Bauverzögerungen Schadensersatz

Diskutiere Bauverzögerungen Schadensersatz im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Bei uns ist dieses WE der in Aussicht gestellte Einzugstermin überschritten worden. Dieser hätte zw. den 12.und 16.02.06 liegen sollen. Uns...

  1. matula

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    Bei uns ist dieses WE der in Aussicht gestellte Einzugstermin überschritten worden. Dieser hätte zw. den 12.und 16.02.06 liegen sollen.

    Uns lag bisher nur ein Bauzeitenplan bis Ende Dezember vor. Seit Anfang des Jahres habe ich um einen aktuellen Plan "mit realistischem Einzugstermin" gebeten - mehrfach...auch mit dem Hinweis, dass ich die alte Wohnung kündigen muss (das habe ich zum Glück noch nicht früher gemacht, da wir uns ziemlich früh nicht mehr vorstellen konnten, dass der Bau im Februar fertig wird).
    Freitag haben wir dann endlich kommentarlos den Plan erhalten - mit Einzugstermin im MAI!
    Angesichts der Abweichung um 3 Monate (8 statt 5 Monaten), hätte ich mir gewünscht, dass ein Hinweis darauf zu finden ist... aber da bin ich wohl zu naiv!

    Also hier noch die Fakten:
    Im Vertrag steht zu..
    ..Ausführungsfristen:
    Baubeginn für die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ist KW 37.Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, das Bauvorhaben innerhalb von 5 Monaten nach Baubeginn fertigzustellen
    ...Bauverzögerungen,Schadensersatz:
    Verzögerungen der Fertigstellungstermine, die von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind, wie z.B. Behinderung durch Eigenleistung des Auftraggebers, höhere Gewalt, Streik, behördlich festgestellte Schlechtwetterlage verlängern die Fertigstellungsfrist um die Dauer der Behinderung.
    Sollte der so ermittelte Fertigstellungstermin von der Auftragnehmerin nicht eingehalten werden, so hat der die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Also: Baubeginn = KW37 (12.-16.09.2005)
    daraus folgt: ==> Einzug 12.-16.02.2006

    Es gab weder Behinderung durch Eigenleistung des Auftraggebers, höhere Gewalt, Streik, noch behördlich festgestellte Schlechtwetterlage..

    Ist die Sachlage so einfach, wie ich sie mir vorstelle?
    Ich schließe daraus, dass ich Anrecht auf Schadensersatz habe, oder?

    Was ist unter Verpflichtung den "Schaden zu ersetzen" (keine Vertragsstrafe) zu verstehen? Ich schätze mal, dass die derzeitige Miete (kalt) unstrittig sein sollte, oder gibt es andere Anhaltswerte was man als Schaden ansetzen kann?

    Ist es im Rahmen der Bauleitung auch Aufgabe des Architekten, dieses einzufordern, oder ist er nur für die direkte Bauausführung zuständig?

    Vielen Dank für jede Antwort!
     
  2. noi76

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    Haben Sie bezüglich Verzug denn im Vertrag gar nix festgesetzt? Üblicherweise wird der Schadenersatz bereits im Vertrag festgelegt, ansonsten werden sie nach meiner Laienmeinung wohl leer ausgehen oder vor Gericht ziehen müssen.

    Als Anhaltspunkt für den Schadenersatz könnten die Kosten dienen, die Ihnen entstanden sind. Also die Miete für den Zeitraum + evtl. Kosten für Hotel. Das das die Baufirma aber ohne Probleme rausrückt, kann ich mir nicht vorstellen.

    Mario
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Einen Schadenersatz...

    kann ich nicht vertraglich regeln, nur eine Vertragsstrafe.
    Um Schadenersatz zu bekommen, muss erst einmal ein zu ersetzender Schaden entehen - und wer gibt bei Vertragsabschluss schon zu, dass er Schäden verursachen wird :p
    Schaden wären hier alle Kosten, die durch den späteren Umzug entstehen.
    Miete, höhere Kosten des Umzugsunternehmens, Fahrtkosten z.B. für den Transport der Kinder in die neue Schule usw.
    Aber: Haben Sie denn noch Geld, von dem Sie sowas abziehen können.
    ich würde dringend einen Termin mit dem Anwalt anraten.
    MfG
     
  4. Rolf

    Rolf

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    Kapitalkosten?

    Ich habe in meinen Vertrag ganz bewust keine Konventionalstrafe aufgenommen, weil ich nicht wollte das der Bauträger alles nur schnell zusammenschustert.

    Ich habe mich dann bei der Übergabe mit dem Bauträger auf die Übernahme der Kapitalkosten (= Entgangene Zinsen für Eigenkapital + Finanzierungskosten) geeinigt.

    Ich denke bis zu diesem Zeitpunkt sitzen Sie auch am längeren Hebel. Wenn Sie die Rechnung nicht vollständig bezahlen, muss Ihr Auftragnehmer Sie verklagen. Wenn die Chancen zu gewinnen gering sind, wird er sich das gründlich überlegen.

    Schwierig wird es wenn Sie tatsächlich Ihre Wohnung gekündigt haben und raus müssen, oder wenn Sie die alte Wohnung weiterbezahlen müssen, weil Sie nicht gekündigt haben.
     
  5. noi76

    noi76

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    @Rolf: Auch wenn das bei Ihnen gut geklappt hat, ist es dem Bauträger gegenüber unfair, wenn sie von vornherein drauf gespielt haben.

    Mario
     
  6. H.PF

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    Als Bauträger sollte man aber in der Lage sein, Verträge :deal , die man schließt auch einzuhalten, wenn nicht, dann ist das Pech und eigene Doofheit, wenn mal der Bauträger über den Leisten gezogen wird :D :D . Warum sollen immer nur die Kunden gebügelt werden :smoke :smoke ?


    Gruß Holger
     
  7. Rolf

    Rolf

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    Unfair?

    Unfair ist es falsche Versprechungen zu machen! :motz

    Und die Kapitalkosten fallen ja wirklich an. Es ist ja wohl das Mindeste diesen Schaden zu ersetzen!
     
  8. noi76

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    Mir ist schon klar, dass einem selbst Schaden durch den Verzug entstehen kann. Wenn ich das nicht leider kann, spreche ich das vorher an und lasse die Info nicht bewußt weg, um nachher den längeren Hebel der offenen Rechnung zu nutzen. Man braucht sich nicht wundern, warum die Bauträger immer mit härteren Bandagen kämpfen, sonst gehen diese zwangsweise unter.

    Mario
     
  9. #9 BTopferin, 20.02.2006
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    Tja, bei manche Bauträger ist es viel lieber, wenn die Bauherrn zwangsweise untergehen. :boxing

    Ich habe überhaupt kein Mitgefühl für solche Bauträger. :frust
     
  10. matula

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    also ich habe nicht vor, "Kapital" daraus zu schlagen...nur Ersatz für tatsächlich entstandene Mehraufwendungen.
    Die Kapitalkosten sind bei uns in etwa gleich der momentanen Kaltmiete -
    Da nur die Miete auch bei korrektem Einzugstermin weggefallen wäre, bleibt die als Berechnungsgrundlage.

    Einzugstermin im Mai heißt auch, dass wir auch noch mehr als genügend Zahlungen offen haben...daher haben wir da alle Möglichkeiten etwas einzubehalten..aber nur als ultima ratio

    Ich strebe eigentlich immer eine Lösung an, mit der Beide zufrieden sein können, daher ließe sich das ja auch mit Mehrleistungen verrechnen. Da der BU eigene Leute hat, könnte er die ja mal vorbeischicken, wenn sonst wenig zu tun ist. Da gibt es noch Positionen (Arbeitsintensiv/geringe Materialkosten) die ich mir vorstellen könnte...ohne dass der BU direkt Geld abgeben muss..
     
  11. Quelle

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    also deine verzögerung ist ja schon recht deutlich.

    trotz allem rechtsempfindens wird beim bau der schaden doch häufig geteilt.

    beim fussball würde man sagen "das gleicht sich über die saison aus".

    falls du eigenleistungen hast und/oder sonstige dinge des bauablaufs aus versehen durch dich oder erfüllungsgehilfen verbaselt werden könnten, ist das ein elfmeter für deinen vertragspartner. ich würde versuchen, mich jetzt schon zu einigen, mit solchem entgegenkommen, dass der partner net nein sagen kann. gleichzeitig aber sich versichern lassen, dass aufgrund der verzögerung keinerlei mehrkosten für dich entstehen.

    Das war reine Laienmeinung. Lieber Anwalt fragen.
     
  12. Rolf

    Rolf

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    Ich fasse es nicht

    Diese Diskusion hilft matula jetzt nicht, aber ich will das nicht so stehen lassen.

    Falsch, Verzug = Schaden (nicht kann entstehen)
    Die daraus resultierenden Probleme der betroffenen Bauherren können sehr weit über zwei, drei Mieten hinausgehen.

    Das bedeutet Sie unterstellen Ihren Vertragspartnern immer schon vorher, das diese Ihre Verträge nicht einhalten? Und Sie mögen das?
     
  13. noi76

    noi76

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    Nein, ich unterstelle gar nichts. Aber ich möchte wissen, was passiert, wenn was passiert. Wenn ein Unternehmer bei einem Haus nicht zugeben kann, dass durchaus Verzögerungen auftreten können, dann sagt er nicht die Wahrheit. Der Bau ist eine komplexe Angelegenheit. Probleme treten dabei einfach auch.

    Vertrag heißt vertragen. Sachen die da drin stehen, sollen vorher aufzeigen, wie man sich später in Problemfällen einigen kann. Ihre Bank hat sicher auf was von Zwangsvollstreckung in den Kreditvertrag geschrieben. Was unterstellt Ihnen die Bank damit?

    Mario
     
  14. H.PF

    H.PF

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    Sollen sie doch untergehen :smoke :smoke



    Gruß Holger
     
  15. #15 Baufuchs, 20.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal zur Versachlichung

    der Diskussion:

    1.) Matula baut nicht mit Bauträger, sondern mit BU und Architekt
    2.) Sein Bauvertrag enthält eine Regelung zur Schadenersatzübernahme bei Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins
    3.) Er fragt nur an was unter "Schaden" i.S. dieser Regelung zu verstehen ist
    4.) Offensichtlich strebt Matula eine gütliche Einigung mit dem BU an

    Sinnvoll ist es also, dass M. seinen voraussichtl. Schaden durch längere Mietzahlung etc. beim BU anmeldet, da das Verhältnis z.Zt. nicht gestört ist, zunächst mündlich besprechen mit der Ankündigung Schriftsatz nachzureichen.

    Falls VOB Vertrag kann einem Einwand des BU "Verzögerung liegt an Eigenleistungen" mit Hinweis auf §6 VOB (Behinderungsanzeige) begegnet werden.

    Weitere Maßnahmen hängen vom Verhalten des BU ab.
     
  16. matula

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    Danke - das ist mir symphatischer als direkt mit dem Anwalt zu drohen oder den Schaden mit anderen angeblichen Kosten hochzurechnen...es kommt auch nicht auf ein paar Euro an.
    Wenn ich das richtig verstanden habe ist es aber wichtig, das jetzt anzumelden... könnte es als stillschweigende Zustimmung gewertet werden, wenn ich auf den Bauzeitenplan nicht "förmlich" antworte?
     
  17. #17 Baufuchs, 20.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Keine Rechtsberatung,

    nur meine Meinung:

    Mit der Entgegennahme des neuen Bauzeitenplans werden die vertraglichen Vereinbarungen nicht verändert.

    Trotzdem halte ich es für richtig, jetzt mit dem BU wie im vorherigen Beitrag beschrieben zu verfahren.
     
  18. matula

    matula

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    Unser Architekt meinte nun, dass von den 3 Monaten bestimmt 8-9 Wochen wegen Frost abzuziehen sind....

    ...ist Frost denn eine behördlich festegestellte Schlechtwetterlage??

    Ich meine: Bei Baubeginn im Septermber hätte der BU ja eigentlich auch Frost erwarten und einplanen können, oder??
    Warum soll bei Frost nicht gearbeitet werden können? Ok - z.T. waren die Fenster nicht drin, aber das war auch nur wegen Lieferverzögerung der Fall...
     
  19. #19 Baufuchs, 21.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Ihr

    Bauvertrag die VOB zur Grundlage hat, dann gilt VOB § 6 Abs. 2 (2):

    "Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit mit denen bei Abgabe des Angebotes normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung"

    Der Vertrag wurde geschlossen mit "Baubeginn KW 37", also September mit Bauzeit 5 Monate, also bis Februar/März. In diesem Zeitraum ist grundsätzlich mit witterungsbedingten Behinderungen zu rechnen. (und dann siehe oben)

    Wen vertritt Ihr Architekt ? Zahlen Sie den, oder wer ?

    Keine Rechtsberatung.
     
  20. matula

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    bitte anderes Thema :mauer :cry
     
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