehen und dann die Arbeiten erledigen lassen.
     
  4. #4 driver55, 01.03.2017
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    Auch das würde nicht funktionieren....ausser der Innenausbau erfolgt erst nach 10 Jahren, dann ginge es vermutlich als Renovierung durch:winken
     
  5. #5 Andi1888, 01.03.2017
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    Es sollte so funktionieren wie ich es gesagt habe. Siehe auch:
    https://www.haufe.de/steuern/kanzle...i-einem-neubau-optimal-nutzen_170_301002.html

    Zur Not mit dem Steuerberater zusammen setzen um die optimale Vorgehensweise abzuklären.
     
  6. #6 driver55, 01.03.2017
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    Die wesentlichen Bauarbeiten müssen abgeschlossen und der Bezug der Wohnung zumutbar und bereits erfolgt sein. [Quelle, Dein Artikel]
     
  7. #7 wise1980, 02.03.2017
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    Der Innenausbau muss schon getätigt werden, wie sonst willst du einziehen? Das hätte beim FA wahrscheinlich keine Chancen auf Anerkennung. Allerdings sind so Dinge wie z.B. die Arbeiten an Grünanlagen, die Arbeiten am Außenputz, Montage von SAT-Anlagen, Installation von Küchen & Duschabtrennung, absetzbar, wenn sie nach einem Einzug stattfinden.

    Für den Threadersteller ist aber grundsätzlich wichtig, dass er ausschließlich Arbeitsleistungen absetzten kann. Materialien sind vollkommmen ausgeschlossen.
     
  8. #8 Andybaut, 02.03.2017
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  9. #9 Andi1888, 02.03.2017
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    Ich finde das beschriebene Beispiel, dass man mit dem Ausbau des OG wartet eigentlich ganz ok.
    Manchmal kann man ja auch mit Handwerkern reden, dass eine Rechnung erst später gestellt wird, wenn es gerade ein Jahreswechsel ist.
     
  10. PieWie

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    Dann ist das ja wirklich lohnenswert gewesen. Ok, dann weiß ich schonmal, dass ich mich bei der Steuer darum erstmal nicht kümmern muss. Zumindest nicht für letztes Jahr.
    Schade.... hatte gedacht es gibt noch irgendwas

    Danke euch!!
     
  11. PieWie

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    nochmal ich. D.h. aber die Arbeitsleistung für den Bau der Garage kann ich berücksichtigen, oder?
     
  12. #12 wise1980, 02.03.2017
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    Wenn der Bau nach eurem Einzug erfolgt ist, dann schon.
     
  13. PieWie

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    Jep, das wäre der Fall. Dann werde ich mich mal dran geben und es mit einbauen. Mal sehen was die Jungs vom Finanzamt sagen

    Danke euch
     
  14. #14 Corinna72, 03.03.2017
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    FALSCH!

    Die Arbeiten des GALA Bauers können als Handwerkerleistung auch im Falle einer Neuanlage des Garten abgesetzt werden.
    Ist viel zu wenig bekannt, es gibt sogar ein höchstrichterliches Urteil dazu:

    http://www.n-tv.de/ratgeber/Auch-Neuanlegen-ist-absetzbar-article5500611.html

    Logischerweise hat unser FA uns diese Arbeiten auch in voller üblicher Höhe (6000 / 1200) anerkannt.
     
  15. #15 Kriminelle, 03.03.2017
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    @Corinna72

    das Zauberwörtchen heisst "selbst bewohnt". Dein Link bezieht sich auf eine Neuanlage von einem schon bewohnten Haus, nicht eines Rohbaus.

    Das Wissen, ob Ihr logischerweise schon bei Euch im Haus wohntet, ist dem Leser fremd.
     
  16. #16 Corinna72, 03.03.2017
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  17. #17 Kriminelle, 03.03.2017
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    Sorry, Corinna
    Aber auch in dem von Dir verlinkten Thread wird nichts anderes ausgesagt.

    Ein Auszug aus der einen Verlinkung:
    "Im Urteilsfall ging es um die Neuanlage eines Gartens. Die Richter arbeiteten in ihrer Begründung heraus, dass die Neuanlage eines Gartens eine Leistung innerhalb eines vorhandenen Haushaltes ist und deshalb förderungswürdig ist.

    Lediglich Handwerkerleistungen, die erst der Errichtung eines Haushalts dienen, also beispielsweise ein Neubau betreffen, können nicht steuerlich gefördert werden."

    Es geht immer um die Neuanlage eines Gartens _innerhalb eines vorhandenen Haushalts_. Das schließt den Einzug in dieses Hauses ein, wozu der Garten gehört.
    Bist Du dort noch nicht eingezogen oder gemeldet, ist es folglich auch nicht Dein Haushalt.

    Wenn also "logischerweise " Dein Finanzamt Euren Garten _vor der Schaffung des Haushalts_ an dieser Adresse die Handwerkerkosten der Außenanlagen bedacht hat, ist da in der Erklärung etwas falsch benannt worden oder das Amt hat mal einen guten Tag gehabt.

    Das war jetzt aber auch meine letzte Antwort hierzu - der TE kann ja alles mal anweisen... und schauen, was er davon hat ;)

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  18. #18 Corinna72, 04.03.2017
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    In der Regel wird das einfach vom FA anerkannt, wie ja auch hier in diesem Forum mehrfach berichtet wurde.
    Und mehr als ablehnen kann das FA so einen Antrag auch nicht.
    Also hat man viel zu gewinnen, aber nichts zu verlieren.
     
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