Baumurks ?

Diskutiere Baumurks ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin! Ich würde vorschlagen, daß hier mal jemand Struktur rein bringt. Gruß Lukas

  1. Lukas

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    Moin!

    Ich würde vorschlagen, daß hier mal jemand Struktur rein bringt.

    Gruß Lukas
     
  2. #62 Baufuchs, 12.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso sollten

    sich alle die Hände in Unschuld waschen?

    Planer ist raus nach dem Baunantrag erledigt.

    Aber:

    BU schuldete Werk-/Detailplanung = nicht erbracht = Mangel

    BU schuldete Mangefreies Werk = nicht erbracht = Mangel

    Vom BU beauftragte SUB´s murksen drauflos = mangelhafte Bauleitung BU

    usw.

    Ein halbwegs guter Anwalt mit SV macht was draus.
     
  3. #63 Thomas B, 12.01.2010
    Thomas B

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    Keine Ahnung...aber der Planer scheint ja außen vor zu sein, da der Auftrag über die Werk- u. Detailplanung ganz offensichtlich an den GÜ ging. Warum sollte er für etwas seine Rübe hinhalten, was ein anderer, der beauftragt und bezahlt worden ist, vergeigt hat????

    Sind wir nun also beim GÜ (Lukas...ich versuche zu strukturieren...): Er hatte den Auftrag diese Planungsleitungen zu erbringen. Hat er dies? => Nachweis durch Vorlegen der selbigen (hierauf besteht ja ohnehin Anspruch, da bezahlt). Legt er diese vor kann man sie auf Richtigkeit checken. Bleibt er dies schuldig wäre eine Eskalation angesagt => Fachanwalt für Baurecht.

    Dann sehen wir weiter.

    Thomas
     
  4. #64 KKVSOERENSEN, 12.01.2010
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    Ralf Dühlmeyer schrieb:

    Und an den Maßstäben, die uns Planern angelegt werden, muss sich GU-Ausführungsplanung m.W. auch nicht messen lassen.

    Also worauf habe ich dann Anspruch?

    GU sagt er will Mängel beheben wenn ich noch 20 % mehr zahle. Er will noch mehr Gefälle auf die Dachterrrassen bringen damit ich einen Auftritt nach Außen habe. Das wäre immer so!

    Und wenn ich richtig kräftig heize sind die Wände auch nicht mehr so feucht!

    Usw., usf. !!!
     
  5. #65 Thomas B, 12.01.2010
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    Jetzt wird's wild!!!!!!!!!!!!!!!

    :mauer:mauer:mega_lol:

    Zahlen für das Beseitigen von Mängeln...ist das scharf!

    Was heißt "noch mehr"??? I.A. ist doch kein Gefälle da! Zudem sind bestimmte Maße einzuhalten (ich verweise an vorher gepostete Beiträge!!!).

    Ja..das ist natürlich ein Argument...hatt ich nicht bedacht...wie dumm von mir....

    Thomas
     
  6. #66 KKVSOERENSEN, 12.01.2010
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    @ Thomas B.

    Ich kann nur das sagen was Stand der Dinge ist!

    Ich halte mich an Tatsachen die ich auch belegen kann.

    Es handelt sich um einen VOB/B Vertrag, da kann man keine AZ einbehalten, so Meinung GU.

    usw. usf.
     
  7. #67 jturtle, 12.01.2010
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    Ist da jetzt schon mal ein Anwalt eingeschaltet worden??
     
  8. #68 Thomas B, 12.01.2010
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    Nach VOB kann bis zur Beseitigung des Mangels der doppelte Betrag dessen einbehalten werden, der zur Behebung des Mangels notwendig wäre.

    Bei dieser Qualiät der Mängel würde ich annehmen, daß der GÜ schon überzahlt ist.

    Thomas
     
  9. #69 KKVSOERENSEN, 12.01.2010
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    Ja seit Jahresbeginn.
     
  10. #70 Thomas B, 12.01.2010
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    Ich würde sagen, daß es in jedem Falle Zeit wird. So kommen wir hier auch nicht weiter. der GÜ braucht dringend einen Widerpart, der ihm mal deutlich sagt was Sache ist. das kann ggf. vor Gericht gegen und sich sehr lange hinziehen...
     
  11. #71 KKVSOERENSEN, 12.01.2010
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    Ist auch meine Meinung! Aber GU meint es fehlen ja nur etwas Gefälle. Das macht ca. 2.500,00 EUR aus! Also dürfte ich max. 5.000,00 EUR einbehalten!
     
  12. #72 Thomas B, 12.01.2010
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    Anwalt?! Na denn....der kann sicher mehr erreichen als wir hier.

    Halte uns doch auf dem Laufenden. Würde mich schon interessieren.

    Thomas
     
  13. #73 Thomas B, 12.01.2010
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    Es fehlt doch offensichtlich die komplette Werkplanung?! Es fehlt kein Gefälle (doch das auch), die Terrasse muß komplett neu gemnacht werden, mit richtigfen Anschlußhöhen, mit Wärmedämmung und was weiß ich. Wir reden hier sicher nicht üer 2.500 EUR. Und auch nicht über 5.000 EUR....
     
  14. #74 KKVSOERENSEN, 12.01.2010
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    Das mache ich auf jeden Fall. Und sieht auch meine Website. Nicht umsonst gehe ich von Jahren aus...
     
  15. #75 saarplaner, 12.01.2010
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    Wenn man die Mängel nicht ordnungsgemäß rügt, hat der GU formal sogar recht!

    Ob das nun die feine Art ist, steht "formal" auf nem anderen Blatt.
     
  16. #76 KKVSOERENSEN, 12.01.2010
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    Die Mängel sind ordnungsgemäß gerügt und soweit auch anerkannt. Jedoch scheiden sich die Geister beim Umfang (siehe Vorbemerkungen!).

    Ich bin der Meinung mit ein bißchen Gefälldämmung (dann wie gesagt Auftritt nach außen) ist es nicht getan. Und ehrlich gesagt möchte ich das auch nicht einen Treppenstufe nach außen zu den riesigen Terrassen.
     
  17. #77 Baufuchs, 12.01.2010
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    Baufuchs Gast

    Der

    Anwalt kann dann ja mal als erstes feststellen, ob VOB/B überhaupt wirksam vereinbart wurde.

    Wenn nur in den AGB/Vertrag des BU auf die VOB/B verwiesen wurde, der komplette Text dem Bauherren aber nicht übergeben wurde ist es eh nix mit VOB/B, dann gilt BGB.

    Seit einiger Zeit ist die Priveligierung der VOB/B in Verbraucherverträgen ohnehin vom BGH gekippt. (Mal googlen).

    Im gleichen Atemzug kann der Anwalt ja dann mal über Abschlagszahlungen nach BGB beraten.
     
  18. #78 KKVSOERENSEN, 12.01.2010
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    VOB/B ist vereinbart. Aber in der Tat ist dies gekippt worden. Aber bis man zu seinem Recht kommt bzw. ob man überhaupt zu seinem Recht kommt das wird dann über Jahre auf meinem Rücken ausgetragen, nicht wahr?
     
  19. #79 Thomas B, 12.01.2010
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    Natürlich nicht...weil es technisch völliger Dummfug ist. Wo sollte denn bei einert Verstopfung dann das wasser hin entfleuchen??? Ins Wohnzimmer!? 15 cm Mindestabstand sind einzuhalten....sacht mal drücke ich mich sooo unverständlich aus??? Wenn der GU soclhe Lösungen anbietet, sollte dies unbedingt mal schriftlich erfolgen......nur so zum Thema "Fachkenntnis" (bzw. das Fehlen selbiger).
     
  20. #80 KKVSOERENSEN, 12.01.2010
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    @ Thomas B.

    Und wenn er das nicht einsieht/einsehen will?
     
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