Hallo, in B....... gibt es einen Bauunternehmer, mit dem wir dummerweise unser Haus bauen wollten. Fast hätten wir es geschafft. Aber auch nur fast. Jetzt hat er Konkurs angemeldet, errichtet im Gegenzug eine neue Firma und die Fertigstellung bzw. Mängelbeseitigung sollen tabu sein. Also mir hat es da die Sicherungen raus, dass dies in D möglich ist. Was kann man hier tun? RA ist eingeschaltet. Vielleicht nur hoffen, dass man ganz oben auf der Gläubigerliste steht? Wer hat die gleichen oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Auf der Gläubigerliste stehen in der Regel erst man die Lieferanten ganz oben un die Bauherren ganz weit unten. Wenn du einen GmbH hast und diese halt nur mit 25.000 Euro haftet und diese Pleite geht, dann hast du das Recht wieder eine neue GmbH aufzumachen. Wo ist das Problem? Du musst doch keine Geschäfte mit einer GmbH machen? Für genau solche Fälle gibt es eine Fertigungsbürgschaft von der Bank.
wie weit ist er gekommen, wieviel hast du gezahlt und welche leistungen sind noch zu erbringen? dass du verärgert bist, ist verständlich. andererseits hat ein konkurs in vielen fällen auch schon mal einen oder mehrere auftraggeber als verursacher, die nicht zahlen, unpünktlich zahlen oder nicht vollständig zahlen. so etwas ist in unserer bunten republik auch möglich. Jan - ganz oben stehen die banken - vor allen anderen!