Baustop - was ist trotzdem erlaubt?

Diskutiere Baustop - was ist trotzdem erlaubt? im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; @Fabian Weber evtl gab's den Baustopp für die ominösen Anbauten aber der Ersteller wird nicht mehr antworten weil er nun bockig ist weil ihn...

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  1. #21 Blackpiazza, 05.02.2021
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    @Fabian Weber evtl gab's den Baustopp für die ominösen Anbauten aber der Ersteller wird nicht mehr antworten weil er nun bockig ist weil ihn keiner verhätschelt hat
     
  2. #22 Fabian Weber, 05.02.2021
    Fabian Weber

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    Darum ja meine Frage...
     
  3. #23 Gast85808, 06.02.2021
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    Gast85808 Gast

    Das hast Du schön gesagt :biggthumpup:
     
  4. Alex88

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    ja, @Skogen, da war mal einer hier, der hatte das als Signatur :winken
     
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  5. #25 petra345, 06.02.2021
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    Ich kenne auch ein Bauamt, das mir bereits seit 16 Jahren rechtswidrig Knüppel in den Weg legt.

    Jetzt gehe ich den Weg über Bürgermeister und die Parteien. Ob er erfolgreich ist wird sich noch herausstellen.
    Auf jeden Fall ist der Bürgermeister nicht begeistert, wenn eine Familie nicht mehr wohnen kann und er evtl. für eine Unterkunft sorgen muß.
    Er hat die Möglichkeit sich mit dem Landrat, dem Chef der Kreisverwaltung, über den Fall auszutauschen

    Parallel dazu werde ich die Medien, sobald ich dazu komme, informieren.
    .
     
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  6. #26 simon84, 06.02.2021
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    Hört sich für mich eher so an, als ob eine Seite "ich renoviere doch nur ein bisschen" denkt, die andere Seite sieht einen kompletten Umbau und Ausbau als Wohraum vom Dach, ggf. andere Firsthöhe etc etc etc.

    Die Frage warum das überhaupt genehmigungspflichtig ist wurde leider nicht beantwortet, denke das wird einiges erklären !
     
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  7. #27 Kriminelle, 07.02.2021
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    Baustopp ist Baustopp. Die Baustelle wird nicht mehr betreten, das ist das beste.
    Die Begründung möchtest Du ja nicht lesen, ansonsten würde ich sie schreiben.
    Hab hier was von Buße gelesen und gleich in dieses Feld gescrollt.
    Zufrieden?
     
  8. #28 JohnBirlo, 07.02.2021
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    ?! Passt zwar nicht zum Thread, aber einem Bürgermeister kannste mit sowas nicht ärgern. Der hat Unterbringungsmöglichkeiten in der Kurzwahl und wenn ihm der SV zu doof is, ist das für dich kostenpflichtig.

    "Sobald ich dazukomme" willste die Medien informieren? Nach 16 Jahren. Du scheinst ja sehr beschäftigt zu sein..... #Krawallbürger
     
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  9. #29 Gast85808, 07.02.2021
    Gast85808

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    Es mag ja sein, das wir "alten Säcke" manchmal etwas rauher im Ton sind @Alex88 :winken aber wir haben gelernt mit Kompromissen zu leben, während die "App-Generation" alles mit dem Kopf durch die Wand und dem "ich will ich will ich will aber" versucht. Und wenn das "ich will" aber nicht funktioniert oder der/das Gegenüber das nicht macht, sind alle doof. Verstärkt erlebe ich das momentan im Home-Office/Lockdown-Modus. Auf der anderen Seite sitzt immer ein Mensch. Und wie man in den Wald rein ruft, so schallt es auch heraus.

    Soll nur mal zum nachdenken anregen, mehr nicht.
     
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  10. #30 Gast82596, 07.02.2021
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Würde nicht nur "alt" sagen, manchmal kommts auch ein wenig senil rüber, wenn man bei manchen sieht, das die Frage gar nicht richtig gelesen wurde, weil in der Antwort dann nach Dingen gefragt wird die die schon in der Frage standen.
    Betrifft jetzt nicht diese Post.
    :sleeping
     
  11. #31 petra345, 08.02.2021
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    Zumindest das VG hat das anders gesehen und kannte auch den Unterschied zwischen "nach" und "seit".
     
  12. ms79

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    Die ERSTELLERIN hat nicht geantwortet, weil sie krank war - ist aber nun wieder verfügbar. Aus dem Alter des Bockigseins ist sie raus. ;-)

    Wie kommt der Antwortende denn darauf, dass die Anbauten ominös sind??

    Klappt es mit dem Lesen des eingangs verfassten Textes von mir nicht? ;-)
     
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  13. ms79

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    Fabian, Dir antworte ich sehr gern, da Deine Formulierung wirklich mal wertungsfrei und auf normalem Level gestellt ist.

    Wir dachten genauso wie Du. Dass man da keine Genehmigung benötigt. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, der Baustopp. Denn, wenn man einen Dachstuhl entfernt und erneuert, bedarf es sehr wohl eine Genehmigung - so das Bauamt.

    „Bemängelt“ wurde bislang, dass Genehmigungen fehlen. Aktuell sitzt ein Architekt (mit Hilfe eines Statikers) daran, das nachzuholen.

    Ich hatte - seit meinem Post hier - zwei Telefonate mit dem Bauamt, da ich hier keine hilfreichen Tipps finden konnte. Alles, das nicht genehmigungspflichtig ist, darf gemacht werden - auch im Dachgeschoss. Sprich: Malern, Boden verlegen usw..
     
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  14. ms79

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    Keine andere Firsthöhe. An der Größe wurde nichts verändert. Entgegen der vorherigen Planung, waren wir gezwungen, den Dachstuhl komplett zu entfernen und neu zu stellen. Aktuell wird anhand der Pläne der Zimmerei, die ihn erstellt hat, geprüft, ob es einer Genehmigung bedarf oder nicht - man geht ab davon aus, dass es eine neue Baugenehmigung braucht.
     
  15. ms79

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    „Die App-Generation“. ;-)

    Ich bin eine fast 42-jährige Mutter eines fast 18-jährigen Sohnes und einer fast 11-jährigen Tochter, die ohne Partner seit zwei Jahren saniert - und seit einigen Jahren im Bauwesen zu tun hat. Ich habe mehr Eier, als die ganzen Großklappen hier zusammen. Und, meine Hände haben schon mehr Dächer abgerissen, Bauschutt getragen und LKW’s bewegt, als so mancher hier, der kleingeistig voreilig wertet.

    Alter Schwede - woher nehmen hier nur alle ihre Arroganz, einen Menschen zum „Nachdenken“ anregen zu wollen, über den sie nicht das Geringste wissen. Da fällt mir fast vor Lachen mein Tablet aus der Hand, auf der ich diese App zum Schreiben hier benutze. ;-)
     
  16. ms79

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    Ich habe die eindeutige Aussage bekommen, dass ich alles machen darf, das nicht Bau genehmigungspflichtig ist. Klar, würde man abraten, wenn unsicher ist, ob Abriss/Rückbau im Raum steht. Weil dann natürlich die Gefahr besteht, dass man es umsonst macht. Aber, dürfen darf ich z.B. Malern, Boden verlegen, tapezieren.

    Ich hoffe, das hilft für die Zukunft jemandem, der ein ähnliches Anliegen hat - und beim googeln auf dieses Forum stößt, wie ich. Und zwar, ohne sich auf der Suche nach Antworten teils derart angreifen lassen zu müssen, weil es ja auf dem Bau üblich ist, so miteinander umzugehen.
     
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  17. ms79

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    ‍♀️
     
  18. #38 Gast85808, 08.02.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Tja, wenn man denn so schlau ist, schaut man doch besser vorher mal in die Landesbauordnung des Bundeslandes in dem man sich befindet. Nur Beispielhaft der Kriterienkatalog Niedersachsen zum Thema genehmigungsfrei: Tja, manchmal hilft lesen:

    12.

    Tragende und nichttragende Bauteile

    12.1
    Wände, Decken, Stützen und Treppen, ausgenommen Außenwände, Gebäudetrennwände und Dachkonstruktionen ....


     
  19. ms79

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    Hm. Weiß gar nicht, ob ich Dir extra nochmal antworten soll, dass das mit dem nicht Betreten der Baustelle in meinem Fall nicht richtig ist. Eigentlich möcht‘ ich gern. Only for you. Aber, ich nehme an, das möchtest Du jetzt nicht lesen. Also, lasse ich es. Zufrieden?! ;-)
     
  20. Cybso

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    Lies mal weiter...

    Was denn nun...?
     
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Baustop - was ist trotzdem erlaubt?

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