Bauverzögerung/Entschädigung

Diskutiere Bauverzögerung/Entschädigung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, Forum, mit unserem Bauvorhaben liegen wir jetzt über ein halbes Jahr hinter dem Plan zurück: eigentlich hätten wir am 01.05. einziehen...

  1. #1 Wolfgang C., 31.07.2003
    Wolfgang C.

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    Hallo, Forum,

    mit unserem Bauvorhaben liegen wir jetzt über ein halbes Jahr hinter dem Plan zurück: eigentlich hätten wir am 01.05. einziehen sollen, aber derzeit ist noch nicht einmal das Dach eingedeckt.

    Uns kostet diese Verzögerung natürlich eine Stange Geld, und langsam machen wir uns doch Gedanken, Entschädigung für dieses Delay einzufordern. :boxing

    Gibt es irgendwo eindeutige Anhaltspunkte nachzulesen oder kann mir jemand sagen, welche Verzögerungsursachen (z.B. späte Baugenehmigung, Frost, Betriebsurlaub...) vom Käufer zu akzeptieren sind und welche dem Bauträger/Bauunternehmer angelastet werden können? :deal

    Viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Da hilft eigentlich nur eine Erstberatung beim Anwalt. Baugenehmigung ist Ihr Risiko, falls es nicht expliziet anders im Vertrag steht. Sollten Sie Schuld an anfänglichen Verzögerungen haben, gilt das auch insoweit für Frost, das muss amn aber an den Fristen sehen. Betriebsurlaub ist Sache des BU.
    Sie müssen dei Verzögrerung dem BU anzeigen und unter Fristsetzung ein Beschleunigung verlangen, mit Folgekostenandrohung. Ausserdem muss die Verzögerung / Schadenersatz unbedingt bei der Abnahme vorbehalten werden!
    Hat der BU Behinderungsanzeigen geschrieben, so ist das kein Beweis, jedoch müssen Sie dann das Gegenteil nachweisen.
    Alles in allem: Sehr kompliziert. Hat meinen BU mal 10 % der Auftragssumme gekostet. Auf diesen Betrag muss die Vertragsstrafe begrenzt sein, ebenso muss im Vertrag stehen, dass der BU nur bei schuldhafter Verzögerung haftet, sonst ist die Klausel unwirksam (AGB-Gesetz). Mit Schadenersatz hat das aber nix zu tun, der geht extra, ohne Begrenzung.
    So jetzt hab ich ne trockene Kehle, brauch erst was zu trinken.
     
  3. #3 Michael Prieß, 31.07.2003
    Michael Prieß

    Michael Prieß Experte im Forum

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    .
    die 10% sind nicht mehr

    Maximal 5% sind noch erlaubt.
     
  4. #4 Wolfgang C., 31.07.2003
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2003
    Wolfgang C.

    Wolfgang C.

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    Vielleicht muß ich noch einmal etwas weiter ausholen:

    Anfang Juli letzten Jahres haben wir mit einem ortsansässigen Bauträger den Kaufvertrag für unser Reihenendhaus mit Bezugsfertigkeitsternmin 01.05.03 unterschrieben.
    Zu diesem Zeitpunkt war der rechtsgültige Bebauungsplan gerade ungültig geworden, weil der Gemeinderat einige Aufweichungen beschlossen hatte. Dadurch ging der Bauantrag (obwohl nach den alten, strengeren Richtlinien konzipiert) zwischen Gemeinde und Kreisverwaltung ständig hin und her, weil sich keiner zuständig fühlte.
    Im Oktober kam dann endlich die Baugenehmigung, doch bis Anfang Dezember tat sich auf der baustelle nichts. Nach dem Aushub der Baugrube mußten die Arbeiten wegen Frost allerdings eingestellt werden.

    Nach dem Frost kam Weihnachten, dann ein 3-wöchiger Betriebsurlaub des Bauunternehmers, dann wieder Frost... :frust Der Frost führte zu einer Schädigung der Bausohle, und bis der Bauträger/Bauunternehmer bereit war, diese Schädigung zu akzeptieren und zu beseitigen (siehe Baugrube zwei Monate offen - zusätzliche Maßnahmen nötig?), ist es dann April geworden: am 01.04. fing der eigentliche Bau dann an - also ein Monat, bevor wir eigentlich hätten einziehen sollen.

    Inzwischen hat es immer wieder Planungsfehler gegeben: so haben wir Fenster mit erhöhtem Wärmedämmwert und erhöhtem Einbruchschutz vereinbart :deal - doch während bei den anderen, 'normalen' Reihenhäusern gerade die ersten Fenster eingebaut werden, sind unsere Fenster noch nicht einmal bestellt, geschweige denn aufgemessen. Bei den Innenwänden das gleiche Problem: der Rohbau ist jetzt fast fertig, aber es ist noch nicht einmal ein Angebot für die Errichtung der Innenwände (mit erhöhtem Schallschutz) eingeholt worden. In den anderen Häusern ist die Sanitärroh- und Elektroinstallation bereits fast abgeschlossen - in unserem Haus war nach Verlegung der Fallrohre an den Rohbauwänden schon wieder Feierabend...

    Gestern hat uns der Bauträger vorgeworfen, wir hätten durch 'Sonderwünsche' die Fensterbestellung verzögert - dabei haben wir uns nur dagegen gewehrt, Fenster der WK2 zu akzeptieren (vereinbart war WK4, wir sind - ohne Kostenausgleichsforderung, da WK4 vielleicht wirklich etwas über das Ziel hinausgeschossen war - zu Fenstern der WK3 bereit gewesen).

    Ich bin ja bereit, einige Abstriche in Kauf zu nehmen (siehe oben), aber wenn man mir so ans Bein pinkelt, werde ich sauer :motz und fange an, zu versuchen, meine Schäfchen im Trockenen zu behalten. In diesem Falle heißt das, Waffen gegen weitere Attacken zu schmieden und mögliche Verhandlungsware (man könnte es auch 'Druckmittel' nennen) zu suchen... :boxing

    Deshalb nocheinmal meine Frage vom Anfang: welche Verzögerungen sind von einem Käufer eines schlüsselfertigen Hauses hinzunehmen und welche nicht? Was passiert, wenn durch irgendwelche Umstände der Bau so spät begonnen wird, daß man durch Frost gestoppt wird, was bei früherem Baustart nicht passiert wäre, weil dann in der Frostperiode ja bereits Fenster und evtl. die Heizung eingebau gewesen wäre?

    Viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.


    P.S.: Vielleicht noch eine Ergänzung, die ja zum Lachen wäre, wenn es nicht so traurig wäre: die Werkpläne, die der Trockenbauer erhalten hat, waren längst überholt. Wenn er danach gebaut hätte, wären unsere Deckendurchbrüche großteils zugebaut worden. Glücklicherweise hat der kluge Mann mich angerufen, so daß wir solchen Schaden vermeiden konnten. Allerdings hat sich dann herausgestellt, daß er auch nicht darüber informiert worden ist, daß wir Wände für erhöhte Schallschutzanforderungen erhalten und hat daher falsches Material bestellt. Bis dann heute abend das richtige Material geliefert worden ist, sind insgesamt 9 Tage ohne nennenswerte Aktionen (abgesehen davon, daß die Giebelwand wieder einmal bearbeitet wurde, bis daß sie eigentlich nur noch am Ringanker hing - aber das ist ein anderes Thema) auf der Baustelle vergangen. :mauer
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Ehrliche Antwort erwünscht? Suchen Sie sich so schnell als möglich einen Verbündeteten.
    Es laufen hier ja genug rum, wenn Sie wissen was ich meine? KLICK-KLACK (ok, off toppix)
    Das wird zu umfangreich, um es zu diskutieren.
    Andere Meinungen?
     
  6. #6 berndk, 01.08.2003
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2003
    berndk

    berndk

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    Tatsächlich? Ein ABGB-Gesetz? Wundert mich echt.
    Hintergrund: in Ö existiert kein derartiges "Entmündigungsgesetz", lediglich ein richterliches Mäßigungsrecht ist mir bekannt.
    Beschränkung der Vertr.str. steht nur in der ÖNORM, die allerdings vertraglich leicht angepaßt werden kann (besser als die Norm darf man immer sein :))
    Das führt natürlich auch zu Auswüchsen, wie z.B. in der ersten Wo 0,5% der AS, jede weitere Wo das Doppelte der vorigen.

    Ich schließe mich natürlich der Meinung an, dass hier prof. Hilfe angesagt ist. Scheinbar ist der BT mit mehreren unterschiedlichen Ausführungen zur gleichen Zeit überfordert.
     
  7. Ebel

    Ebel

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    Wenn ich Kaufvertrag lese, gehen bei mir Alarmklingeln los. Ein Hausbau ist kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag - mit den entsprechenden §§ des BGB. Da kann ruhig Kaufvertrag drüberstehen, es bleibt doch ein Werkvertrag - und der oft nach BGB. Er kann auch die VOB/B zur Grundlage haben, aber dann muß Ihnen z.B. die VOB/B ausgehändigt worden sein.
     
  8. #8 Wolfgang C., 01.08.2003
    Wolfgang C.

    Wolfgang C.

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    Danke!

    Vielen Dank für die vielen Hinweise - insbesondere Ihre, Herr Lebski!
    Ich denke, ich werde dem Rat zu professioneller Hilfe folgen...

    Viele Grüße aus Rheinhessen
    Wolfgang C.
     
  9. MB

    MB Gast

    Na dann.....

    ... sammlen Sie schon mal Papierberge zusammen. Als wichtigstes natürlich den Vertrag. Und jeden Schriftwechsel.

    Anwälte sind nämlich neugierig, die wollen alles wissen :) Müssen die ja auch.
     
Thema: Bauverzögerung/Entschädigung
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