Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen?

Diskutiere Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Womit könnten wir argumentieren? Ich zerbreche mir derzeit den Kopf darüber was wir sagen könnten ohne preis zu geben, dass wir von der...

  1. #61 anette81, 27.11.2010
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    Womit könnten wir argumentieren?
    Ich zerbreche mir derzeit den Kopf darüber was wir sagen könnten ohne preis zu geben, dass wir von der finanziellen Not schon gehört haben.
     
  2. #62 anette81, 27.11.2010
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    Suchen wir uns dann, wenn der Ausstieg erfolgreich war einen GÜ oder einen Architekten, der weiter macht?
     
  3. #63 burkhard, 28.11.2010
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    Hallo anette81,
    da hast du ja schon mal eine ganze Menge Unterlagen gesichert. Ist wie bares Geld. Ich würde auf jedem Fall zu mehreren Architekten, um zu erfahren ab welcher LPh er mit seiner Arbeit beginnen kann/muss und was das Einarbeiten der vorhandenen Pläne kostet. Das werden gute Archis relativ genau während einer kostenlosen Erstberatung tun. Gleichzeitig wäre es günstig die schon am Bau tätigen Bauunternehmen zu fragen ob sie weiterarbeiten wollen. Wenn ja brauchst du einen Fachmann der die vorhandenen Arbeiten genau abgrenzt.

    burkhard
     
  4. #64 anette81, 28.11.2010
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    @Burkhard
    Fehlt uns noch etwas? Vielleicht könnte ich versuchen dran zu kommen.
     
  5. #65 anette81, 03.12.2010
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    Hallo!
    Ich bin´s nochmal. Bei uns geht es momentan so weiter, dass unser unabhängiger Gutachter (Architekt) alle Mängel und nicht erledigte Arbeiten zusammen schreibt und ein Schreiben (Mängelrüge?) aufsetzt und wir eine Frist setzen werden wann es erledigt werden muss, da der Rohbau Schaden nimmt, wenn man es nicht tut.

    Laut Archi und dem ehemaligem Rohbauer, der mich netterweise anrief, setzt sich Wasser zwischen dem Nachbarhaus und der Zwischenwand ab, was am achbarhau und wenn wir Pech haben bei uns zu Schäden führen kann.

    Ich finde es ist offensichtlich, dass der GÜ den Bau nicht zum fest gelegten Zeitpunkt beenden kann. Sollten wir den RA wechseln? Ich habe das Gefühl, wir könnten früher handeln und den Vertrag beenden.

    Vielleicht könnten wir sogar mit dem unabhängigen Gutachter (wir kennen ihn schon lange, er ist in unserer Gegend bekannt) weiter machen, denn dieser hat gerade eine ähnliche Doppelhaushälfte abgeschlossen und hätte freie Kapazitäten. Er ist der Meinung, dass wir mit unserem Budget auskommen.
     
  6. #66 Thomas B, 03.12.2010
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    Der GU ist natürlich verpflichtet sein Werk zu sichern, also vor Schaden zu bewahren. Dazu gehört z.B. daß man das mauerwerk, wenn noch nicht fertig gemauert wurde, abdeckt, damit es bei Regen nicht volläuft...oder eben auch das Sichern der Fuge zwischen zwei Bauwerken.
     
  7. #67 anette81, 03.12.2010
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    @Thomas
    Genau das ist der Punkt. Und so wie es aussieht wird niemand der bisher am werk beteiligten Handwerker wieder kommen. Es bleibt also abzuwarten, ob sich ein anderer innerhalb der Frist traut, mit ihm zusammen zu arbeiten oder ob der GÜ die Frist nicht einhalten kann. Dann brauchen wir nur noch einen mutigen Anwalt und sind ihn los.
     
  8. #68 Thomas B, 03.12.2010
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    Hier ist aber auch "Gefahr im Verzug"....läuft das alles schön mit wasser voll...und dann friert es wieder oder es bleibt einfach über einen sehr langen Zeitraum klatschnaß zwischen den beiden Haushälften, so sind weitere und größere Schäden zu erwarten. Eventuelle kann man dann sogar selber handanlegen (wenn der GU es nicht tut), schließlich wird dadurch letztendlich ein Schaden verhindert, was auch den GU vor Schadensersatz schützt. Die hieraus entstehenden Kosten, die ihr natürlich vorerst berappen müßtet, wären dem GU nachher wieder abzuziehen. Wie das alles rechtlich zu bewerten ist, soll Euch Euer RA sagen. Aber einfach nur abwarten kann evtl. auch falsch sein.
     
  9. #69 anette81, 03.12.2010
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    @Thomas
    Was kann passieren? Könnte man, wenn das Wasser getaut ist, das Wasser absaugen etc.?
    Das Wasser ist definitiv drin und gefroren. Würden wir jetzt das Dach auf eigene Kosten drauf setzen (und wäre es rechtlich abgesichert) würde das Wasser eingeschleust werden und könnte nicht mehr abließen.
     
  10. #70 Thomas B, 03.12.2010
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    Wenn ich die Ausführungen richtig verstanden habe geht es doch um die Fuge zwischen den beiden Gebäudehälften, oder? Diese ist in der Regel 2 - 4 cm stark und mit einem Streifen Mineralwolle verfüllt. Später kommt dann das Dachdrüber und es kann nichts mehr reinregnen. Bleibt die Fuge -aus welchen Grunden auch immer- offen, so passiert bei einem Regenguss nicht wirklich viel. Auf Dauer aber wird -gerade wenn es längere Zeit regnet- die Feuchtigkeit langsam aber stetig in diese Fuge eindringen. Und sad ist natürlich nicht gut.

    Einfach ein Dach drüber zu basteln halte ich für äußerst problematisvch und eigentlich auch nicht umsetzbar. So ein Dach hat der Dachdecker ja nicht eben mal zur Hand. Dazu bedarf es Planung, Ausschreibung (oder Angebote) usw. und schließlich der Ausführung. Zudem: Hier würdet Ihr in die Arbeit des GU eingreifen. Noch ist ja nichts gekündigt und das würde wohl zu heftigen Problemen führen.

    Man könnte aber die Fuge sichern: PE-Folie drüber und sichern (damit sie nicht weggeweht wird.

    Grüße

    Thomas

    PS: Vorgehen aber bitte vorher mit RA abklären!
     
  11. #71 anette81, 05.12.2010
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    @ Thomas
    Nee, unsere "Fuge" ist 70cm tief :shades
    Mal im Ernst, vielleicht habe ich vergessen, es in diesem Thread zu erwähnen, aber der Nachbar hat einen auf unser Grundstück ragenden Giebel (welcher erst beim Abriss entdeckt wurde) und somit ist der Zwischenraum mit Gasbetonsteinen und Dämmung ausgefüllt. Dieser Zwischenraum ist nun mit vereistem wasser gefüllt.
    Mit dem RA ist abgeklärt, dass der Dachdecker die Folie mit Konterlattung wegen "Gefahr in Verzug" spannen darf.
    Allerdings haben wir noch das Problem, dass die Mauerarbeiten noch beendet werden müssen und der Dachstuhl verankert werden muss. Tja, also benötigen wir mind. +5 °C und Handwerker, die diese Notmaßnahme durchführen. Machen sie dies könnten wir wiederum Probleme mit der Gewährleistung bekommen, und so weiter.
    Nun planen mein Mann und ich Anfang der Woche zusammen mit unserem Architekten zum RA zu gehen und uns dringend beraten zu lassen wie wir nun weiter machen sollen. Idealerweise kündigen wir eher gestern als heute, aber es wird sich rausstellen, ob wir schon genügend Beweise gesammelt haben.
     
  12. #72 anette81, 06.12.2010
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    So, gesagt, getan.

    Unser Architekt hat sich mit unserem Rechtsanwalt zusammen gesetzt und eine saftige Mängelrüge erstellt.

    Der GÜ muss nun alle ausstehenden Arbeiten innerhalb 10 Tagen durchführen oder das war es.

    Desweiteren werden wir nun die Abdeckung des Rohbaus wegen "Gefahr in Verzug" selbst vornehmen und dem GÜ in Rechnung stellen.

    Vielleicht bekommen wir Weihnachten ein schönes Geschenk, die Freiheit :bounce:
     
  13. #73 Thomas B, 06.12.2010
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    Wohl war! Es ist -ein Blick auf den Kalender bestätigt dies nahezu- Winter!

    Auch wenn es die kommenden Tage kurz mal wärmer werden soll, so sind die meisten Baustellen i.A. massiv vereist/ voll mit Schnee! Bitte daher auch auf ausreichende Sicherheit achten. Nicht daß irgendein Tollkühner bei Eiseglätte auf dem gerüst herumturnt und dann abgeht. Und das dann auf Eure Anweisung hin! Also: Safety first! Nur so am Rande.

    Ich wünsche Euch wirklich, daß es dem GÜ nicht gelingt die Mängel fristgerecht abzuarbeiten. Wobei -aufgepaßt- es meines Wissens ihm überlassen bleibt wann er Mängel abarbeitet. Also nicht wenn der Einsturz des Gebäudes droht, aber wenn -z.B.- Ihr feststellt, daß das Maß der Haustür nicht paßt, so kann wohl eine Mängelanzeige nicht zwingend zur Kündigung führen wenn er den Mangel nicht behebt, da schließlich ER den Bau leitet und koordniert...das maß müßte eben rechtzeitig vor Einbau der Haustür berichtigt worden sein. Oder wenn einzelne Dachtiegel fehlen/ kaputt sind....

    Was wie wann und warum rechtlich geht, kann sicher der RA beurteilen....ganz so einfach ist es leider nicht immer.

    Viel Glück

    Thomas
     
  14. #74 Baufuchs, 06.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Also wenn es um die noch ausstehenden Maurerarbeiten geht, ist eigentlich klar, was der GÜ auf diese Fristsetzung antworten wird.

    Fristen müssen angemessen sein, bei den derzeit herrschenden Temperaturen sind Maurerarbeiten nicht ausführbar.
     
  15. #75 anette81, 07.12.2010
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    Hallo!
    Ich denke auch, dass der GÜ keine Maurerarbeiten durchführen kann, aber die anderen Arbeiten sind durchaus machbar. Die Handwerker haben schließlich auch schon zugesagt. Laut Bauleiter des GÜ sind auch Maurerarbeiten jetzt durchführbar :mega_lol:
    Da sieht man welch Kompetenzen in dieser Firma stecken, was? :mauerAber ich mache mir keine Sorgen, denn der Rechtsanwalt stimmt diesem Schreiben zu.

    Muss ich als Bauherrin für die Arbeiten bei "Gefahr in Verzug" sie Handwerker separat bei BG Unfall versichern?

    Es gibt übrigens noch andere Neuigkeiten. Die Fenster waren bestelllt, allerdings hat der GÜ die Anzahlung nicht geleistet, sodass der Fensterbauer die Bestellung zurück genommen hat. So viel dazu.
     
  16. #76 Thomas B, 07.12.2010
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    Da sind die schon versichert. Die zusätzliche Versicherung bräuchtest Du nur, wenn Ihr Eigenleistungen durch Freunde/ Bekannte/ Sklaven ausführen lassen würdet, Personen, die also per se kaum in die BG Bau eingezahlt haben.
     
  17. #77 anette81, 07.12.2010
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    @Thomas,

    danke. Wie meintest Du dann, dass ich die Handwerker absichere?
    Der Dachdecker meinte nur ich solle mit einer Packung Pflaster und genügend Kaffee unten auf ihn warten :D
     
  18. #78 Baufuchs, 07.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du glaubst auch an die Unfehlbarkeit der Götter im weissen Kittel?
     
  19. #79 anette81, 07.12.2010
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    Haha.

    Wenn sich mein Rechtsanwalt mit dem Architekten berät dann denke ich, sollte stimmen, was sie tun.
    Mehr kann ich als Laie nicht machen oder?
     
  20. #80 Thomas B, 07.12.2010
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    Ich meinte damit, daß Du -dann ja als "Quasi-Ceffe" (nicht mehr der GÜ) auch darauf zu achten hast, daß die Dinge, die dort ablaufen in Ordnung sind (Unfallverhütung). Jag' also keinen Handwerker aufs Gerüst, wenn da oben Bltzeis wartet. Oder übergib -wozu ich raten würde- die Koordnierung usw. einem Fachmann (da ist doch ein Architekt involviert.....oder?).

    Aber doch! Du könntest einen unabhängigen Überwacher engagieren, der das Treiben Deines RA und des A. überwacht. Und natürlich einen Überwacher-Überwacher...und einen....

    Nein....mehr kannst Du eigentlich nicht machen! Als Laie holst Du Dir fachlichen Beistand von Fachleuten! Wenn die fehl gehen, ist das auch deren Problem (Haftung!).
     
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