Bauleistungsbeschreibung vs. Gesetz

Diskutiere Bauleistungsbeschreibung vs. Gesetz im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn aber laut BLB eine Treppe mit drin ist, hat man dann nicht den Anspruch, dass diese nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen eingebaut...

  1. BaUT

    BaUT

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    Nochmals NEIN - Du hast keinen Anspruch auf ein Geländer, sondern evtl. nur auf einen begehbaren Deckel.

    Da es sich bei dem Spitzboden nicht um Aufenthaltsräume sondern nur um Lagerfläche handelt werden weder an die Treppe noch an das Treppenauge Sicherheitsanforderungen wie in den darunter befindlichen Geschossen gestellt.

    Deine Freundin kann das ja gerne mit eurer LBO in der Hand beim BT durchboxen - vielleicht ist er kulanter als ihr glaubt und schnitzt euch ein Geländer. Wenn nicht, würde ich Euch von einem diesbezüglichen Rechtsstreit abraten, da die Erfolgsaussichten sehr gemischt sein dürften.
     
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