Bauleiter: Honorarkürzung?

Diskutiere Bauleiter: Honorarkürzung? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Kurz zur Situation: Wir bauen ein EFH mit einem Architekturbüro. Die LP 1-5 wurden zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die LP 6-8 hat ein...

  1. #1 D3n3thor, 15.12.2019
    D3n3thor

    D3n3thor

    Dabei seit:
    26.07.2019
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    3
    Kurz zur Situation:
    Wir bauen ein EFH mit einem Architekturbüro. Die LP 1-5 wurden zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die LP 6-8 hat ein selbstständiger Bauleiter übernommen - damit fingen unsere Probleme an. Unser Bau (130m² EFH mit Keller) startete im Okt 2018 und wir werden wohl im April 2020 einziehen. Die kalkulierten Kosten sind mittlerweile mit knapp 30% überschritten.
    Mit unserem Bauleiter ist ein Festpreis von 18.000 Euro brutto vereinbart (er hat bereis 2/3 davon erhalten).
    Mittlerweile fragen wir uns wofür er überhaupt Geld bekommt... Zu den Hintergründen:

    1. Nach der Kalkulation gingen die LV's raus --> die Angebot der einzelnen Gewerke lagen teilweise 100% darüber

    2. Bei einigen Gewerken konnten wir Festpreise auf Basis des LV vereinbaren. Trotzdem kamen dann Mehrkosten auf die unser Bauleiter einfach durchwinkte und uns auch nicht erklärte warum. (Beispiel Dach: Kalkulation 20.000 Euro, der Festpreis belief dann 22.700 Euro - mittlerweile sind bei 26.000 Euro und es sind immer noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen,

    3. Stillstand zwischen den Gewerken: Generell haben wir das Gefühl dass sich der BL nicht kümmert und die Gewerke nicht greifen. Beispiel Klinker/Dach: Klinker fertig; Dach kam erst 7 Wochen später weil sich der BL zwischenzeitlich alle 2 Wochen für 30min mit dem Dachdecker getroffen hat.

    4. Kosten bei Mängeln: Das Dach lag 6 Monate offen (Unterspannbahn war drauf) und kurz vor Eindeckung drang Feuchtigkeit ein. Dadurch entstanden mir Mehrkosten (Austausch Dämmung) und zudem das Risiko eines Gewährleistungsausfalls bei Schäden etc. Ich wurde von mehreren Personen im Laufe der 6 Monate angesprochen, dass ein Dach eigentlich nicht so lange offen liegen darf.Daraufhin sprach ich den BL an ob er das nicht wissen müsse, darauf bekam ich als Antwort ".... ich bin kein Dachdecker"

    Die Liste könnte ich über alle Gewerke fortführen! Generell meine Fragen:

    1. Muss der BL nicht zusehen dass die (von ihm kalkulierten Gewerke) im Budget bleiben? Vor allem gerade dann wenn es einen Festpreis auf Basis seines LV gibt?
    2. Darf er die Mehrkostenpositionen einfach ohne freigegebenes Nachtragsangebot vom Bauherren beauftragen?
    3. Muss er nicht dafür Sorge tragen, dass der Bau bei Witterungseinflüssen (siehe o.g. Punkt 4) geschützt wird bzw. dann die Kosten bei Schäden tragen?

    Um es kurz zu machen:
    Nach unserem Befinden ist der BL nicht zu gebrauchen: Die Kosten explodieren ohne dass er was dagegen macht, zeitlich scheint er auch keinen Druck zu haben und hinzukommt noch seine mangelhafte Organisationsfähigkeit (nicht erreichbar, kommuniziert nicht, Rechnungen von Handwerken liegen teilweise 2 Monate rum oder werden aus Versehen weggeheftet sodass diese mich als Bauherren schon anrufen/mahnen).

    Alles in allem haben meine Frau und ich den Eindruck sehr viel Geld für eine mehr als mangelhafte Leistung auszugeben.

    Die Frage ist nun:
    Welche rechtlichen Heben habe ich und kann ich sein Honorar kürzen?

    Danke!
     
  2. #2 Fabian Weber, 15.12.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.442
    Zustimmungen:
    5.102
    Zu allen Punkten lautet die Antwort NEIN

    zu1:

    Bei den Festpreisen kommt es auf den Vertrag an. Wenn unvorhersehbare Leistungen hinzukommen steht dem Auftragnehmer eine Vergütung zu. Beim Neubau allerdings eher selten.
    Das es derzeit allgemein Abweichungen von Kostenschätzung zu Auftrag gibt ist der aktuellen Baukonjunktur geschuldet.

    Zwei Beispiele aus eigener Praxis:
    Kostenschätzung Fenster gem. BKI-Baukostenindex und Vergleichsobjekten 450.000€. Billigster und einziger Bieter 900.000€.

    Dach Schätzkosten wie vor 250.000€. Erstbieter 500.000€, Zweitbieter 680.000€.

    Alleine hier also Kostensteigerungen von über 100%. Die Frage ist nun, Baustopp und nochmal auf den Markt werfen bei ungewissem Ausgang oder trotzdem beauftragen? Umplanen würde den Bauherren ähnlich weit zurück werfen und auch zu Mehrkosten führen.

    zu2:

    Im Regelfall darf er das nicht, da es ja auch gar nicht sein Geld ist. Im Einzelfall kann es schonmal vorkommen, dass der Bauleiter im Sinne des Bauherrn schnell entscheidet um weitere Kosten abzuwenden, z.B. Notabdichtung auf Stunde oder ähnlich.

    zu3:

    Das ist primär die Aufgabe der ausführenden Firma, allerdings muss auch hier der Bauleiter zur Schadensabwendung die Firma mindestens auffordern hier aktiv zu werden.

    zu4:

    Eventuelle Schadenskosten können häufig auf die Firma umgelegt werden.
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  3. #3 Fabian Weber, 15.12.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.442
    Zustimmungen:
    5.102
    Das Honorar würde ich nicht gleich kürzen, aber die Nachträge soll er doch bitte mal besser erklären.
     
  4. #4 simon84, 15.12.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.701
    Zustimmungen:
    5.534
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Oder nichts dagegen machen kann.
    Die Optionen sind (wenn man mal davon ausgeht, dass es vertraglich keine Handhabe gibt, also Unerwartetes oder auftraglich nicht abgedeckte Mehrmengen):

    - Weniger Ausführen
    - Andere Auftragnehmer suchen

    Welche der beiden Optionen wäre euch denn z.B. beim Dach am liebsten?

    Die Mehrkosten sollte er aber schlüssig gemeinsam mit dem Ausführenden erklären können.

    Hatte der Archi LP 6-8 nicht angeboten?
     
  5. #5 D3n3thor, 17.12.2019
    D3n3thor

    D3n3thor

    Dabei seit:
    26.07.2019
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    3
    Danke für die zahlreichen (wenn auch ein wenig ernüchternden) Antworten.

    Das Honorar kürzen ist vielleicht ein wenig scharf ausgedrückt... Wäre es zumindest möglich zu sagen man begleicht keine seiner Rechnungen bis er Bau abgeschlossen ist und man alle Probleme/Mängel besprochen hat?
     
  6. #6 Fred Astair, 17.12.2019
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.575
    Zustimmungen:
    5.104
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Du kannst vielleicht Warzen besprechen, nicht aber Mängel. Dafür gibt es die Mängelrüge.
    Diese musst Du gegenüber dem Auftragnehmer aussprechen. Am Besten mit Hilfe eines Anwalts. Dem Bauleiter kannst Du Schlechtleistung vorwerfen, mit Fristsetzung Abhilfe verlangen und ggf. mit Honorarkürzung drohen. Alles aber mit juristischer Unterstützung. So wie Du unterwegs bist, fällst Du auf die Nase.
     
    Jo Bauherr und simon84 gefällt das.
  7. #7 El Gundro, 07.01.2020
    El Gundro

    El Gundro

    Dabei seit:
    11.02.2016
    Beiträge:
    177
    Zustimmungen:
    19
    Beruf:
    Projektleiter
    Ort:
    Lichtenau
    schon mal überlegt, dass de Architekt in Lph. 1-5 evtl. die Preise schöngerechnet hat, dass Ihr das Projekt überhaupt angeht?
    Du kannst doch nicht den bauleiter dafür verantwortlich machen, wenn er keine Angebote zu Preisen bekommt, die ein anderer mal vorher festgelegt hat.

    Das einzige, wo er evtl besser werden muss, ist die Erklärung zu den durchgewunkenen Mehrkosten zum Festpreis.
     
    simon84 gefällt das.
  8. #8 Andreas Teich, 18.01.2020
    Andreas Teich

    Andreas Teich

    Dabei seit:
    20.03.2012
    Beiträge:
    2.928
    Zustimmungen:
    474
    Beruf:
    Gebäude-Energieberater, Planungsbüro, HW-Meister
    Ort:
    Bonn und Kärnten/Österreich
    Benutzertitelzusatz:
    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Solche Fragen würde ich mit einem Fachanwalt für Baurecht besprechen,
    der dann auch die Verträge und jeweiligen Arbeitsumfang sichten kann.

    ZB dürfen Unterspannbahnen in der Regel wegen der UV-Stabilität nur 3 Monate frei bewittert und
    müssen ggf ausgetauscht werden, was nachträglich mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden wäre.
     
Thema: Bauleiter: Honorarkürzung?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. architekt mangelhafte bauleitung honorarkuerzung

Die Seite wird geladen...

Bauleiter: Honorarkürzung? - Ähnliche Themen

  1. Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen

    Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen: Huhu, es gab schon viele Fragen zu diesem Thema, aber noch keine die auf meinen Sachverhalt zutrifft. Im Rahmen der Kernsanierung unseres...
  2. Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?

    Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?: Hallo liebes Forum, bin neu hier und bitte Euch um Hilfe. Kurze Erläuterung zu meinem Forumsname: Ich habe eine ETW bei einem Bauträger gekauft...
  3. Brauch ich einen bauleiter

    Brauch ich einen bauleiter: Hallo, ich bin neu hier im forum, vll kann mir jemand die frage beantworten. wir haben eine bestehende Halle angemietet und müssen eine...
  4. Leitfaden/Literatur für den Einstieg als Bauleiter/Überwacher

    Leitfaden/Literatur für den Einstieg als Bauleiter/Überwacher: Hallo zusammen, mich würde interessieren, ob der eine oder andere eine aktuelle gute Literatur bzw. einen Leitfaden an dem man sich halten kann...
  5. Vor Umbau will Bauleiter Nachfinazierung sichern!!

    Vor Umbau will Bauleiter Nachfinazierung sichern!!: Hallo, seit Anfang des Jahres verspricht uns der Bauleiter mit dem Beginn unseres Dachneu-/umbau,die Finazierung steht seit Ende letzten Jahres....