Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen?

Diskutiere Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Mehr kann ich als Laie nicht machen oder?Nein - da hast Du sicher Recht. Dein Anwalt muss das mit den 5° auch nicht wissen - so wenig wie ich den...

  1. #81 Ralf Dühlmeyer, 07.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - da hast Du sicher Recht.
    Dein Anwalt muss das mit den 5° auch nicht wissen - so wenig wie ich den BGB § für ....
    Aber wenn es um Aussenmauerwerk geht, sollte der Architekt wissen, das da nix geht. Gar nix.
    Frag lieber nochmal nach, wie das denn mit den 10 Tagen gehen soll wg. der Witterung.
    Vielleicht gibts da ja einen Trick - z.B., dass der BU die Frist wg. Wetter zurückweisen müsste oder so - isch weiß es nischt
     
  2. #82 Thomas B, 07.12.2010
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    Naja...der GÜ muß ja nicht unbedingt weitermauern (wie auch?) aber er müßte Sorge tragen, daß das Werk gegen Witterung gesichert wird (Mauerkronen abdecken, Fuge zum Nachbarn sichern und was weiß ich noch alles)....der Rohbau sollte "winterfest" gemacht werden um Schäden zu vermeiden.

    Dumm nur wenn er dies dann auch wirklich macht....

    Wenn ich das mit den Fenstern lese, dann steht dem doch Wasser bis mindestens Oberkante Unterlippe....
     
  3. #83 Baufuchs, 07.12.2010
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    Wenn ich das richtig verfogt habe, stehen beim GÜ noch Maurerarbeiten aus.

    Nun wurde er aufgefordert innerhalb einr Frist von 10 Tagen diese Arbeiten zu erledigen, sonst Vertragskündigung.

    Und das funzt so nicht.
     
  4. #84 Thomas B, 07.12.2010
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    ...da hast Du natürlich völlig recht. Wurde ja bereits geschrieben (...glaube ich..). Es geht ja jetzt auch um die möglichst geräuscharme Entsorgung des GÜ...und das sollte natürlich rechtssicher gemacht werden. Ansonsten lacht der sich nachher scheckig, wenn der BH weitermachen läßt und sackt noch einen Schadensersatz wegen einer unwirsamen Kündigung ein....daher: aufpassen!
     
  5. #85 Thomas B, 07.12.2010
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    Ahhh...jetzt....Nr 72:
    Ja........das geht in die Hose!!!!
     
  6. #86 anette81, 17.12.2010
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    So, die Kündigung ist durch!
    Tja, was soll ich sagen? Unser Architekt hat zusammen mit dem Rechtsanwalt ein Schreiben mit mehreren Fristen gesetzt. Der GÜ hat wie immer nicht reagiert, nichts getan. Dabei ging es um Kleinigkeiten, nur das Verankern des Dachstuhls oder u.a. den Beweis, dass die Fenster bestellt sind. (Der Zimmerer teilte mir mit, der würde auch bei diesem Wetter wenn die Bezahlung erfolgt wäre, aufs Dach gestiegen.)
    Der GÜ log unseren RA an, die Fenster wären in Produktion. Jedoch genügte ein Anruf durch den RA, um zu erfahren, dass die Fenster wegen fehlender Anzahlung storniert wurden.
    Unser Rohbau ist nach wie vor ungesichert und seit 6 Wochen war kein Handwerker auf unserer Baustelle zu sehen. Aber es gibt noch etliche andere Punkte, die ein Vertrauen unmöglich machen. Wir haben Nachweise über Unwahrheiten, Pfusch etc. sodass wir nun diesen Schritt gehen konnten.
    Ich werde Euch auf dem laufenden halten wie es weiter geht. Nächste Woche dürfen wir selbst in Auftrag geben, dass das Dach geschlossen und der Dachstuhl verankert wird.

    Ich möchte mich bei Euch für Eure Anregungen, Kritik und Ideen bedanken.
     
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