Bauvoranfrage abgelehnt, wie Widerspruch begründen

Diskutiere Bauvoranfrage abgelehnt, wie Widerspruch begründen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe heute eine Ablehnung zu meiner Bauvoranfrage erhalten. Geplant war eine Doppelgarage mit Geräteraum. Als Vorschlag hatte ich...

  1. #1 chris89, 10.10.2017
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    Hallo, ich habe heute eine Ablehnung zu meiner Bauvoranfrage erhalten. Geplant war eine Doppelgarage mit Geräteraum. Als Vorschlag hatte ich desweiteren eingereicht, 2 alte Nebengelasse (sowieso Baufällig) abzureisen und durch den Neubau an anderer Stelle zu ersetzen. Die bebaute Fläche hätte sich dadurch um mehr als 15qm auf meinem Grundstück verringert.

    Nun wurde meine Ablehnung wie folgt Begründet:

    1.) Das Einvernehmen wurde an die BEdingung des Rückbaues von Nebenanlagen geknüpft.
    Das erteilte Einvernehmen ist jedoch grundsätzlich bedingungsfeindlich, sodass die Erteilung des Einvernehmens unter einer Bedingung als Versagung des Einvernehmens zu werten ist.

    2. Flächennutzungsplan sieht nur Grünflächen mit Zweckbestimmung vor (Kleingärten, Privatgärten etc)

    3. Eine befürchtung der Belastung des Außenbereich durch Splittersiedlung.

    Mich ärgert das, da meine direkten Nachbarn auch Baugenehmigungen für ihre Garagen bekommen haben. Wie soll ich mich jetzt erst einmal verhalten, und wie kann ich einen Widerspruch am besten begründen. Möchte nicht unbedingt mit der Keule an die Sache gehen und irgend etwas per Anwalt durchprügeln.
     
  2. #2 Lexmaul, 10.10.2017
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    Wenn Dein Anwalt da überhaupt was durchprügeln kann ;).

    Ist ja Außenbereich, richtig? Das wird immer schwer..
     
  3. #3 chris89, 10.10.2017
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    Das es schwer wird, weiß ich. Allerdings meinten die Sachbearbeiter beim Bauamt, dass ich gegen den Bescheid in Widerspruch gehen kann, und die das dann zur nächst höheren Instanz weiter reichen, und prüfen ob meine Nachbarn baugenehmigte Garagen/Carports in ähnlicher Entfernung zum Haus haben. (Was auch der Fall ist) Dies würde dann für mich aus Gleichberechtigungsgründen bedeuten, dass ich auch meine Garage bekommen würde. Ich verstehe den ganzen Zirkus nicht ganz, und es kommt mir auch etwas wie Spießrutenlauf vor. Sie hätten es mir vielleicht als Anbau an mein Haus genehmigt, aber Geländebedingt ist das ohne weiteres nicht möglich, da von Zufahrt bis zum Haus ca 8m Höhenunterschied auf 30m Fahrlänge sind. Das wären bei konstanter Strecke ca 26% Steigung.....nein danke!!!
     
  4. #4 petra345, 11.10.2017
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    Wenn die Bauweise des Nachbarn gegen irgendwelche Regeln ist, gibt es keinen Gleichheitsgrundsatz.
    Es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz im Unrecht.

    Im übrigen , frage ich mich, wo die Sachbearbeiter ihren Deutschunterricht hatten.
    Man hätte es bestimmt auch so schreiben können, daß man es ohne Anwalt versteht.
     
  5. Dimeto

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    Bauen im Außenbereich ist ein sehr sensibles Thema, welches mit viel Fingespitzengefühl angefasst werden sollte. Schließlich ist hier eine Wohnnutzung außerhalb von landwirtschaftlicher Tätigkeit nicht vorgesehen. Du hast Bestandsschutz, aber das bedeutet, dass der Bestand, so wie er vor Inkrafttreten einschränkender Bauvorschriften war, weiter genutzt werden darf. Vom Gesetzgeber ist beabsichtigt, dass nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer, die Natur diesen Flecken Erde zurückerhält. Wenn Du nun etwas verändern willst, kannst Du nicht in gleicher Weise vorgehen, wie im Siedlungsgebiet und auch die Genehmigungsbehörden sind in ihren Entscheidungsspielräumen sehr eingeschränkt. Du solltest daher nicht von Zirkus und Spießrutenlauf sprechen. Ohne die Einzelheiten zu kennen scheint vielmehr deine Voranfrage ungeschickt formuliert zu sein und das Vorhaben angesichts der planungsrechtlichen Situation zu großzügig dimensioniert zu sein.

    Da Du ja bereits mit den Mitarbeitern beim Bauamt in Kontakt stehst, solltest Du dort, am Besten nach Beratung durch einen (oder in Begleitung eines) versierten Architekten, in Erfahrung bringen, ob anstelle eines Widerspruches eine Umplanung erfolgsversprechender wäre.

    Ist in der Rechtsbehelfsbelehrung des Ablehnungsbescheides die Widerspruchsmöglichkeit überhaupt aufgeführt? Ich war bisher der Meinung, dass das Widerspruchsverfahren vor einigen Jahren abgeschafft wurde und sofort der Klageweg beschritten werden muss. Kannst Du mal zitieren?

    Auf die nächste Instanz würde ich jedenfalls nicht hoffen. Und falls die Nachbargebäude illegal errichtet wurden, wünsche ich Dir alles Gute für das zukünftige Zusammenleben mit den Nachbarn.
     
Thema: Bauvoranfrage abgelehnt, wie Widerspruch begründen
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