Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen?

Diskutiere Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Das machts nicht besser. Lies mal VOB/B 2009 § 8. Unter Nr. 4 findest Du da das passende zu Kündigung Werkvertrag aus wichtigem Grund.

  1. #21 Baufuchs, 25.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das machts nicht besser.

    Lies mal VOB/B 2009 § 8. Unter Nr. 4 findest Du da das passende zu Kündigung Werkvertrag aus wichtigem Grund.
     
  2. #22 Karlheinz, 25.11.2010
    Karlheinz

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    ok - ich geb' auf und behaupte (für VOB-Verträge) das Gegenteil. Ändert inhaltlich nichts, aber meine Aussage war trotzdem falsch.
     
  3. #23 anette81, 25.11.2010
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    ich habe die VOB B schon rauf und runter gelesen und auch unser Anwalt rät ab, den Werkvertrag zu kündigen, wohl aus den hier genannten Gründen.
    Ich denke, wir müssen versuchen miteinander auszukommen, aber es ist sehr schwierig.
    So habe ich gerade heute gehört, dass der Zimmermann, wenn er vom GÜ mit dem von uns bereits gezahlten Geld nicht bezahlt wird, den Dachstuhl kurz und klein haut.
    Tja und was machen wir dann ohne Dachstuhl und ohne Geld dafür?
    Ich fühle mich so machtlos und kann nichts dagegen tun. Schließlich zahlen wir an den GÜ und wenn dieser die Zahlungen einbehält und die Handwerker leer ausgehen sehen wir dabei zu oder wie?
    Wie Ihr seht habe ich einen sozialen beruf gelernt und kann es nicht einfach so wegstecken. Es geht an die Substanz.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2010
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    Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

    Sicher ist eine Kündigung kein Zuckerschlecken. Aber hier geht es um EURE Zukunft.
    Das Problem ist weniger die Kündigung, die Mangelfeststellung und die Abrechnung als Euer Anwalt.
    Wenn Ihr den zum Jagen tragen müsst, wird er sich nicht reinhängen und immer "Ich habs Euch doch gesagt" raushängen, wenn die Gegenseite mal Oberwasser hat.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2010
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    Dann geht der Zimmerer vor den Kadi. Das ist nämlich irgendwas zwischen Sachbeschädigung und Vandalismus.
    Und selbstverständlich muss er das dann genauso bezahlen wie Nachbars Ahmet Eure Scheibe, wenn er die mit nem Schneeball einwirft.
     
  6. #26 Karlheinz, 25.11.2010
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    Das kenn' ich. Wir hatten auch so unsere Probleme am Bau - das größte davon war der "schleichende" Ausfall unseres Architekten wegen einer Erkrankung, die sich leider als ernsthafter als zunächst angenommen herausstellte mit dem Ergebnis, dass wir kurz vor Abschluss der Rohbauarbeiten faktisch ohne Architekten dastanden - ich war völlig fertig und habe in der Zeit auch einen leichten Autounfall gebaut (nur Sachschaden), der mir normalerweise nicht passiert wäre.
     
  7. #27 Thomas B, 25.11.2010
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    Abgesehen davon, daß er dies natürlich nicht darf (siehe #25), kann doch eine Vertragsauflösung/ Kündigung/ Rücktritt nur das einzig Richtige sein. Oder anders gefragt: wie soll es weitergehen????? Wenn Ihr wirklich noch etwas zahl, dann wird der GÜ das Geld wohl benötigen alte Löcher zu stopfen (Zimmerer!)...und dann kann er trotzdem nicht weitermachen, da zukünftige handwerker dann , zeitversetzt, ebenso leer ausgehen. Gefühlsmäßig würde ich meinen wollen, daß der Kandidat kurz vor der Insolvenz steht. Schließlich habt Ihr sicher schon mewhr bezahlt als bekommen (Zahlungsplan checken!) und trotzdem ist er klamm....das sieht gar nicht gut aus!
     
  8. #28 Baufuchs, 25.11.2010
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    Da es sich bei privaten Bauten meist um Baugeld i.S. des Gesetzes zur Sicherung der Baugeldforderungen handelt, steht der GÜ, so er erhaltene Beträge anderweitig verwendet mit einem Bein im Knast.

    Das wissen die meisten GÜ gar nicht, sondern glauben mit der Insolvenz sei die Sache erledigt.

    Der Zimmerer wäre gut beraten einen Anwalt auf den GÜ anzusetzen.

    Auszug:

    (1) Der Empfänger von Baugeld (hier GÜ) ist verpflichtet, das Baugeld zur Befriedigung solcher Personen (hier Zimmerer), die an der Herstellung oder dem Umbau des Baues auf Grund eines Werk-, Dienst- oder Kaufvertrags beteiligt sind, zu verwenden. .....

    § 2 Baugeldempfänger, welche ihre Zahlungen eingestellt haben oder über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und deren in § 1 Abs. 1 bezeichnete Gläubiger zur Zeit der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens benachteiligt sind, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn sie zum Nachteil der bezeichneten Gläubiger den Vorschriften des § 1 zuwidergehandelt haben.
     
  9. #29 rudi1106, 25.11.2010
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    Mit ner Kündigung ist es eben nie so leicht. Das Problem ist, dass die Bewertung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, eine Einzelfallsache ist. Wenn später mal ein Gericht entscheidet, dass kein wichtiger Grund vorlag, kann es richtig teuer werden. Und wenn der Rechtsanwalt zu einer Kündigung geraten hat, ist er in der Haftung. Daher kann ich es gut verstehen, dass der Anwalt ein wenig zögert.

    Allerdings sind hier schon Punkte da, auf die man eine Kündigung stützen könnte. Beispielsweise die Drohung mit Einstellung der Arbeiten, wenn eine unberechtigte Forderung nicht erfüllt wird. Außerdem die Verzögerungen. Die könnte man natürlich noch etwas verschärfen, indem man dem Zimmermann nach der Geschichte Hausverbot erteilt. Allerdings geht dann die Kündigung auch wieder nur nach Aufforderung zur Abhilfe, Fristsetzung etc. Und wie gesagt: man hat immer das Risiko, dass ein Gericht später sagt, es lag gar kein Grund zur Kündigung vor.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2010
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    Viel sinniger als wichtiger Grund ist doch Fristversäumnis bei Mangelbehebung und Leistungsfortführung.
    Da muss man nur den Kalender auslegen ;)
     
  11. Eric

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  12. #32 burkhard, 25.11.2010
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    genau so könnte es gehen ..., aber dies sollte doch der Anwalt prima zu Papier bringen können. Problematisch könnte aber wieder die Auslegung des Vertrages (der hier nicht bekannt ist) werden, hinsichtlich Fertigstellung im Februar 2011 (wie oben glaube ich geschrieben). Möglicherweise schuldet der GÜ erst im Februar 2011 ein bezugsfähiges Haus (Vertrag prüfen). Möglicherweise gibt es zu den o.g. strafrechtlich relevanten Verfehlungen des GÜ auch noch die sog. Insolvenzverschleppung. Das sind aber alles Dinge zwischen Himmel und Erde die hier nicht abschließend beurteilt werden können.

    Ich tendiere im vorliegenden Fall nicht zur Kündigung, der Februar ist nicht weit und dann kannst du mit deinem Anwalt, sofern es die Verträge zulassen, loslegen.

    burkhard
     
  13. #33 Thomas B, 25.11.2010
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    Immer mal voarausgesetzt, daß die Darstellung der TE stimmen:

    28.10.2010
    25.11.2010
    Folgerung: nach weiteren 4-5 Wochen wurde wohl der Dachstuhl aufgerichtet...

    Im januar 2011 Dachdeckung (sofern Witterung dies zuläßt), März 2011: Fenstereinbau, Juni 2011: Beginn Rohinstallationen, September 2011: Innenputz,.....


    Das ist doch ein Witz. Und der Zimmerer hat ja anscheinend noch nicht mal Geld gesehen. Wie KANN man da weitermachen???? GÜ macht nicht weiter, wenn nicht weitere unberechtigte Vorauszahlungen geleistet werden...ich würde nicht zahlen -> GÜ hört auf. Wie das rechtliche Procedere aussieht so etwas zu beenden, weiß ich nicht...weitermachen würde ich nie und nimmer...
     
  14. #34 burkhard, 25.11.2010
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    Sag´ ich doch. Wenn im Vertrag als verbindlicher Fertigstellungstermin Februar genannt ist sollte gewartet werden, um dann in 2 Monaten die Mängel (Fertigstellung?) zu rügen.
     
  15. #35 anette81, 25.11.2010
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    Die einzige festgelegte Frist ist der 14. Februar.
    Zu diesem Zeitpunkt ist fertigstellungstermin. Von da an zahlt der GÜ 550.- / Tag (maximal 5500,-) Konventionalstrafe.
    Desweiteren wurde ein weiterer Termin, den wir vertraglich festgelegt haben, nicht eingehalt. Der Baubeginn erfolgt weit über dem fest gelegten Termin.

    Und ja, die Verzögerungen sind schlimm. Teilweise warteten wir einen Monat auf das nächste Gewerk. Und nun sind die Mauerarbeiten nicht ganz vollstöndig (nur einpaar Steine unter dem Dachstuhl fehlen) und der Dachstuhl ist nicht verankert wie wir vor wenigen Tagen fest stellten.
    Aus diesem Grund habe ich eine Frist von 7 Tagen gesetzt, dass die ´bereits bezahlten Arbeiten beendet sein müssen. Wo finde ich etwas darüber wie viele Tage Zeit wir dem GÜ geben müssen?
    Wie verhält es sich mit der Nachfrist?
    Ich werde wohl erst nächste Woche wieder zum Rechtsanwalt gehen und mache mir Sorgen, dass wir irgendwelche Fristen bis dahin verpassen.

    Ich habe mal gelesen, dass eine Baustelle 3 Monate stehen muss um kündigen zu können. Auch diese Zeit könnten wir abwarten.

    Unser Rechtsanwalt rät auch ab, weil unser 135qm großes Haus auf Bodenplatte 185.000 kostet und tatsächlich alle Arbeiten und durchschnittliches Material beinhaltet.
    Er befürchtet, dass wir für das Geld (75.000 sind schon weg) das Haus nicht fertig gestellt bekommen. Das ist eben die zweite Sorge.

    Wenn wir bis Februar abwarten würden und dann mahnen wäre dies auch eine Möglichkeit.

    Macht es Sinn, dem Handwerker zu raten, den GÜ auf den hier genannten Paragraphen hinzu weisen und womöglich abzumahnen?
    Soweit ich weiß handelt es sich um 20T, die er einfordern würde und da der GÜ eine GmbH ist würde er schnell damit in die Knie gehen. Oder?
    Bei Insolvenz könnten wir dann theoretisch heraus kommen.
     
  16. #36 Thomas B, 25.11.2010
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    Toller Hecht, der Anwalt!

    Das Argument: Haus auf Bodenplatte 185.000 kostet.... Er befürchtet, dass wir für das Geld (75.000 sind schon weg) das Haus nicht fertig gestellt bekommen. mag durchaus zutreffen dsein. Ein Dilemma! Aber: Das heißt ja, daß auch für den GÜ bereits 75.000 EUR weg sind...und anscheinend hat er ja nichtmal alle Handwerker bezahlt (Zimmerer!, wie sieht es mit dem Rohbauer aus...da würde ich dochg mal nachfragen..). Wie soll denn dann der GÜ das schaffen????????? Mit den verbleibenden 110.000 müßte er ja die Restgewerke, sowie die noch ausstehenden Rechnungen begleichen.

    Auch der Zahlungsplan ist wohl nicht ganz "bauherrenfeundlich" Rohbau + Zimmerer = 40% der Gesamtbausumme.....aber es ist nun zu spät das zu beklagen...leider!
     
  17. #37 Thomas B, 25.11.2010
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    So weit der Plan. Du glaubst aber doch nicht ernsthaft, daß Du auch nur einen einzigen EUR davon sehen wirst....oder?!
     
  18. #38 anette81, 25.11.2010
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    @Thomas,

    wir behalten jedes Mal 3% (vertraglich geregelt), also wäre es am Ende die Summe, die wir einfach behalten hätten.
     
  19. #39 Baufuchs, 25.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ThomasB

    Dann ist die Makler-/Bauträgerverordung auch nicht Bauherrenfreundlich, denn die legt eben diese 40% für Rohbau+Zimmerer fest.

    (Schon klar, dass Makler-/Bauträgerverordnung hier nicht gilt, nur zur Bewertung der 40%)
     
  20. #40 Thomas B, 25.11.2010
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    Bei BT, wenn also das grundstück anteilig mit abgegolten (bezahlt wird), ist das schon i.O.! Aber hier wurde das Grundstück erworben und bezahlt und der Bauauftrag erfolgte separat. Insofern halte ich 40 % für überzogen...stimmt...so sehe ich das!
     
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