Baustop - was ist trotzdem erlaubt?

Diskutiere Baustop - was ist trotzdem erlaubt? im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Seid so lieb und erspart mir Wertung. Davon hatte ich in den letzten Wochen genug. Wir (natürlich mit Zimmerei und Dachdecker) haben...

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  1. ms79

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    Hallo.

    Seid so lieb und erspart mir Wertung. Davon hatte ich in den letzten Wochen genug.

    Wir (natürlich mit Zimmerei und Dachdecker) haben einen Dachstuhl ohne Baugenehmigung erneuert - weil eine komplette Erneuerung nicht auf dem Plan stand, sich aber leider beim Abriss der Bitumenbahnen ergab. Ebenso erging es uns bei zwei Anbauten.

    Kurz vor Einzug - also einige Monate nach der Erneuerung/Sanierung, schwärzte mich der Nachbar beim Bauamt an. Nun habe ich einen Baustop verhangen bekommen. Und zwar, bis ich alle Genehmigungen erhalten habe - wovon, laut Architekt, den ich nun beauftragt habe, und Bauamt selbst - auszugehen ist.

    Nun meine eigentliche Frage:

    Darf ich - trotz Baustop - Malern, tapezieren, Wände verputzen, Vinyl-Boden verlegen? Also Dinge, die weder in die Statik eingreifen, noch wirklich bauliche Maßnahmen sind?

    In der Gesetzesgebung steht, dass „nicht zulässige“ Arbeiten untersagt sind.

    Ich muss mit meinen beiden Kids in einigen Monaten dort einziehen. Bin mit den Nerven wirklich am Ende.
     

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  2. #2 Blackpiazza, 05.02.2021
    Blackpiazza

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    Das Problem dürfte sein sobald du irgendwas an Material rein schleppst hängt der Nachbar wieder amTelefon und die könnten dir dicht machen .Aber vom logischen würde ich sagen bis auf verputzen sind es nur " Renovierungsarbeiten " und keine Baumaßnahmen .
     
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  3. ms79

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    Das Baumaterial befindet sich im Haus. Frage ist halt wirklich: Dürfte ich diese Dinge machen?
     
  4. Alex88

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    beim Bauamt anrufen, Situation schildern und fragen was getan werden darf und was nicht
     
  5. ms79

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    Davon hat mir der Architekt abgeraten. Deshalb erhoffe mir, hier jemanden zu finden, der sich auskennt.
     
  6. BaUT

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    Statt heimliche Paragraphenreiterei in der eigenen Stube wäre es jetzt wohl an der Zeit mal den freundlichen und offenen Kontakt zum verschnupften Bauamt zu suchen, Buße zu tun, die erforderlichen Baugenehmigungsunterlagen sofort einzureichen und dann die persönliche Notsituation zu schildern, dass sie in ... Monaten kein Dach mehr über dem Kopf haben werden und einziehen müssen. Und dann können sie ja mit dem BA klären welche Renovierungsarbeiten für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, sie gerne sofort weitermachen würden (Innenputzreparaturen, Tapezier- und Malerarbeiten, Bodenlegerarbeiten, ...) und um Erlaubnis dafür bitten.

    Legen Sie sie dem BA offen dar, dass sie mit dieser Anfrage das BA nur informieren wollen, dass sie bis zur nachträglichen Erlangung der Baugenehmigung ausschließlich "zulässige Renovierungsarbeiten" vornehmen wollen und mit diesem Vorab-Informationsgespräch nur verhindern wollen, dass der anzeigende Nachbar jetzt bei jedem weiteren Hammerschlag wieder das Bauamt verrückt macht.
     
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  7. BaUT

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    Mit welcher Begründung?
    Ist der selbst errichtete Dachstuhl und der darunter eventuell fehlende Ringanker eine derartige statische Katastrophe, dass Einsturzgefahr besteht und das Betreten der Räume selbst für Aufräum- und Renovierungsarbeiten wegen Gefahr für Leib und Leben untersagt wurde?
     
  8. ms79

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    Ich hätte den ersten Absatz freundlicher formuliert, aber Sie haben Recht damit, dass man dort nachfragen könnte. Vielleicht können Sie sich vorstellen, dass ein „Sie dürfen nicht mal Malern!“ nicht das ist, was ich offiziell von denen mitgeteilt bekommen möchte.

    Was den „freundlichen Kontakt suchen“ und das „Buße tun“ betrifft; Ich stehe im Kontakt mit dem Bauamt und tue bereits Buße. Was glauben Sie, wie es sonst zum
    Baustop kam - oder, was ein Architekt ansonsten in der Sache zu tun hätte?! Auch meine Notsituation ist dort überaus bekannt. Die habe ich mehrfach geschildert. Die Antworten dazu, stelle ich hier mal nicht ein. Die sind teils sehr herablassend.

    Danke jedenfalls für Ihre ausführliche Antwort!
     
  9. BaUT

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    Wenn Sie keine antworten hören wollen, dann fragen sie nicht.
    Je nach Begründung des Baustopps sind sicher auch die weiteren Arbeiten eingeschränkt - siehe #7. Das liegt im Ermessen des BA.
    Wenn die Standsicherheit bis zur Vorlage und Prüfung der Statik in Frage gestellt wird, dann dürfen Sie vermutlich nicht mal mehr zum Ausfegen und Lüften ins Haus.

    Von uns können sie da keine Hilfe erwarten. Es gibt keine Liste "bei Baustopp trotzdem erlaubter Arbeiten".
    Klären Sie das mit ihrem Archi/Statiker und dem BA.
     
  10. ms79

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    Ein weiteres Mal: Danke für Ihre überaus freundliche Antwort.
     
  11. #11 ms79, 05.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.02.2021
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    Nein. Dann würde ich nicht fragen, ob Malern ginge.

    Der Dachstuhl sollte lediglich saniert werden. Der vollständige Abriss ergab sich bei der Sanierung. Sparren waren regelrecht durchgebrochen. Ein befreundeter Zimmermeister nahm sich kurzerhand Zeit, ihn mit einem Dachdecker neu zu errichten - innerhalb von 24 Stunden, nach Feststellen des überaus gefährlichen Zustandes des Dachstuhls. Also nix mit „selbst errichtet“.

    Die Statik des Dachstuhls wurde berechnet - diesbezüglich ist alles ok. Es fehlt halt die Baugenehmigung, für die ich nun einen Architekten beauftragt habe.

    Ich bin diesem Forum beigetreten, weil ich Rat gesucht habe - nicht, um für ihre morgendlichen Unterzuckerung herzuhalten. Ich danke Ihnen zum 3. Mal für Ihre überaus „freundlichen“ Antworten - bitte Sie aber, sich eine weitere zu sparen. Ihre Reaktionen kosten mich Zeit - sind aber nicht hilfreich, sondern teils anmaßend.
     
  12. Alex88

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    wäre das im Eingangspost mitgeteilt worden, hättest du dir manche Antwort (die du nicht hören willst) erspart,
    da es dazu keine Liste über erlaubte oder unerlaubte Arbeiten gibt, kann bei der Frage auch nichts anderes rauskommen,
    und.... mit freundlichen Formulierungen kommt man am Bau nicht weiter, da wird Tacheles geredet, vielleicht hilft das für die Zukunft
     
  13. #13 ms79, 05.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.02.2021
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    Ach, Du je. Danke für einen weiteren „hilfreichen“ Kommentar.

    Den teils rauen Umgangston, den Du als „Tacheles reden“ bezeichnest, kenne ich sehr gut, da ich weiß Gott schon sehr lange mit dem Bau zu tun hab’. Allerdings kenne ich diesen Ton nur von Wenigen. Die meisten Menschen kennen das Mindestmaß an Respekt - auch auf dem Bau. Keine Ahnung, woher Du Dir erdreistest, Menschen vom Bau indirekt als ‚primitiv‘ darzustellen.

    Das Einzige, worauf mein Architekt und ich keine Antwort haben, sind „erlaubte Arbeiten“ während eines Baustop, da es eine Grauzone ist - und es in vielen Jahren nicht einmal Thema war.

    Aber, auch für Dich nochmal zum Mitschreiben: Ich rufe beim Bauamt an und frage explizit nach. Und werde mich künftig hüten, auf einer Plattform, auf der auf diesem Niveau geantwortet wird, Fragen zu stellen.

    Und, ein Tipp, der hoffentlich Dir für die Zukunft weiterhilft: Mit Freundlichkeit kommt man IMMER weiter - vor allem auf dem Bau. Weil man die dort nicht gewohnt ist. So, wie Du ja offensichtlich auch nicht.
     
  14. ms79

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    ..
     
  15. #15 Fred Astair, 05.02.2021
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    Da für Dich alle Antworten, die Dir nicht vollständig Recht geben unfreundlich sind, setze ich mich nun auch der Gefahr aus, von Dir gemaßregelt zu werden: Alle mir bekannten Interpretationen des Wortes "Baustopp" beinhalten das Verbot, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens weitere, auf eine Fertigstellung des Bauwerks hinwirkende Tätigkeiten auszuführen. Die Frage, ob Malerarbeiten diesem Ziel dienen, kannst Du selbst beantworten. Ein diesbezüglicher Einspruch bei der Behörde wird Dir vermutlich ebenso beantwortet. Nur ist diese Antwort, im Gegensatz zu unserer, kostenpflichtig. Wenn Du selbst soviel Bauerfahrung hast, wie behauptet, wundert mich Deine Unbedarftheit.
    Die/der/das Einzige was hier bisher unfreundlich war, ist der/die/das Fragesteller/in.
     
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  16. Alex88

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    anscheinend bist du nicht des Lesens mächtig, ich habe niemand, auch nicht indirekt, als primitiv bezeichnet und schon gar nicht weil einer seine Meinung in klaren Worten ausdrückt. Ob ich Freundlichkeit gewohnt bin oder nicht kannst du gar nicht beurteilen auch nicht mit deiner Arroganz
     
  17. #17 Lexmaul, 05.02.2021
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    Mit klaren Worten kommen leider genügend Leute nicht klar. Wird gleich als unhöflich und Angriff bewertet...

    Heute wollen viele nur noch gepudert werden...
     
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  18. BaUT

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    Ihre Entscheidung beim Bauamt telefonisch nachzufragen welche Arbeiten das BA erlaubt ist sehr zu begrüßen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sie uns die Antwort des BA hier mitteilen und uns auf diese Weise unseren Erfahrungshorizont erweitern.
     
  19. #19 simon84, 05.02.2021
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  20. #20 Fabian Weber, 05.02.2021
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    Wenn ich einen defekten Dachstuhl zum 100% wieder genau so herstelle, dann benötige ich doch dafür keine Baugenehmigung.

    Was soll denn da bitte drinstehen im Bauantrag?

    Hat das Bauamt vielleicht irgendetwas anderes bemängelt?

    Ansonsten bin ich in diesem Fall natürlich der Meinung, dass in den Räumen, die nicht vom zu stellenden Bauantrag erfasst sind, weitergearbeitet werden darf.
     
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Baustop - was ist trotzdem erlaubt?

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