Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen?

Diskutiere Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; wir behalten jedes Mal 3% (vertraglich geregelt), also wäre es am Ende die Summe, die wir einfach behalten hätten. Was nützen 3% Einbehalt, wenn...

  1. #41 Thomas B, 25.11.2010
    Thomas B

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    Was nützen 3% Einbehalt, wenn man jetzt schon 10% zu viel gelöhnt hat????
     
  2. #42 Baufuchs, 25.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Passt nicht wirklich, denn beim BT werden bei Beginn der Erdarbeiten bereits 30% der Gesamtsumme fällig. Damit wird u.a. das Grundstück abgegolten.

    40% beziehen sich auf die verbleibende Restsumme, also auf die eigentlichen Bauleistungen.
     
  3. #43 Thomas B, 25.11.2010
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    Wenn dem so ist, dann ist die Makler-/Bauträgerverordung m.E. in der Tat nicht bauherrenfreundlich.

    Ist ja in diesem falle auch egal....die Frage ist halt nur für den TE: was tun???
     
  4. #44 anette81, 25.11.2010
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    In den 40% waren auch andere Leistungen (Architektenleistung, Statik, Erdaushub) enthalten. Deshalb dachten wir eigentlich, dass die Zahlungen bisher ok waren.
    Laut Rohbauer, der übrigens auch noch auf 20T wartet, kostete unser Rohbau 65T.
     
  5. #45 Thomas B, 25.11.2010
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    Schön: gezahlt 75.000, Gegenwert ca. 65.000, gezahlt an Rohbauer 45.000. Rechnet man Bauplan + Statik raus (ich tippe auf Lph 1-4 = Baugenehmigung; keine Detailplanung...eine Vermutung:shades), dann gehen eben nochmals 10.000 weg. In summa sind also irgendwo 20.000 anderweitig unterwegs....wie soll das weitergehen? Wieviele andere schwarze Löcher mögen sich da noch auftun (andere Baustellen, wo es auch an Knete fehlt...)?

    Ich hatte auch mit GUs zu tun, die haben mit dem auf der einen Baustelle eingenommenen Geld die Löcher auf anderen Baustellen gestopft. Eine zeitlang zumindest...
     
  6. #46 Baufuchs, 25.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal anders rechnen.

    Der Rohbauer hat dem GÜ 65.000.- berechnet. Nimmt man deine 10.000 für Planung etc. hinzu, dann sind das 75.000.- €.

    Die wurden auch bisher bezahlt.

    Verdient hat der GÜ an den 75.000.- € dann bisher nichts.

    Der Typ kann nicht kalkulieren. Dem bleibt nur was übrig, wenn er seine Sub´s nicht bzw. nur teilweise bezahlt :mauer

    Und dann hast Du recht, das geht nur so lange gut, wie neue Aufträg reinkommen, mit dessen Geld alte Verpflichtungen gezahlt werden.
     
  7. #47 Karlheinz, 25.11.2010
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    Weil hier schon auf den eingeschalteten Anwalt eingeprügelt wurde:

    Unsere Threaderstellerin hat sich auf eine Vertragskonstellation mit einem GÜ eingelassen, die folgendes beinhaltet: (a) einen in der Zukunft liegenden Fertigstellungstermin; (b) einen Zahlungsplan, bei der die Zahlungen VOR der Leistungserbringung liegen; (c) einen Einbehalt von unglaublichen 3%; (d) eine auf den gleichen Prozentsatz gedeckelte Vertragsstrafe (die übrigens nur bei Verschulden des GÜ fällig wird, aber das ist ein anderes Thema).

    Was soll der arme Anwalt denn da machen? Zaubern kann er ja schließlich auch nicht.

    Und das mit "zum Anwalt gehe ich erst nächste Woche wieder, in der Zwischenzeit hole ich mir mal Beratung aus dem Internet" verstehe ich auch nicht so ganz ...
     
  8. #48 Thomas B, 25.11.2010
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    Die "Beratung" im I-Net kann sichert nur dazu dienen die eigene Sichtweise zu hinterfragen (she eich das richtig, bin ich auf dem Holzwege und völlig vernagelt...?).

    Aber: Die Konstellation riecht förmlich nach (baldiger) Insolvenz....ich mag mich da uach täuschen. habe aber genau diese Vorgehensweisen schon öfter (!!!) erlebt mit dem immergleichen Endergebnis.

    insofern mag der Rat des RA abzuwarten richtig sein, aber eben nicht bis zum St. Nimmerleinstag. Mit dem GÜ weiterzubauen hieße ihm Geld hinterherzuschmeißen, welches (mutmaßlich) irgendwo investiert wird, aber wahrscheinlich nicht in meine Immobilie.....
     
  9. #49 susannede, 25.11.2010
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  10. #50 Baufuchs, 26.11.2010
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    @Karlheinz

    Wo soll der sonst liegen? In der Vergangenheit?:28:

    Von vertraglicher Vereinbarung, dass vor Leistungserbingung zu zahlen ist, lese ich nichts.
    Und sollte ein solcher Zahlungsplan tatsächlich vereinbart sein, kann da der Anwalt sehr wohl etwas machen. (z.B. wg. Unwirksamkeit dieser Klausel).
     
  11. #51 Thomas B, 26.11.2010
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    Das mag wohl sein. Zumal: Bei uns (in D'dorf mögen die Preise andere sein....) würde man für 185TEuro kein 135 m2 Haus (mit Keller!) kriegen. Hier würde ich eher (bei einfacher Aussattung!) in den Bereich 200 - 210 TEuro gehen. Für "Gewinn" ist da in der Tat wenig Platz....

    So gesehen dürfte das Haus dem GÜ ja eigentlich max. 165.000 EUR kosten (inkl. Architekt+Statik), damit er einen vernünftigen Gewinn einfährt. Wie das zu schaffen sein soll, erschließt sich mir nicht...geht ja auch anscheinend nicht....
     
  12. #52 anette81, 26.11.2010
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    So, ich habe mit dem RA nochmals gesprochen und er sagt, wir reagieren dann wenn etwas passiert ist. Wenn etwas von der Baustelle wegkommt oder der GÜ anderweitig Probleme bekommt. Seiner Meinung nach ist dass, was wir bislang gezahlt haben im Rahmen, aber das Haus zu solchen Konditionen weiter zu bauen wird doch etwas schwierig werden.
    Ich denke, wir werden dann viel verzcihten müssen und Eigenleitung einplanen, damit wir es schaffen. Anders kann ich es mir nicht vorstellen.
    Habe echt Bauchschmerzen momentan und möchte schleunigst wissen wo wir dran sind.
    Jetzt heißt es erst einmal abwarten, Beweise sammeln und ruhig bleiben.
    Geld wird der GÜ nicht mehr haben und der Bau bleibt bestimmt vorerst stehen.
    DAS wäre das geringste Problem.
    Ist es wirklich schwierig mit 100T den Innenausbau zu stemmen?
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Hängt von den Ansprüchen ab, aber 100T€ sind schnell verbraten, auch mit Eigenleistung. Da muss man sich hinsetzen und rechnen, und den Rotstift ansetzen so gut es geht. Dann könnte das klappen.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #54 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2010
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    Wir und Dein Anwalt sagen, was die unterbliebenen Zahlungen bestätigen.
    Der Preis ist zu heiss, um den Bau damit hinzubekommen.
    Ausserdem wird sich die Zahlungsmoral des GÜ herumsprechen, womit alles von halbwegs brauchbar an aufwärts sich hüten wird, für den zu arbeiten; Bürgschaften wird er nicht kriegen!
    Was zu Folge haben wird, dass er einen Hausmeisterdienst nach dem anderen über Eure Baustelle jagen wird - mit entsprechend katastrophalen Ergebnissen!

    Du darfst Du jetzt also zweierlei aussuchen:
    a) den Zeitpunkt, ab dem Ihr selber Euch um den Baufortschritt kümmern bzw. Euch jemanden dafür suchen müsst (weil Ihr gekündigt oder irgendwer dem GÜ entgültig den Hahn zugedreht hat) - er kommt. fraglich ist nur, wer ihn bestimmt.
    b) ob Ihr Euer Geld jetzt aufstockt, um realistische Preise an Firmen zu bezahlen oder später, um die Firmen zu bezahlen, die den Rest (nach Insolvenz) fertig machen und den bis dahin entstandenen Murks halbwegs beseitigen.

    Unterm Strich dürfte das Abwarten weder Geld von Nerven sparen - eher kosten.

    Sorry für die knallharten Worte, aber ich sehe keinen Grund, Euch -Alles wird gut- zu sagen!
     
  15. #55 Thomas B, 26.11.2010
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    Was darf man sich darunter vorstellen?????

    Und wenn nichts passiert....also der GÜ baut nicht weiter. Wie lange wartet man dann? Bis Feb. 2011, weil er dann in Verzug ist? Und dann? Dann doch kündigen? Oder nicht?

    Welche Strategie -außer abwarten und mal gucken- will denn der RA verfolgen?

    Und wenn der GÜ es schafft irgendwann (sagen wir im januar) doch nochmals jemanden auf die Baustelle zu lotsen um z.B. das Dach dicht zu kriegen. Geht es dann weiter....?

    Grüße

    Thomas
     
  16. #56 anette81, 26.11.2010
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    Hallo Thomas,

    ich glaube, ich habe den RA so verstanden, dass sollte einer der Handwerker etwas von unserer Baustelle mitnehmen wie z.B. der Rohbauer wird seinen Stromkasten (er hat diesen zur Verfügung gestellt) wieder mitnehmen dann können wir dem GÜ mitteilen, dass er diesen wieder ersetzen muss, eine Nachfrist setzen und wenn er die Fristen nicht einhält dann können wir laut Gesetz kündigen.
    Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden. Aber das wäre für mich schlüssig.
    Wenn ich keine Fristen setzen kann, die dann nicht eingehalten werden können wir auch nicht im Anschluss kündigen.
     
  17. #57 anette81, 26.11.2010
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    Hallo Ralf,

    sowohl Rohbau als auch Dachstuhl sind fachlich korrekt, sodass wir da schonmal keinen Murks befürchten müssen.

    Meinst Du es macht Sinn, sich jetzt schon Angebote für die Gewerke einzuholen, damit wir wissen wo wir dran sind und wie viele Euros wir noch hinzufügen müssen?
     
  18. #58 burkhard, 26.11.2010
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    Hast du die Planungsunterlagen vom Haus? Wenn nicht, auf welcher Grundlage sollen denn die Angebote erstellt werden? So nach dem Motto - machen sie mal bitte ein Angebot für die Heizung - das wird nichts. Vielleicht um einen ganz groben Überblick zu bekommen, mehr nicht.

    burkhard
     
  19. #59 anette81, 27.11.2010
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    Hallo Burkhard,

    ich habe mir vorsorglich immer alle Unterlagen kopieren lassen.
    Folgende Unterlagen besitzen wir:
    Ausführungszeichnungen (Architektenpläne inkl. Querschnitt)
    Wohnflächenberechnung
    Energieausweis
    Statik

    Ich hoffe, dass ich damit weiter komme, aber laut unserem unabhängigen Sachverständigen (Architekt) reichen diese aus, um damit weiter zu machen.

    Wie gesagt, ich war von Anfang misstrauisch und bin persönlich ständig ins Büro marschiert und habe mir alles geholt, was ich kriegen konnte.

    Derzeit überlegen wir als erstes an den Rohbauer heran zu treten, der unser Haus gebaut hat, da dieser in erster Linie schlüsselfertige Häuser anbietet.

    Wir sind unsere Finanzen durchgegangen und haben festgestellt, dass wir noch einen Puffer haben, aber auf Außenanlage im ersten Jahr verzichten müssten.

    mal eine andere Frage (an ALLE):
    Gab es schon Fälle, bei denen sich Bauherr und Bauunternehmer einvernehmlich einigten, den Vertrag zu beenden?
    Es ist nicht so, dass wir gar nicht mehr miteinander kommunizieren könnten, denn ich bin ein ruhiger Mensch, der versucht, auf sachlicher Ebene zu kommunizieren. Nun wäre es das Beste für alle, wenn niemand Forderungen an den anderen stellt.
    Ist bestimmt ein sehr naiver Gedanke von mir, aber vielleicht wäre dies dennoch eine Lösung?
     
  20. Julius

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    Klar gibts solche Fälle.
    Das wäre sogar eine sehr gute Lösung!
     
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