Bauvoranfrage - Fehler vom Bauamt

Diskutiere Bauvoranfrage - Fehler vom Bauamt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo! Wir sind ganz neu dabei und haben gleich eine "rechtliche" Frage. Wir haben ein Grundstück mit einem alten Haus, in recht begehrter Lage....

  1. #1 JerryundJulia, 16.03.2021
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    Hallo!

    Wir sind ganz neu dabei und haben gleich eine "rechtliche" Frage. Wir haben ein Grundstück mit einem alten Haus, in recht begehrter Lage. Es gibt keinen Bebauungsplan. In der Straße selbst sind 1-2 Familienhäuser. An der Rückseite des Grundstücks sind mehrere Mehrfamilienhäuser. Nun haben wir eine Bauvoranfragegestellt, ob ein Abriss mit Neubebauung wie nebenan (also einem Mehrfamilienhaus) möglich ist. Wir erhielten daraufhin ein Schreiben, dass eine derartige Bebauungmöglich ist, "sofern sich die Bauweise auf die Errichtung von Einzelhäusern mit max. 2 Wohneinheiten je Einzelhaus beschränkt."

    Später kam der formelle Bescheid. Dort heißt es nur: "Eine Bebauung entsprechend der dargestellten Variante wird als zulässig angesehen." " Das Vorhaben muss sich hinsichtlich Form und Gestaltungen (Dach und Außenwände) in die vorhandene Bebauung der näheren Umgebung einfügen."

    Formell, also lt.Bescheid haben wir also das ok für ein Mehrfamilienhaus (das war die angefragte Variante). Jedoch wurde uns vorher ja (in einem normalen Brief) mitgeteilt, dass nur 2 Wohneinheiten je Einzelhaus erlaubt sind. Was gilt denn nun?

    Was meint ihr?

    Schöne Grüße!
    Jerry und Julia
     
  2. #2 JohnBirlo, 16.03.2021
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    Es ist vollkommen unmöglich diese Frage aufgrund deiner Angaben zu beantworten.

    Wenn das eine richtige Bauvoranfrage war, dann gilt das was in dem Bescheid steht. Für weitere Erörterungen müsst ihr euch direkt ans Bauamt wenden.

    Aber wenn in der Nachbarschaft 2 Familienhäuser sind, dann spricht doch erstmal nix dagegen, dass ihr das auch so baut, oder wollt ihr da jetzt ein 5 Parteienhaus bauen?
     
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  3. #3 simon84, 16.03.2021
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    Eben. Erstmal das Bauamt anrufen und nachfragen
     
  4. #4 JerryundJulia, 16.03.2021
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    Hallo John! Danke für deine Einschätzung. Wir haben das Grundstück mit dem alten Haus geerbt und wollen es verkaufen, weil es zu weit weg für uns ist. Von dem Erlös wollen wir dann bei uns im Ort bauen. Und für den Verkaufspreis spielt die mögliche Bebauung schon eine recht große Rolle.

    Telefonisch wurde uns gesagt, dass ein Mehrfamilienhaus nicht möglich ist. Nur der Bescheid sagt für uns halt was anderes... daher wollten wir gern ein paar Meinungen dazu haben
     
  5. #5 Gast82596, 16.03.2021
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    Gast82596 Gast

    Das meiste Geld wirst du von einem Bauträger bekommen. Also würde ich es auch ihm überlassen um zu klären was man so bauen darf.
     
  6. #6 JohnBirlo, 16.03.2021
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    Ladet mal ein Foto vom bescheid hoch. Persönliche Daten natürlich unkenntlich machen.

    Was ist denn für dich ein "mehrfamilienhaus", also was habt ihr da genau angefragt?
     
  7. #7 JerryundJulia, 16.03.2021
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    Ich versuch mal unsere Anfrage (Anschreiben + 3 Skizzen), die Zwischenantwort vom Bauamt und den Bescheid hochzuladen 20210316_210527.jpg 20210316_210527.jpg 20210316_210709.jpg 20210316_210736.jpg 20210316_211153.jpg
     
  8. #8 JerryundJulia, 16.03.2021
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    Zwischenantwort 20210316_211600.jpg 20210316_211718.jpg
     
  9. #9 JerryundJulia, 16.03.2021
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    Und Bescheid 20210316_210207.jpg 20210316_210400.jpg
     
  10. #10 simon84, 16.03.2021
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    Was ist denn das für eine bauvoranfrage komplett ohne bemassung, GFZ, GRZ, Anzahl Geschosse, WE, Firsthöhe, traufhöhe etc ???

    dass da nix bei rum kommt ist doch klar

    nicht bös gemeint aber da müsst ihr viel konkreter anfragen !
     
  11. #11 JerryundJulia, 16.03.2021
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    Die Mehrfamilienhäuser nebenan haben 5 bzw. 6 Wohneinheiten. Naja und wir wollen gut vorbereitet in die Verhandlung mit einem Bauunternehmen gehen. Die sind ja vom Fach und kennen sich aus und wir sind ziemlich plan- und ahnungslos und haben etwas Angst, dass wir" über den Tisch gezogen" werden...
     
  12. #12 JohnBirlo, 16.03.2021
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    Ihr habt noch GAR KEINEN offiziellen Bauvoranfragenbescheid erhalten. Steht doch alles explizit da drinne. Was ihr hier gemacht habt ist eine allgemeine Einschätzung. Im übrigen sehr großzügig von Bauamt, weil das ja bisher vermutlich komplett kostenfrei ist.

    Wir kennen die anderen Gebäude nicht genau, aber ich finde, das Bauamt wird sogar sehr deutlich, was geht, und was nicht geht
     
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  13. #13 JerryundJulia, 16.03.2021
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    Hallo Simon. Wir haben doch Bezug auf konkrete Objekte genommen, von denen ja alle Daten (Maße, Geschosse etc.) beim Amt bekannt sind. Wenn das Amt uns ein OK gibt, könnte das Nachbarhaus (Mehrfamilienhaus mit 6 WE) doch 1:1 so bei uns auf dem Grundstück gebaut werden, oder nicht?
     
  14. #14 JerryundJulia, 16.03.2021
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    Doch, wir haben einen Bescheid, für 300 Euro 20210316_210400.jpg 20210316_210207.jpg
     
  15. #15 JohnBirlo, 16.03.2021
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    oh, dass hab ich irgendwie überlesen.

    Na dann noch besser. Jetzt wisst ihr ja, was gebaut werden darf. Eure Anfrage sagt leider nix dazu, was ihr maximal bauen dürftet.

    Überlasst das dem Käufer, wenn ihr nicht vom Fach seid, oder sucht euch selbst einen Architekten.
     
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  16. #16 simon84, 16.03.2021
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    lest euch noch mal eure eigene Anfrage der Variante 2 durch , Wort für Wort.

    Variante 3 ist ja das EFH auf dem Zipfel. Variante 1 habt ihr selber zurückgezogen.

    also bleibt für MFH nur das drüber was ihr in Variante 2 angefragt habt.
     
  17. Dimeto

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    Nein, habt Ihr nicht, da Ihr nicht ausdrücklich ein Mehrfamilienhaus angefragt habt. Ihr habt nur die Absicht zur Erstellung zweier vergleichbarer Häuser geäußert, aber nicht, welche Eigenschaften verglichen werden sollen. Da in der Anfrage auch nicht die Anzahl der Wohneinheiten in den Vergleichsobjekten genannt ist, hat die Behörde im ersten Schreiben klargestellt, was diesbezüglich möglich ist. Im Vorbescheid kommt das Wort "Mehrfamilienhaus" oder "Wohneinheit" nicht vor, so dass hieraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.
     
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  18. #18 simon84, 17.03.2021
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    Genau, ihr hättet euch im Vorfeld informieren müssen und nicht einfach "Vergleichsgebäude" mit Formulieren wie "oder etwas kleiner" anfragen.
    Was bedeutet denn "oder etwas kleiner" ? -10% ? -50% ? Prozent von was ? Anzahl WE ? Umbauter Raum ? Firsthöhe ?

    Eine Bauvoranfrage stellt man üblicherweise für ein (relativ) konkretes Bauvorhaben, nicht für 3 Varianten mit Wischi-Waschi Beschreibung.

    Dass ihr das als Laien nicht könnt ist absolut verständlich und nachvollziehbar! Dafür gibts ja auch Architekten, Planer und div. Handwerksmeister die wissen wie man sowas anfragt !

    Aber ich sehe das ganze auch nicht so kritisch, ausser dass ihr 300 EUR ausgegeben habt.
    Ihr wollt doch eh verkaufen. Gebaut werden kann auf dem Grundstück und das Bauamt scheint ja ziemlich offen für viele Varianten zu sein.

    Macht das ganze doch nicht zu eurem Problem sondern zum Problem des Käufers.

    Gebäude wachsen auf Bäumen, Grundstücke nicht.

    Setzt euch einfach einen Preis für den ihr verkaufen wollt und verlangt das, Ende.
     
  19. #19 JerryundJulia, 17.03.2021
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    Oh man, dann sind wir wohl wirklich etwas zu blauäugig an die Sache ran gegangen. Gut, das wir unser Haus(bauprojekt) mit einem Architekten planen :D
     
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Bauvoranfrage - Fehler vom Bauamt

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