Bauvorhaben-Änderung versäumt

Diskutiere Bauvorhaben-Änderung versäumt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Ich habe vor kurzem ein altes Mietshaus geerbt. Einige Mietpartien und unten ein...

  1. Milena

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    Hallo,
    vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Ich habe vor kurzem ein altes Mietshaus geerbt.
    Einige Mietpartien und unten ein leerstehendes Geschäft, das mal eine Buchhandlung war.
    In dem Städtchen gibt es viel Leerstand, so war ich froh, daß ich nach einiger Suche einen neuen Mieter gefunden habe, der dort ein Friseurgeschäft aufgemacht hat. Nun habe ich aber heute Post vom Bauamt bekommen, daß ich wohl zuvor eine Bauvorhaben- Änderung hätte beantragen müssen. Ich hatte keine Ahnung , daß das nötig ist, es wurde ja gar nichts neu gebaut.
    Ich habe Formulare erhalten, die ich nachträglich ausfüllen soll. Nur ist mir in keinster Weise klar, wie ich das machen soll. Der Friseur hat außer ein paar neue Wasserleitungen zu verlegen überhaupt nichts an dem Geschäft verändert. Er hat nur einen schöneren Boden über die Fliesen verlegt und die Wände renoviert (eben wie ein normaler Mieter).
    Nun sitze ich über den Formularen und habe keine Ahnung, wie ich die ausfüllen soll, denn es wurde ja für die wenigen Dinge, die getan wurden verständlicherweise weder Architekt noch Bauzeíchner beauftragt. Ich weiß, daß mir niemand hier helfen kann, die Formulare auszufüllen, aber es würde mich interessieren, ob ich da womöglich nachträglich noch jemand Entsprechenden auftreiben muß, wobei ich nicht wüßte, wofür.
    Die alten (und unveränderten) Grundrisse sind noch vorhanden, ebenso wurde auch an der Heizung, etc. nichts weiter geändert.
    Die Frau vom Bauamt ist sehr bürokratisch und hat mir nur mitgeteilt, ich soll alles Weitere in der Landesbauordnung nachlesen, ich bräuchte einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Vorschriften der Bauverordnung. Es wären womöglich weitere Formulare nötig, die ich mir selbst über Service-BW herunterladen soll. War sehr hilfreich, wirklich :(.Steh ziemlich im Regen.
     
  2. SIL

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    Du brauchst einen Architekt oder bauvorlagen Berechtigten zusätzlich kommt hier, da du ein Gewerbe ( bzw vermietet an Gewerbe ) der ganze Knatsch mit ASR / Gewerbeaufsicht / Ordnungsamt etc von Vorteil wäre schön erstmal wenn der Inhaber bzw der Betreiber deiner Gewerbeeinheit hier keine Auflagen bekommen hat wie Personalraum WC Parkplatz etc dir ist klar dass ein Frisör nicht die gleichen Anforderungen hat wie ein Buchladen der eventuell noch unter 'Bestandsschutz' lief.

    Du musst - ansonsten wenn es 'gnädig' läuft eine OWI im Minimum, aber bei Aufforderung vom Bauamt kommt in diesem Fall auch Bußgeld plus die anderen Ämter plus Schließung des Geschäfts respektive sofortige Untersagung des Betriebs.
     
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  3. #3 Baggerbedrieb, 18.05.2024
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    Das könnte für dich auch doppelt dumm enden, wenn dich nämlich der Mieter wegen Verdienstausfall, Renovierungskosten, etc. in Regress nimmt, weil der Laden von Amts wegen dicht gemacht wird. Schließlich hast du ihm die Immobilie ja zu dieser Nutzung überlassen.
     
  4. Milena

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    Danke erstmal für die Antworten!
    Das hört sich ja alles sehr unerfreulich an. Ich verstehe auch nicht, warum mich der Mieter nicht darauf aufmerksam gemacht hat, Es ist nicht sein erstes Geschäft, er hat auch noch andere, und hätte doch wissen können, daß seine Umbauten zuerst dokumentiert und zur Genehmigung eingereicht werden müssen.
    Naja, ich war wirklich zu naiv, ich wünschte wirklich , ich hätte dieses Haus nicht am Hals. Als privater Vermieter ist man angeschmiert, die geringen Bestandmieten decken die Kosten nicht, und nun kommt auch noch sowas dazu.
    Wie soll ich denn nun weiter vorgehen: Einen Handwerksmeister, Bauingeneur oder Architekten suchen, der mir die Formulare ausfüllt und evtl. Grundriß mit Liste der getäitigten Umbauten erstellt, und diese dann quasi als geplante Umbauten beim Bauamt einreicht (obwohl sie ja schon durchgeführt sind)?
    Kann ich vom Mieter evtl. eine Beteiligung an diesen Kosten erwarten?
     
  5. SIL

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    Steht doch da und oben Arch oder Bauvorlagen Berechtigter,
    Nein - du bist Eigentümer!
     
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  6. #6 hanghaus2000, 18.05.2024
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    Ja, falls das so im Mietvertrag geregelt ist. Wer hat Dir bei der Erstellung des Mietvertrages geholfen?

    Du kannst Dich hier einlesen.

    Vorsicht Falle bei gewerblichen Mietverträgen | Dentalwelt

    Gibt es eine Satzung der Gemeinde zu Stellplaetze?
    Ansonsten regelt das ja dann die LBO Deines Bundeslandes.

    Hier wird recht genau beschrieben wie das funktioniert.

    Felder Gewerbeimmobilien Rosenheim.
     
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  7. #7 VollNormal, 18.05.2024
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    Es geht hier nach meinem Verständnis nicht um die Umbauten, sondern um die Nutzungsänderung. Falls das Ladenlokal bisher nur als Verkaufsstätte für bestimmte Warengruppen genehmigt ist, muss die neue Nutzung als Handwerksbetrieb entsprechend beantragt werden. Ein Frisörladen hat z.B. andere Emissionen als eine Buchhandlung, eventuell auch andere Anforderungen an Sozial- und Sanitärräume.

    Und falls die Räume gemäß Mietvertrag als Frisörladen vermietet werden, hat der Mieter erstmal keinen Grund anzunehmen, dass diese Nutzung illegal ist.

    Beauftrage eine Bauvorlage berechtigte Person mit der Antragstellung bevor es noch richtig teuer wird.
     
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  8. #8 nordanney, 18.05.2024
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    Was wird genau beauflagt und was hat der Sachbearbeiter auf Deine telefonische oder persönliche Vorsprache denn mit Dir besprochen? Ich denke mal, Du hast gar keinen persönlichen Kontakt gesucht...
    Du vermietest einen Schwarzbau und der Mieter - der davon nicht weiß - soll Dich darauf hinweisen? Nein, DU bist dafür zu 100% verantwortlich, dass der Mieter eine gem. Mietvertrag nutzbaren Mietfläche bekommt.
    Höchstens wenn ernsthafte Umbauten durchgeführt werden, muss der Mieter das mit Dir besprechen.
    Wahrscheinlich war Einzelhandel genehmigt und jetzt sind es Dienstleistungen. DAS wird die Nutzungsänderung sein, die Du nicht beantragt hast.

    Rede mit dem Sachbearbeiter hilft ungemein :bierchen:
     
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  9. #9 Milena, 18.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 18.05.2024
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    Danke für die vielen hilfreichen Antworten bisher. Es ist jetzt nicht so, daß der Mieter überhaupt nicht wußte, daß zuvor eine Buchhandlung drin war, das war ihm wohlbekannt. Er hat mich sogar überredet, ihm den Raum zu vermieten, weil er im bisherigen Domizil gekündigt war und schnell was brauchte. Ich hatte sogar Bedenken geäußert, ob sich der Raum für ein Friseurgeschäft eignet, er sagte aber, er eignet sich gut. Also das mit dem Schwarzbau, den ich dem armen, unwissenden Mieter angedreht habe, finde ich schon echt sehr übertrieben. Das hört sich so an, als hätte ich das absichtlich gemacht und ist schon ziemlich beleidigend. Ich war selbst 30 Jahre Mieter, und nur weil ich jetzt was vermiete, bin ich nicht gleich die böse Vermieterin, der man Schlimmstes unterstellen muß.
    Persönlichen Kontakt mit der Bearbeiterin hatte ich in der Tat noch nicht, weil ich den Brief erst Freitagmittag erhalten habe und die Bearbeiterin nur noch per mail schnell angeschrieben habe, worauf ich die sehr förmliche, unhilfreiche Antwort erhielt. Und nein, ich habe sie nicht gleich angerufen, da ich schwer hörbehindert bin und telefonieren für mich schlimm ist. Da jetzt Pfingsten kommt, wo ich eh nichts weiter tun kann, dachte ich, ich kann mich hier im Expertenforum schon mal schlau machen, was überhaupt Sache ist.
    Ich kenne mich nicht mit Baurecht aus, was vielen hier selbstverständlich ist, ist für mich völlig neu. Ich habe einen Fehler gemacht, ok, sowas passiert und ist in diesem Fall natürlich unerfreulich. Ich muß also versuchen, ihn bestmöglich zu begrenzen.
    Von daher danke ich für die Kommentare, die mir die Sache klarer gemacht haben.
    Im Mietvertrag steht übrigens , daß der Mieter die Kosten des Umbaus zu tragen hat, da ich keinesfalls den Umbau für ein Friseurgeschäft übernehmen wollte. Dafür mußte er während des Umbaus keine Miete zahlen und die Miete selbst ist auch recht günstig.
     
  10. #10 nordanney, 18.05.2024
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    Absichtlich schon - aber auch unwissend. Das musst du differenziert betrachten.
     
  11. #11 simon84, 19.05.2024
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    Ruhig bleiben, einmal tief durchatmen.
    Und das Thema schritt für Schritt angehen.

    Es ist nicht schlimm wenn man etwas nicht wusste, einen Fehler macht und den dann behebt.

    Aber mit einer „es kann ja wohl nicht sein“ Einstellung kommt man hier nicht weiter und eckt überall an.

    denn das Bauamt denkt sich das gleiche „Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand statt einem buchladen einfach so einen Friseur rein setzt - komplett irre“

    nur das Problem bzw der unterschied ist, die sind im recht.

    Selbstverständlich brauchst du für einen Bauantrag (nutzungsänderung) jemanden der sich damit auskennt, zB ein Architekt. das ist zwar in der Regel nicht so kompliziert wie ein Neubau (idR keine Statik etc. nötig) aber wie du schon siehst sind viele Punkte wie Brandschutz, Fluchtwege, natürliches Licht/fenster, ggf. Lüftung und Parkplätze zu berücksichtigen

    Nächstes mal einfach sowas vorher klären und dann vermieten.
    Dass ein Mieter auf ein günstiges Objekt scharf ist ist klar.
    Aber niemand zwingt dich doch an den zu vermieten.
     
  12. Milena

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    Ja, ist schon klar, daß das Bauamt im Recht ist, das habe ich ja nie bezweifelt. Und es hat mich auch niemand gezwungen, zu vermieten. Allerdings habe ich ja schon geschrieben, daß überall viel Leerstand herrscht. Da ist es sehr schwierig, einen Mieter zu finden und man nimmt halt, was kommt.
    Man hat ja auch große Kosten, im Haus wurde schon jahrelang nichts mehr gemacht, das kommt jetzt alles auf mich zu (z.B. Heizung!). Da kann ich mir nicht leisten, daß das Geschäft ewig leersteht, ich muß ja dann auch noch die trotzdem laufenden Kosten begleichen, die für diesen großen Raum anfallen, zudem Winterdienst und Kehrwoche. Da nimmt man dann halt was sich bietet, und in meiner Unwissenheit schien mir das damals ja auch alles ok.
    Wenn ich nur geahnt hätte, was das für Probleme macht, hätte ich natürlich gerne darauf verzichtet, das Dumme ist nur, wenn man keine Ahnung hat, daß etwas zum Problem werden könnte, kümmert man sich halt auch nicht.
    Ich muß jetzt halt sehen, daß ich in der Frist, die mir gesetzt wurde, jemand auftreibe, der das macht und das Beste hoffen.
     
  13. #13 Kriminelle, 19.05.2024
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    Da muss ich aber mal für die @Milena sprechen.

    Unbedarft, mit einem Erbe versehen und ein Gewerbe-Lädchen weitervermietet an einen Friseur... wer denkt denn da, wenn er nicht gerade Investor ist und sich mit Vermietung auskennt, gleich an einen neuen Bauantrag?! Mir ist es schon bewusst, dass Unwissenheit nicht schützt, dennoch: eine „es kann ja wohl nicht sein“ Einstellung kann ich hier nicht herauslesen.
    Die Frage war recht einfach eine "an wen kann und muss ich mich wenden?"
     
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  14. Milena

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    Danke simon84, genau das war die Frage. Die ja nun auch schon soweit beantwortet ist. Daß ich mit meinen doch eigentlich durchaus höflich formulierten Fragen hier angeblich überall anecke, finde ich schon etwas seltsam.
    Ich bin doch recht froh, daß das nicht jeder so sieht, Ich werde mich nun um einen Bauvorlagen-Berechtigten kümmen, und hoffe mal, daß es beim Bauamt nette Leute gibt. Wass anderes kann ich jetzt ja leider eh nicht mehr machen.
     
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  15. #15 Baggerbedrieb, 19.05.2024
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    Es hilft auch immer mal dort anzurufen und den Leuten die Situation kurz zu erklären, ohne Zugeständnisse etc. zu machen. Das sind auch nur Menschen. Dann wissen die Bescheid.
     
  16. #16 VollNormal, 20.05.2024
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    "Ich brauche einmal Ihre Hilfe" funktioniert erfahrungsgemäß tatsächlich (manchmal bis oft) auch bei Behörden. Zumindest bei meinen Kollegen kann ich in der Mehrzahl der Fälle guten Gewissens behaupten:
     
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