Baumurks mit Aufsicht!

Diskutiere Baumurks mit Aufsicht! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; @uban: Stichwort "Verzicht auf WDVS": wie sollte man denn die Betonflächen dämmen? Und wie hättet Ihr die Attika ausgebildet? Ich habe mit...

  1. #41 rastapopoulos, 26.03.2014
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    @uban: Stichwort "Verzicht auf WDVS": wie sollte man denn die Betonflächen dämmen? Und wie hättet Ihr die Attika ausgebildet? Ich habe mit jemandem gesprochen, der meinte, dass man die Attika hätte mauern können - den bräuchte man auch das WDVS nicht. Ist das WDVS evtl. nur angebracht worden, damit kein Versatz entsteht?

    Da sowieso laut Gutachten alles in dem Bereich neu gemacht werden muss, wäre es sinnvoll die Attika zu mauern und den OSB-Hasenstall zu entfernen?

    Und dann müsste auch die Dachhaut noch ergänzt werden - die wurde nämlich so dimensioniert, dass sie in der Mitte der Attika aufhört (also wie ein zu kleines Bettlaken auf der Matratze), sodass die OSB-Platten oben, unter der nicht fachgerecht montierten Attikaverblendung (mit grossen Fugen), schön feucht werden durch eindringendes Regenwasser. (Durchfeuchtung bei 35%, soweit ich das Gutachten erinnere).
     
  2. #42 rastapopoulos, 26.03.2014
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    hatte vergessen: /Ironie an "......." /Ironie aus
     
  3. #43 Thomas B, 26.03.2014
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    ...nein, Ralf, das muß man den Handwerkern nur vorher sagen. Dann ist da Ruhe im haus. Nicht weil die so leise arbeiten, sondern weil dann da keiner arbeiten will und wird....
     
  4. #44 rastapopoulos, 26.03.2014
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    komisch, haben die alle was zu verbergen? Soll etwa keiner sehen, dass sie gewissenhaft arbeiten?
     
  5. #45 Gast036816, 26.03.2014
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    dann wirst du alles selber machen!
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2014
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    Stell Dir einfach vor, Kollege X hat eine OP bei einem wertvollen Tier versaut, Du sollst es richten, aber der auf Krawall gebürstete Halter sagt:
    Ich stehe mit im OP Saal und will jeden Schritt begleiten.

    Machst Du das? Oder hast Du was zu verbergen???

    Wenn ich Deine Äusserungen hier so lese:
    dann ahne ich einen Teil der Problemursachen. Und die liegen auf DEINER Seite
     
  7. Roth

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    Kenn ich nur zu gut, dass dem Bauherrn eine Mitverantwortung zugeschoben werden soll, wenn der Architekt versagt hat. Der Bauherr hat dann womöglich was zu verbergen, anders kann`s doch gar nicht sein...
     
  8. #48 Thomas B, 26.03.2014
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    Nein!

    Aber manchmal sind auch die Erwartungen an den Architekten zu hoch: Bsp: "er legte uns nur eine Fliese 30/60 vor"...ja was hätte er denn machen sollen? Architekten können keine Mustervorlagen bereitstellen. Wahrscheinlich hatte der Kollege/-in diese Fliese zufällig herumliegen. Da ist dann auch Mitwirkung des BH gefragt sich Fliesen, Bodenbeläge usw. anzugucken. Dafür gibt es genug Möglichkeiten/ Ausstellungen.

    Aber ein Zuschauen bei der Arbeit ist wirklich kontrakproduktiv. Ich würde da nicht arbeiten wollen, wenn mir ständig Jemand über die Schulter linst....
     
  9. Roth

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    Es geht doch nicht um zu hohe Erwartungen an den Architekten - und das Fliesenproblem ist im Verhältnis zu "60.000 Euro Schaden +/- 30%" wohl eher marginal.
     
  10. rodopp

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    Na ja, aber mehr Augen sehen mehr ...

    Wenn man es als Bauherr nicht macht (alles kontrollieren): Wir haben Steine X bestellt, für Steine X gab es ein Angebot seitens der Baufirma und auch in der Rechnung stehen Steine X. Eingebaut wurde billigere Steine Y

    Während einer Gerichtsverhandlung hat uns als Bauherren der Richter Vorwurf gemacht - "sie konnten doch anhand der Bezeichnungen auf den Palettenverpackungen der Steine sehen, was die für Rohdichte haben und sollten gleich melden, dass es die falschen Steine sind usw."

    Aber der Bauleiter - den verteidigt der Richter "der konnte doch nicht überall sein und alles kontrollieren" ;-)
     
  11. #51 Thomas B, 26.03.2014
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    Kontrolle? Natürlich! Das ist ja u.a. der Job des Bauleiters!

    Aber eben nicht danebenstehen während gehandwerkelt wird...jedenfalls nicht ständig!
     
  12. rodopp

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    aber auch nur manchmal... seitens des Richters heisst es z.B. - die Verklebung der Steine auf Vollflächigkeit muss der Bauleiter gar nicht kontrollieren, es handelt sich um eine "handwerkliche Selbstverständlichkeit" ;-)
     
  13. #53 Thomas B, 26.03.2014
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    Natürlich kann man jedes Detail und jede handwerkliche Aktion überprüfen. Man müßte dann eben ganztägig vor Ort sein. Mithin könnte ein Architekt dann auch nur ca. 2 x Bauleitung je Lalenderjahr bearbeiten, denn für mehr wäre keine Zeit (keine Ahnung wann er dann die Vorplanung, die vor der reinen Bauleitung steht machen sollte....nächtens vielleicht?).

    Ein Bauherr müßte also willens sein -ganz grob- ein halbes Jahreseinkommen eines Architekten für seine Bauleitung hinzulegen. Wir sind also im deutlich 5 -stelligen Bereich. Sagen wir.... 25 - 30k für die Bauleitung. Plus MwSt.

    Es ist also wirtschaftlich kaum vertretbar noch so etwas inszenieren zu wollen.

    "Übersieht" der Kollege auch mal etwas, weil er eben nicht 24/7 auf der Baustelle sein kann, so gehört dies m.E. einfach zum Lebensrisiko. Niemand wird die Rübe dafür hinhalten wollen, daß Andere immer und überall alles richtig machen....das geht einfach nicht.
     
  14. Roth

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    Gehört zum Lebensrisiko (des Bauherrn???) Von wegen! Der Architekt ist zur Mängelverfolgung verpflichtet, auch zu der seiner eigenen.
     
  15. #55 Thomas Traut, 26.03.2014
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    Grundsätzlich schon. Aber um auf rodopps vollflächige Verklebung zurückzukommen: Die ist nach Fertigstellung kaum noch nachzuweisen. Soll da wirklich bei jedem Maurer einer danebenstehen müssen, der den Mörtelauftrag überwacht? Da wäre dann je Maurer 1 Überwacher nötig.
     
  16. rodopp

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    Die Verklebung kann noch heute immer noch problemlos überprüft werden (das Mauerwerk ist von außen seit 2006 noch nicht verputzt, um eben für eventuelle weitere Begutachtungen die Möglichkeit offen zu halten, das noch zu überprüfen) - wenn das 2 gerichtlich bestellte Sachverständige in ihren Gutachten im Jahr 2009 und 2012 machen konnten, dann konnte das sicherlich auch während der Bauphase festgestellt werden. Dafür muss der Bauleiter überhaupt nicht beim Handwerker stehen, er muss auch nicht jeden Tag auf der Baustelle sein - die Nichtvollflächigkeit der Verklebung der Steine war auch nach Fertigstellung des Rohbaus noch gut sichtbar und erst nach der Fertigstellung des Rohbaus hat uns darauf ein privat bestellter Sachverständiger aufmerksam gemacht.

    Zitat gerichtlich bestelltes Gutachten 2009 - siehe da, auch NACH Fertigstellung des Rohbaus konnte der Sachverständige die Ausführung der Verklebung noch bestens einschätzen:

    "Wenn der Dünnbettmörtel gemäß den Verarbeitungsrichtlinien aufgebracht wurde, müsste man,
    wenn man durch die Stoßfuge der darüberliegenden Ziegelschicht auf die Lagerfuge blickt, eine durchgehende Mörtelschicht sehen.
    Außerdem müsste man beim Blick auf die Wandfläche den Mörtel der Lagerfuge sehen. Es ist jedoch festzustellen, dass dies an sehr
    vielen Stellen nicht der Fall ist. In einigen Lagerfugen konnte eine Nagelfeile bis zu 10 cm eingeschoben werden. Daraus
    lässt sich schließen, dass insbesondere der Bereich der Ziegelaußenschale zu großen Teilen nicht vermörtelt ist (...) Die für die Außenmauerwände verwendeten Ziegel wurden nicht fachgerecht verklebt. Die Lagerfugen entsprechen nicht den Vorgaben
    gemäß Zulassung, da sie nicht vollflächig vermörtelt wurden und große Fehlstellen aufweisen." usw. usw.

    Also keine Geheimnisse oder schwer festzustellende Problematik, der gerichtlich bestellte Sachverständige konnte das ohne irgendwelche Bauteilöffnung problemlos feststellen und musste nicht baim Mauern dem Handwerker auf die Finger schauen ... man muss es nur wollen ...
     
  17. rodopp

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    Oder z.B. die Nichteinhaltung der Überbindemaße - Zitat gerichtlich bestelltes Gutachten: "„Die Unterschreitung der Überbindmaße stellt in dieser Häufung ebenfalls einen Mangel dar ..." - das kann man sicherlich auch sehen, wenn mal einmal in der Woche die Baustelle besucht ...
     
  18. #58 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Na rodopp, musst Du schon wieder fremde Themen kapern, um Deine Jammerorgien auszuleben??
     
  19. #59 Skeptiker, 26.03.2014
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Kürzlich trug der Jurist Gerd Motzke http://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Motzke bei einer Fortbildung der Architektenkammer Berlin vor, dass diese theoretische Forderung praktisch unerfüllbar ist: "Jeder Ausführende macht Fehler, jeder Überwacher macht Fehler. Eine hundertprozentige Kontrolle ist nicht leistbar, denn das von Menschen leistbare ist begrenzt - gegenüber einer unendlichen Möglichkeit Fehler zu machen." Zumindest habe ich ihn so verstanden.

    Mir ist noch kein primärer Ausführungsfehler begegnet, bei dem nicht auch die vom Bauherrn beauftragte Objektüberwachung beteiligt war.
     
  20. rodopp

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    Ich schreibe doch zum Thema - nicht jeder Mangel in der Bauüberwachung ist so, dass es einer pausenlosen Anwesenheit des Bauleiters bedürfen würde und habe das mit einem konkreten Beispiel belegt, damit mir nicht vorgevorwen wird, ich spinne nur und solche Mängel gäbe es nicht, sind nur feststellbar wenn der Bauleiter die ganze Zeit am Handwerker steht usw. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
     
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