Bauträger Neubau Mängel Fussböden

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  1. #1 Gandalf64, 11.03.2023
    Gandalf64

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    Hallo zusammen,
    ich bin neu im Forum und erhoffe mir Informationen in folgender Angelegenheit:
    Wir haben ein Reihenhausneubau beauftragt. Das Haus befindet sich ein bis zwei Monate vor Fertigstellung.
    Wir haben leider festgestellt, dass die eigentlich relativ widerstandsfähigen Fussböden (Vinyl) besonders im EG und 2. OG viele, auch längere Kratzer aufweist. Das resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Böden weitgehend unabgedeckt waren und Material gelagert und abtransportiert wurde. Wegen der Vielzahl der Kratzer (geschätzt ca. 50 auf ca. 50 m² Nutzfläche alleine im EG) wollen wir aktuell eigentlich, dass die Böden ausgetauscht werden. Die Verlegung der Böden im EG ist noch nicht ganz abgeschlossen. Der Bauträger und die Verlegefirma sind der Auffassung, dass sich die Kratzer ausbessern lassen. Wir können uns bei der Vielzahl der Schäden aber nicht vorstellen, dass sich dies vollständig umsetzen lässt und wollen, dass die betroffenen Bereiche komplett ausgetauscht werden.
    Wie sieht Ihr das?
    Viele Grüße
     
  2. #2 Blackpiazza, 11.03.2023
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    Die Einzige Antwort die man geben kann ohne Fotos ist : Vielleicht aber ist doch auch egal du hast einen Makellosen Boden bestellt und hoffentlich noch nicht bezahlt kann dann der bezahlen der den " Schaden" verursacht hat
     
  3. #3 thomenec, 11.03.2023
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    Hallo Gandalf64,
    Ausbesserungen bestehen meist darin, dass Kratzer aufgefüllt oder mit Farbe ausgelegt werden, so dass sie nicht mehr auffallen. Persönlich halte ich nicht viel davon, wenn es um größere Flächen oder längere Kratzer geht.

    Vermutlich müsst ihr es die Firma versuchen lassen, manchmal sehen die Gewerke den Mangel auch erst ein, wenn es nach Ausbesserung nicht viel besser geworden ist. Hoffentlich habt ihr noch nicht alles bezahlt.

    Allgemein gilt jedoch, dass wenn Du Dich auf den Boden legen musst um ihn zu sehen es kein Mangel ist. Es gelten recht weite Betrachtungsabstände. Kann man die Kratzer fotografieren? Vielleicht gibt es für Bodenbeläge auch auch Richtlinien wie viele Kratzer pro Quadratmeter mit welcher Einzellänge und Summenlänge vorliegen dürfen. Ich hatte soetwas einmal mit Fensterglas als Thema. Aber vielleicht ist hier ja jemand Bodenleger und kennst sich diesbezüglich fundiert aus ?

    Grüße
     
  4. #4 Tilo, 11.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 11.03.2023
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    Hallo
    So ist es !
    Aufrechter Gang, kein Streiflicht ........
    Lasst den Boden gründlich Reinigen und Einpflegen.
    Besorgt euch alle Unterlagen zum Boden. Ist es ganau der Boden, den ihr bemustert, ausgewählt, vertraglich vereinbart habet ? Nutzklasse ? Stimmt die Dicke des Belages ?

    Dem Bodenleger trifft meist keine Schuld.
    Das spätere Schützen und Abdecken will keiner bezahlen.

    Macht die Abnahme bei Tageslicht und nicht etwa erst nach 17:0O Uhr und unter Zeitdruck
     
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