Bauvertrag Mehrkosten Fundamentverstärkung?

Diskutiere Bauvertrag Mehrkosten Fundamentverstärkung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir Bauen grad ein neues Haus mit einem Bauunternehmen,mit Bauantrag, Zechnung, Statik und Energienachweis im Vertrag.VOR der...

  1. #1 phill1, 11.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 11.11.2019
    phill1

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    Hallo, wir Bauen grad ein neues Haus mit einem Bauunternehmen,mit Bauantrag, Zechnung, Statik und Energienachweis im Vertrag.VOR der Vertragsunterzeichnung habe ich ihm eine E-Mail geschrieben wo er bitte das Grundstück einmal Prüfen soll, mit im Anhang ein Bodengutachten.
    Nach dem Fertigstellen der Bodenplatte hat er mir mitgeteilt das die Bodenplatte dicker müsste. per E-Mail kam dann

    "
    Wir sind davon ausgegangen, dass die die Bodenverhältnisse vor der Vertragsunterzeichnung normal sind, aber nach den Prüfungen von unserem Statiker ergab sich, das schlechte

    Bodenverhältnisse vorhanden sind.

    Aufgrund der schlechten Verhältnisse müssen die Fundamente verstärkt werden und die Sohlplatte muss dicker hergestellt werden, von 18cm auf 30cm.

    Dadurch entstehen leider Mehrkosten von 5.600,00€ inkl. MwST., wir bitten Sie dies zu bestätigen.
    In der Mehrksotenaufstellung steht jetzt 5600+19 MwST....


    in meinem Bauvertrag steht

    "Fundamente und Sohlplatte"
    Beton und Ausmessungen nach Statischer Berechnun.Die Sohlplatte ist eine Betonplatte mit entsprechender Isolierung, die den Technischen Bestimmungen Entspricht. Die Gründung erfolgt mit Streifenfundamenten aus C20/C25 nach den Auflagen der Statischen Berechnung.In die Fundamente wird ein verzinktes Stahlband als Fundamenterdung eingelegt.Entsprechend der Statik wird auf einer Untergelegten Baufolie auf Verdichtetem Füllsand eine Betonplatte gegossen.Im Vertrag weiter hinten steht noch Der AG(eigentümer des Grundstücks also ich). trägt ebenfalls sämtliche anfallenden Gebühren zB. Rohbauabnahme,Tüv,Schorsteinfeger sowie während der Bauausführung anfallende zusätzliche Kosten für Statik, Architekt ect.

    Jetzt die frage sind diese Mehrkosten gerechtfertigt?. muss ich diese Bezahlen? Vor der Vertragsunterzeichnung hätte er das bzw der Architekt sehen müssen
    im Vertrag steht nix von 18 cm Platte...

    Danke
     
  2. #2 Gast85808, 11.11.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Tja, an den Nachträgen wird das Geld verdient...

    In der Baubeschreibung steht sicherlich sich was zu Baugrund....
     
  3. SIL

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    Nach Betonierung?
    und
    In der festen Überzeugung, das die Statik vor dem Betonieren vorhanden sein muss--- ist ergo auch ( zumal TWP im Vertrag ) die Mehrkostenanzeige vor Ausführung mitzuteilen und nicht als " statuierend im Nachgang".Bemerkenswert ist auch von 18 cm auf 30 cm, wenn der Boden wirklich so wenig tragfähig ist, wie behauptet, warum wurde dann die Gründung nicht geändert oder mit anderen Streifenfundamenten gearbeitet etc
    Nein, der Architekt nicht, aber sein TWP, da das Bodengutachten vorlag, bei Vergabe...formal sind die "ändernde Ausführungen oder Leistungen anzuzeigen " und zwar nicht im Endzustand, dies gilt nicht wenn Sie oberhalb der BP Änderungen hinsichtlich Ausführung MW und Grundriss vornahmen.
    Leider ist dies übliche Praxis, einen Streit dort zu verkünden wird Ihnen in der jetzigen Position nicht viel bringen....
     
  4. #4 Fabian Weber, 11.11.2019
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    Nix zahlen, weil Nachtrag nicht vorher angekündigt. Werte das mal als ersten versuch wie einfach der Bauunternehmer es mit Dir hat...

    Bestenfalls ist die VOB vereinbart.
     
  5. #5 simon84, 11.11.2019
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    normal ja aber in diesem Fall werden wohl tatsächlich nur Mehrkosten weitergereicht, denke das sieht man am Betrag
     
  6. #6 Gast85808, 11.11.2019
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    Na ja, bei 100 qm BoPla wären das erstmal 12 m³ mehr Bedong. Da bin ich von 5.600 ob nu inkl oder exkl noch meilenweit entfernt. Kommt aber auch auf die Region an. Dann soll das der GU mal schön aufdröseln...
     
  7. Mok

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    Die 18 cm-Platte gibt es schon? Also er hat erst mal ohne Statik gebaut und jetzt fällt ihm auf, dass es doch nicht passt?

    Anhand von ein paar Auszügen lässt sich sowas natürlich nicht abschließend beurteilen und Jurist bin ich auch nicht. Aber gibt es denn einen vertraglich vereinbarten Preis für die Bodenplatte? Müsste ja, sonst gäbe es ja auch keine Mehrkosten. Nimmt man den Text, den du eingestellt hast, als Grundlage, dann ist vertraglich vereinbart, eine Bodenplatte nach statischer Berechnung zu erstellen. An der Leistung hat sich also nichts geändert und es gibt hier dann auch gar keine Grundlage für Mehrkosten. Aber der Teufel liegt oft im Detail, also kann sich die Situation auch völlig anders darstellen.

    Dann macht mich aber dennoch die Bodenplatte von 30 cm stutzig. Der Tragwerksplaner untersucht den Boden nicht, also wird der seine Schlüsse aus dem Bodengutachten gezogen haben, das dem Unternehmer ebenfalls vorlag. Man kann einem Bauunternehmer unterstellen, dass er ein Bodengutachten versteht. Das heißt zwar nicht, dass der daraus ableiten kann, dass die Bodenplatte 30 cm stark ausgebildet werden muss. Aber er kann auch nicht glaubhaft behaupten, dass er von "normalen" Bodenverhältnissen ausgehen durfte. Dabei unterstelle ich mal, dass das Bodengutachten in Ordnung ist.
     
  8. SIL

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    Das ist leider nur die halbe Rechnung, zusätzlich wurden die Fundamente verstärkt und bei 18er oder 20er Platte obere und untere Bewehrung, bei 30 wird dies problematisch dann 3lagig - ansonsten wäre die Begründung der Erhöhung sinnfrei oder schiebst die obere einfach nach oben ...wohl kaum.
    Ansonsten bemerkte ich formal müsste er nicht zahlen, aber in diesem Stadium bereits solch Debatten, bringt je nach Verhältnis den TE nicht weiter - insofern das Gespräch suchen, etwas feilschen und vermerken,dass diese Zahlung nur als 'GodWill' zu betrachten ist ( vorbehaltlich einer externen Nachprüfung) und sämtliche MK anzumelden sind und wie Skogen bemerkte auf detaillierte Massen und Mengenausweisung bestehen.
    Da wir den Vertrag nicht kennen, kann auch kein Kommentar dazu erfolgen.Allgemein gilt immer noch Baugrund -ist Bauherrenrisiko, es gibt da rechtlich nur ganz wenige Ansätze, dieses wäre gegeben wenn ein qualifiziertes detailliertes Angebot erfolgt ist und selbst dann ist das Bodengutachten hier, vom Bauherr beigestellt- das gestaltet sich also nicht ganz so einfach.Wie einige denken.
     
  9. #9 Fabian Weber, 11.11.2019
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    Habe gerade eine 50er gebaut, da gab es auch nur obere und untere Lage.

    Glaube nicht, dass das falsch war :)
     
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    Was tust du wieder :fleen und nix anders drinnen? :lockvllt paar Dielen ....ick kenn dir :winken und Betongüte oder war es SAS oder Carbo..und sicher keine üblichen EFH Matten..
     
  11. #11 Fabian Weber, 11.11.2019
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    Nö vor Ort geflochten :)

    Sind hier Matten am Start? Hab jetzt nicht alles gelesen.
     
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    Nehme ich an, aber du wolltest mir letzhin auch einreden du hättest 5xx Mehrgeschoss Poroton ohne Austeifung gebaut und wie war's wirklich ;) aber wir sollten nicht immer so abschweifen von den Fragen der TE , :winken
     
  13. #13 Fabian Weber, 11.11.2019
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    Hast Du so einen schlechten Statiker am Start??? :)
     
  14. #14 Fabian Weber, 11.11.2019
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    Da gabs einen Aufzugskern
     
  15. #15 msfox30, 11.11.2019
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    Reicht das? Unser Bauschverständiger hat immer darauf bestanden, dass da V4A rein kommt. Ich weiß aber nicht, ob das Vorschrift ist.
     
  16. #16 msfox30, 11.11.2019
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    War das Baugrundgutachten Vertragsbestandteil?
    Also ich meine nicht, die Erstellung eines solchen, sondern das Ergebnis davon.
    Ansonsten würde ich hier auch nix bezahlen. Der Preis muss vorher feststehen.

    Du kannst ja dankend ablehnen. :)
     
  17. #17 Fabian Weber, 11.11.2019
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    Im Beton verzinkt und in der Erde dann Edelstahl...
     
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    Das langt beim TE, hat auch Dipol letzhin kommentiert in einem Beitrag.
     
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    Ja dich :mega_lol::mega_lol::mega_lol:
     
  20. #20 Surfer88, 11.11.2019
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    Da gibts einen Haken mit dem sich leider alle Retten: in den Berechnungen steht „angenommene Bodenpressung 250kN/m2“ oder sowas.
    Und weiter steht: Baugrund ist Bauherrenrisiko, der Nachweis ist vom Bauherr zu erbringen.

    Wurde so ein Nachweis gefordert und erbracht?
    Wenn ja und dann nein, ist blöd.

    Lg
     
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