Baumentfernung - Anforderungen der Versicherung?

Diskutiere Baumentfernung - Anforderungen der Versicherung? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi, folgendes Szenario: im Hof eines Mietshauses knickt ein Baum um. Geschätzte Kosten der Entfernung des Stammes bis unter die Erdoberfläche...

  1. remark

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    Hi,

    folgendes Szenario: im Hof eines Mietshauses knickt ein Baum um. Geschätzte Kosten der Entfernung des Stammes bis unter die Erdoberfläche um die 300-400 Euro. Die Versicherung wird das voraussichtlich bezahlen.

    Was für Anforderungen stellt so eine Versicherung an die Entfernung? Muss das ein Gartenbaubetrieb sein? Oder muss es irgendein Gewerbebetrieb sein (angemeldet als Hausmeisterservice o.ä.)? Oder kann das auch ein Bekannter machen, der dann einfach privat eine Rechnung ausstellt?

    Grüße,
    Robert
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Und wie geht sowas?

    Gruß Lukas
     
  3. #3 reddoppelx, 21.10.2010
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    Hallo hab dazu dies gefunden:

    ------------------
    Schreibe jedoch auf die Rechnung: "Keine USt ausweisbar, da Privatperson"

    Du darfst zwar auch USt ausweisen aber dann bist Du verpflichtet eine USt-Erklärung zu machen (§ 14 Abs. 3 Satz 1 UStG)
    Die Firma wofür Du tätigst war, will natürlich die Kosten die sie zu zahlen hat als Betriebsausgabe absetzen. Dies geht nur wenn eine Rechnung vorliegt.

    Dienstleistungen fallen unter "sonstige Leistungen" und sind steuerbar nach § 1 Abs. 1 Satz 1 UStG.

    Egal wie oft die Leistung erbracht wurde, sind es Einnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 2 EStG.

    Am Ende des Jahres ist eine Anlage GSE aus zu füllen und der Einkommensteuererklärung beizufügen.

    Unterlässt Du dieses und die Firma die dir die Kosten bezahlt hat, wird mal durch eine Aussenprüfung kontrolliert, kann es sein das auch der Empfänger der Betriebsausgabe geprüft wird, ob er die Einnahme in seiner Steuererklärung angegeben hat.
    Ist es unterblieben wäre es eine leichtfertige Steuerverkürzung, welche mit Geldbuße geahndet werden kann.

    Hast Du irgendwelche Ausgaben gehabt sind diese von den Einnahmen ab zu ziehen und nur der verbleibende Betrag kommt in die Anlage GSE.
    Hier muss jedoch eine Gegenüberstellung der Einnahmen / Ausgaben gemacht werden (Einnahme / Überschussrechnung) und ebenfalls beigelegt werden.

    Auswirkungen auf deine Steuererklärung dürfte dieser Kleinbetrag nicht haben, sofern es bei einer "einmaligen" Sache bleibt.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ist kein Problem.

    Gruß
    Ralf
     
  5. Lukas

    Lukas

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    Na, dann melde ich doch morgen mein Gewerbe ab. :)

    Gruß Lukas
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Kannst Du machen, aber nur in kleinem Umfang.
    Sobald Du damit gewerblich auftrittst, sieht´s wieder ganz anders aus. Es kommt auch auf die Tätigkeit an die ausgeführt wird.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 robinson, 21.10.2010
    robinson

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    Die ganzen o.g. Vorschriften aus dem EStG haben hier nicht viel zu suchen...

    Wenn es sich um eine EINMALIGE Aktion handelt, ist der Hobby-Baum-Entferner kein Gewerbetreibender damit.

    Bei mir hat Kyrill einen Sichtschutzzaun umgelegt. Ich habe ihn selber wieder aufgestellt. Die Versicherung (Wohngebäude) hat mir das Material und 14 € pro Stunde für die Eigenleistung gezahlt (war ein Samstag = 7 Stunden Arbeit von mir und meinem Vater). Gelangt hat eine einfache Aufstellung = Stundenzettel. Für die Versicherung war das immer noch halb so teuer, als wenn ich einen Landschaftsgärtner für die Kleinigkeit engagiert hätte.

    Das sind Einnahmen aus Leistungen. Sofern die unter der Freigrenze von 256 €/Jahr liegen sind sie nicht steuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 EStG).

    Gruß vom Finanzbeamten!

    Jochen
     
  8. Gina

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    Und auch ganz wichtig:

    In der Rechnung keine Umsatzsteuer offen ausweisen.

    Gruß
    von einem (weiteren) Finanzbeamten
     
  9. remark

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    Vielen Dank für die Antworten, das hilft schon weiter.
    Warum sollte ein Privater Umsatzsteuer ausweisen wollen?

    Viele Grüße,
    Robert
     
  10. #10 robinson, 25.10.2010
    robinson

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    ...alles schon da gewesen...
     
  11. #11 thowing, 25.10.2010
    thowing

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    mit 14 euro die stunde waren die aber sehr kulant. normalerweise dürfen versicherungen keinen hohen stundensatz an privatpersonen auszahlen, sonst könnte dies als förderung der schwarzarbeit angesehen werden.

    gruß
    thomas
     
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