Baurecht: Berechung oberirdischer Geschosse nach HBO

Diskutiere Baurecht: Berechung oberirdischer Geschosse nach HBO im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin am verzweifeln. Wo bitte wird der Rechenweg hierfür verständlich dargestellt. §2, Absatz 5 (HBO) erklärt. (5) 1Geschosse...

  1. #1 Doktor No, 14.02.2022
    Zuletzt bearbeitet: 14.02.2022
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    Hallo zusammen,
    ich bin am verzweifeln.
    Wo bitte wird der Rechenweg hierfür verständlich dargestellt.

    §2, Absatz 5 (HBO) erklärt.
    (5) 1Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse. 2Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse. 3Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.


    Ich dachte es wie folgt zu machen: Ermittlung der hinausragenden Fassadenfläche ab OK Erdreich bis OK Decke. Dividiert durch den Umfang dieser Fläche.

    Also A / U = H (</> 1,40m)

    Wie sehen das die Experten. Wird diese Berechung Irgendwo offiziell in der HBO o.ä. beschrieben?

    Vielen Dank
     
  2. #2 simon84, 14.02.2022
    simon84

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    Ist dein Gelände so zerklüftet oder es so knapp dass es notwendig ist das so genau zu ermitteln ?

    „Im Mittel“ da würde ich an den beiden Gebäude Ecken und in der Mitte einen Messpunkt nehmen, wenn es auf der Gesamten Länge mehrere hoch/tief Punkte nimmt würde ich diese dazu nehmen.

    Im einfachsten Fall misst du vom Niedrigsten zum höchsten Punkt, noch einfacher wäre das Gelände ist eben :)

    hast du denn eine Skizze bzw schnitt ?
     
  3. #3 Doktor No, 14.02.2022
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    Es geht gerade um einen allgemeinen anerkannten Rechenweg. Ich habe jetzt eine etwas ältere Wandabwicklung mit Berechnung hochgeladen. Diese zeichnerische und rechnerische Darstellung wurde damals genehmigt. Die Bauaufsicht hat mir damals diesen Rechenweg vorgegeben. Offiziele Unterlagen zu diesem Thema finde ich nicht....


    01.png
     
  4. Dimeto

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    Guter und richtiger Ansatz.
    Nicht in Bezug auf die Vollgeschosse, aber bei den Abstandsflächen:
    §6 Abs. 4 Satz 3
    Bei geneigter Geländeoberfläche oder bei geneigtem oberen Wandabschluss kann die mittlere Wandhöhe (Wandfläche geteilt durch größte Wandbreite) zugrunde gelegt werden.
    Noch etwas ausführlicher ist der Ansatz in den Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO in Bezug auf die Gebäudeklassen erläutert:
    2.3.3 ... Die mittlere Höhe eines Gebäudes ergibt sich aus der Summe aller freiliegenden Flächen aller Außenwände (begrenzt durch Geländeoberfläche und Fußbodenoberkante – Rohbaumaß – des höchstgelegenen Fußbodens) geteilt durch den Umfang des Gebäudes.
     
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