Baumängel oder nicht?

Diskutiere Baumängel oder nicht? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben gerade eine Auseinandersetzung mit unserem Bauleiter, der einen Auftrag zur Modernisierung ausgeführt hat. Bei den...

  1. Puetz

    Puetz

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    Hallo zusammen,

    wir haben gerade eine Auseinandersetzung mit unserem Bauleiter, der einen Auftrag zur Modernisierung ausgeführt hat.

    Bei den Modernisierungsmaßnahmen wurden unter anderem neue Elektro-Leitungen gelegt und auch der Bodenbelag erneuert. Dabei kam es zum Teil zu Ergebnissen, die wir bemängeln wollten. Der Bauleiter will die Mängel nicht anerkennen und sagt, dass es sich in beiden Fällen um Nachträge und keine Mängel handele.


    1. Mangel: (Siehe Bild) Bei dem Verlegen der Leitungen ist einiges an Putz runtergekommen. Laut Vertrag sollten aber nur die Schlitze neuverputzt werden, da es sich hier nicht mehr um Schlitze handelt, so der Bauleiter, müsse die Stelle nicht verputzt werden bzw. wir sollten für das Verputzen noch einmal draufzahlen. Er schrieb: „Wenn der Putz so Lose ist das er bei den Arbeiten abfällt ist dies ein Nachtrag und kein Mangel. Die Arbeiten kann ich somit nicht ausführen oder als Mangel anerkennen.“



    2. Mangel: Die Fußleisten liegen nicht zu 100% auf dem Boden auf. Es gibt hier in unregelmäßigen Abständen Lücken von ca. 1 mm. Auf unsere Nachfrage erhielten wir die folgende Antwort:

    „Der Spalt zwischen Boden und Sockelleiste ist kein Mangel. Gerne kann ich pro lfm die Versiegelung mit Silikon für 4,20€ anbieten, Netto inkl. Material.“

    Auf die Anmerkung, dass wir nach vorherigen Einsatz von Ausgleichsmasse (auch von der Firma übernommen) solche Lücken nicht erwartet hatten, kam folgende Nachricht:

    „Nicht wenn der Ausgleichsbedarf höher als 10 mm also einen cm lagen dann hätten wir zweimal ausgleichen müssen“



    Ich bin mit der Situation sehr unzufrieden, daher wollte ich hier einmal fragen, wie Sie die Situation hier im Forum einschätzt. Stellen wir uns nur an und der Bauleiter hat Recht? Lohnt sich der Stress, die Auseinandersetzung weiter auszutragen? Wie würden Sie sich in der Situation verhalten?

    Viele Grüße
     

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  2. #2 Fred Astair, 08.11.2022
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    Das was das Foto zeigt ist kein Schlitzeverschließen sondern ein großflächiges Verputzen von Wänden.
     
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  3. Puetz

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    Ok, da gebe ich Ihnen völlig Recht. Heißt das auch, dass die Handwerker die Schäden, die sie verursacht haben, nicht beheben müssen bzw. wir den Umstand nicht offiziell bemängeln dürfen?
     
  4. #4 BaUT, 08.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 09.11.2022
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    Irrtum - die Handwerker haben keine Schäden verursacht, sondern der altersschwache Putz hätte sowieso erneuert werden müssen, zumindest dort wo er abgefallen ist! Das wären also Sowiesokosten die der Bauherr auch beim nächsten Tapetenwechsel hätte zahlen müssen.
    Im Übrigen dürfen sie da gerne eine Mangelanzeige an den Hersteller des abgefallenen Putzes schreiben, denn es fehlt offensichtlich der Vorspritzbewurf / Haftgrund auf dem nackten Mauerwerk.

    Das ist kein Mangel! Der Spalt ist aufgrund zulässiger Toleranzen in der Ebenheit des Bodens "normal". Wer meckert bekommt gegen Aufpreis eine Silikonfuge. Das ist auch korrekt.
     
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  5. #5 JohnBirlo, 08.11.2022
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    Biste Privatperson? Dann wär das nach Preisangabeverordnung unzulässig
     
  6. #6 Fabian Weber, 08.11.2022
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    Also für mich sieht es so aus, als wurde nicht geschlitzt, sondern gestemmt. Darum ist der Putz abgefallen. Wenn man eine Schlitzfräse benutzt hätte, wär das nicht passiert.

    Ist also die Frage, was da genau vereinbart war.

    Für die Ebenheit des Bodens kannst Du in die DIN 18202 Tabelle 3 und je nach Vertrag Zeile 3 oder 4 schauen.

    Den Preis für das Silikon finde ich ums doppelte zu hoch.

    Nur zur Info, es handelt sich nicht um Euren Bauleiter, sondern um den Bauleiter der Firma. Euer Bauleiter würde auch Eure Interessen vertreten, der halt umgekehrt.
     
  7. #7 Maape838, 09.11.2022
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    Da bin ich auch. Das wurde reingeklopft. Aber eventuell wäre der Putz auch abgefallen wenn gefräst wurde. Weil siehe @BaUT. Wenn ich Schlitze fräse und der Flatschen fällt ab mache ich auch nichts mehr. Schlitze verputzen ja, Wand nein. Dumme Situation. Was soll denn das nachverputzen kosten? Redet ihr nicht darüber und schreibt euch nur? Muss nicht mal einer gesagt haben " achherje hier ist der Putz abgefallen. Was machen wir da?"
     
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  8. SvenvH

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    Wieso? Das ist ein üblicher Preis. Bzw. eher noch günstig, da sich Silikon in den letzten Monaten stark verteuert hat.
     
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  9. #9 hanghaus2000, 09.11.2022
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    mMn war der Putz mangelhaft. SO großflächige Ablösungen ohne Spuren zu hinterlassen???? Da kann der Elektriker nix fuer.
    Wegen dem mm Fuge wuerde ich keinen Aufstand machen. Ist doch eh hinter einer Schranktür?
     
  10. #10 Tilo, 09.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 09.11.2022
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    Hallo
    Also, wenn ich mir das Foto richtig in Ruhe anschaue, wurde da mit dem Stemmhammer "geschlitzt". Gerade links zur Dose gut zu erkennen. Das der vermutlich Gipsputz keine ausreichende Haftung auf dem KS - MW hatte, kommt da noch hinzu, kann dem Handwerker jedoch nicht angelasten werden.

    Es handelt sich um keinen Mangel, sondern um einen Schaden, der entstanden ist. Vielleicht
    wäre es mit einer Schlitzfräse nicht passiert. Das Schließen/ Verputzen der Kabel ist ja im Auftrag, die Mehrleistung Wandputz in einer Größe von 1 m2 würde ich dem Handwerker vergüten. Da lohnt es sich nicht großartig zu diskutieren oder zu streiten. Wie reden hier über 50,00 €.
     
  11. BaUT

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    @Puetz ist offenbar längst raus. Zumindest scheint er/sie/es bereits verstanden zu haben und hat keine weiteren Fragen.
     
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