Baurecht - BauONRW - Fenster in Gebäudeabschlusswand?

Diskutiere Baurecht - BauONRW - Fenster in Gebäudeabschlusswand? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo ich habe ein Haus bei dem eine Wand 2,3m von der Grenze entfernt (parallel zur Grenze) steht... Der Nachbar hat auf der Grenze eine...

  1. #1 Rosebud, 02.10.2019
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    Hallo

    ich habe ein Haus bei dem eine Wand 2,3m von der Grenze entfernt (parallel zur Grenze) steht...
    Der Nachbar hat auf der Grenze eine Brandwand ohne Fenster.

    In meiner Wand sind drei Fenster die Bestandsschutz haben...

    Ich möchte nun umbauen, konkret eine Loggia (am anderen Ende dieser Hauswand) einbauen.
    Das Bauamt hat die Voranfrage zur Loggia genehmigt, fordert aber die bestehenden Fenster "feuerbeständig zu schließen".
    Dann verliere ich auf der einen Seite, was ich auf der anderen Seite gewinne...;-((

    Habe ich eine Chance die Fenster zu erhalten, z.B. durch EI(F)60 Fenster zu ersetzen?
    Wäre toll, wenn mir hier jemand einen positiven Hinweis/Argumentationshilfe geben könnte.

    vielen Dank
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 03.10.2019
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    Inwiefern? Gibt es eine Baugenehmigung, die diese Fenster genehmigt?

    Falls ja, dann dürften diese auch ungeachtet der Loggiathematik erhalten bleiben.

    Und die geplante Loggia befindet sich auf der gegenüberliegenden Wand?
     
  3. #3 Rosebud, 03.10.2019
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    Hallo

    Danke für deine Antwort
    Zu 1. Ja, es gibt eine Baugenehmigung von 1934 für die 3 Fenster.

    Zu 2. Nein, die Loggia soll in die gleiche Wand.

    Zum Aufbau: (Skizze folgt)
    Meine Wand ist 12 Meter lang und steht mit ca. 2,3m Abstand parallel zur Grenze. „Vorne“ sind drei Fenster (eins im UG, zwei im OG). „Hinten“ gibt es einen Raum ohne Fenster- dieses möchte ich durch die Loggia ändern.

    Das Nachbarhaus steht genau auf der Grenze- mit einer geschlossenen Brandwand.
    Der Nachbar will übrigens abreißen und neu bauen... leider ist er nicht bereit mir nur 30cm zu verkaufen

    Jemand einen Tip, wie ich die drei Fenster erhalten kann?

    Vielen Dank
     
  4. #4 Rosebud, 03.10.2019
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    Hier eine Skizze:
    Links mein Haus..
    2geschossig mit Walmdach
    .“vorne“ in der Wand die bestehenden, genehmigten Fenster, „hinten“ die geplante Loggia.
    Abstand vorne 2,7, beim ersten Fenster 2,3 und hinten 1,5m - im Mittel ca. 2,3m

    Rechts der Nachbar
    1 geschossig, Satteldach mit Giebel als Brandwand auf der Grenze zu meinem Haus.
    Abriss und Neubau geplant... wenn er mir nen schmalen Streifen verkaufen würde, wäre alles gut.. ist aber leider sehr stur.
     

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  5. #5 Stadtbaumeister, 03.10.2019
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    Wenn dein Nachbar abreißt und neu baut muss er aber den erforderlichen Abstand zu deinem Gebäude halten, sonst wäre er rücksichtslos.
    Und die Loggia hat ihre Öffnung in die schmale Traufgasse?
     
  6. #6 Rosebud, 04.10.2019
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    Hallo

    Zu 1. Der B-Plan schreibt Grenzbebauung vor. Braucht der Nachbar dann eine Zustimmung?

    Zu 2. Ja, die Loggia geht in die Traufgasse- aber ich habe einige sehr schöne Beispiele gefunden, wie man das sehr nett gestalten kann.
     
  7. #7 Rosebud, 04.10.2019
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    Hallo,

    Nochmals zur Problemstellung:
    Wie bekommt man ein Fenster in eine Brandwand?

    Die einen sagen dieses: s. PDF HDI anbei
    Die anderen dieses:pdf OVG anbei

    Ich gehe eher mit 2. Gibt es dafür weitere Argumente und Belege?

    2. Frage: Muss ich mein Fenster (Grenzabstand 2Meter, hat aber Bestandsschutz) schließen, wenn mein Nachbar auf der Grenze (gibt der B-Plan so vor) neu bauen will??
     

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  8. #8 Stadtbaumeister, 04.10.2019
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    Ich denke deine Fenster dürfen bleiben, wenn sie genehmigt, also in den Plänen von 1934 eingezeichnet sind.
    Zur Loggia: Warum nicht die Öffnung um 90 Grad drehen und dafür Belichtung besser und Brandschutz gelöst?
     
  9. #9 Rosebud, 04.10.2019
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    Gute Idee, aber dort ist der nächste Nachbar..;-(
     
  10. #10 Stadtbaumeister, 04.10.2019
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    LOL. Grenzständig an 2 Seiten?
     
  11. Dimeto

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    Vergiss die Loggia.
    Nein.
    In NRW mit standsicherer Festverglasung, in den übrigen Bundesländern gar nicht.
    Nein.
     
    Fred Astair gefällt das.
  12. #12 Rosebud, 05.10.2019
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    Hallo Dimeto,

    Danke für deine Antworten
    Zu 1. Die Loggia ist nicht das Problem, sondern die Lösung. Durch die Loggia rückt die Außenwand zurück, so das dann der Grenzabstand ausreichend ist und ich in die Loggia konventionelle Fenster einbauen darf. Die diesbezügliche Bauvoranfrage würde bereits positiv beschieden.
    Aber wegen dieser Maßnahme soll ich die anderen Fenster am anderen Ende dieser Wand „feuerbeständig verschließen“ - Hiermit will ich mich noch nicht abfinden.. An einem Ende neue Fenster durch die Loggia gewinnen und am anderen Ende der gleichen Wand die Bestandsfenster schliessen müssen ist kein Gewinn.
     
  13. Dimeto

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    Eben drum: Vergiss die Loggia. Durch die Baumaßnahme muss das Gebäude den heutigen Anforderungen entsprechen. Das tut es laut Genehmigungsbehörde nicht. Also muss eine Abweichung beantragt werden, der die Behörde offensichtlich nicht zustimmen möchte, entweder weil sie nicht ausreichend begründet wurde oder weil sie nicht zugelassen werden kann. Das kannst Du nur mit der Behörde direkt klären.
     
  14. #14 Rosebud, 05.10.2019
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    Stimmt... die Begründung muss besser werden...
    Die Loggia macht aus einem Raum ohne Fenster und einem winzigen Hinterhof (kurz: zwei Löchern) ein richtig toller Platz. Ich hab in den Niederlanden, genauer in Middelburg ein paar superschöne Beispiele gesehen...wie winzige Hinterhöfe total charmant werden.

    Für die Fenster hatte ich G30 angeboten... damit weit besser als die bisherigen Fenster... das reichte dem Amt offenbar nicht... ich fürchte ich muss wirklich in F90 investierten... oder?
     
  15. SIL

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    Ah Dimeto, die haben Bammel wegen dem Neubau - vllt wurden dort bereits Zusagen zu Öffnungen getroffen und zur Fassadenbildung etc um zu vermeiden das besonders im hinteren Teil ( Abstand wäre dann nur noch um die 1,50m) dort Auflagen zu Lasten des Neuerrichteten zu erteilen wären.....den damit fällt ein WDVS ohne A1 aus, je nach Dach /Höhenlage sind dann dort auch noch zum Beispiel mit fireboard promat Auskleidungen vorzunehmen etc
     
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